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Zusch�sse f�r Zahnarztkosten bei �berkronungen:

M�ssen Z�hne �berkront werden, ist das meist teuer. Auch wenn die Krankenkasse die Behandlung bezuschusst, bleibt meist ein Teil, den der Patient selbst tragen muss. Hier kann eventuell, je nach Vertrag, eine Zahnzusatzversicherung hilfreich sein, die ebenfalls einen Teil der Kosten Zahnkrone �bernimmt. Bei H�rtef�llen kann die Krankenkasse einen h�heren Zuschuss bewilligen, wenn der geringe Bruttolohn nachgewiesen wurde.

Zahnersatz � gibt es Zusch�sse durch die Krankenkassen?

Auch gesetzlich Versicherte m�ssen nicht auf Zahnersatz verzichten. Sie erhalten die Leistungen, die f�r medizinisch erforderlichen Zahnersatz f�r notwendig erachtet werden. Selbst wenn der Zahnersatz repariert oder gegebenenfalls erg�nzt werden muss, ist die gesetzliche Krankenversicherung Ansprechpartner. F�r den erforderlichen Zahnersatz wird ein Festzuschuss gezahlt. Dieser Zahnersatz Festzuschuss orientiert sich immer an dem Befund, den der Zahnarzt erstellt hat. So kann jeder Versicherte davon ausgehen, dass alle Versicherten bei dem gleichen Befund auch den gleichen Zuschussbetrag von ihrer Krankenversicherung erstattet bekommen. Ausnahmen sind Versicherte, die einen doppelten Festzuschuss beantragen k�nnen.





Die H�he des Festzuschusses kann auch durch den Patienten selbst beeinflusst werden, kommt es doch hier auf die Pflege des Bonusheftes an. Wer regelm��ig die Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrnimmt und sein Bonusheft in Ordnung h�lt, bekommt mehr Festzuschuss. So kann sich der Festzuschuss um 20 oder 30 Prozent erh�hen. Unterschreitet der Patient ein bestimmtes Bruttoeinkommen, dann gew�hren die Krankenversicherungen bei solchen H�rtef�llen den doppelten Festzuschuss:

Die Grenzen in 2012:

  • Alleinstehende: 1.050,00 EUR im Monat
  • Ehepaare oder Versicherte mit Angeh�rigen: 1.443,75 EUR im Monat.
  • F�r jeden weiteren Angeh�rigen im Haushalt erh�ht sich der Grenzwert um 262,50 EUR pro Monat.

Handelt es sich um Zahnersatz, der nicht unter der Regelversorgung zu verstehen ist, fallen f�r den Patienten Mehrkosten an. Hierbei kann es sich beispielsweise um eine Vollverblendung der Z�hne oder um Legierungen aus Edelmetall handeln. Auch bei Zahnimplantaten d�rfen gesetzliche Krankenversicherungen keine Zuzahlungen leisten.





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