Wer zahlt Zahnkronen ?
Ist ein Zahn mit einer Zahnf�llung nicht mehr reparabel, muss eine Zahnkrone her. Die Medizin unterteilt den Zahn in zwei H�lften. Den oberen Teil des Zahnes bezeichnen �rzte als Krone und den unteren als Wurzel. Eine Zahnkrone umschlie�t den Zahn und bewahrt seine Form. Zus�tzlich sorgt die Krone f�r Stabilit�t. Karies ist h�ufig die Hauptursache f�r den Einsatz einer Zahnkrone. Weitere Ausl�ser f�r den Bedarf an Zahnkronen sind:
- Zahnsch�den, die durch einen Unfall entstanden sind,
- nicht mehr intakte Wurzelkan�le,
- �sthetische Gr�nde, wie vergilbte Z�hne.
In jedem Fall ist die Anfertigung einer Zahnkrone eine kostspielige Angelegenheit.
Wenig Unterst�tzung vonseiten der Krankenkassen:
Die richtige und ausf�hrliche Aufkl�rung des Patienten seitens der �rzte ist wichtig, damit niemand zu einer �berteuerten L�sung greift. Die gesetzliche Reglementierung f�r den Zuschuss der Krankenkasse h�ngt von der jeweiligen Diagnose ab. Bei einem erhaltungsw�rdigen Zahn tr�gt die Krankenkasse den Regelzuschuss in H�he von 50 Prozent. Dieser Beitrag richtet sich nicht nach der vom Patienten gew�hlten Versorgung und schlie�t nur Kronen aus Nicht-Edelmetallen ein. F�r die Kronen kommt chirurgischer Stahl zum Einsatz, welcher sich aufgrund der unsch�nen Optik nur f�r hintere Backenz�hne eignet.
Wer sch�n sein will, muss zahlen
Der Patient tr�gt die Kosten f�r eine Zahnkrone zu einem Gro�teil selbst. Beim Einsetzen von Kronen im sichtbaren Bereich greifen die �rzte auf Materialien aus
- Keramik oder
- Kunststoff
zur�ck. Diese lassen sich am besten dem nat�rlichen Zahnwei� anpassen. Hierbei sind die gesetzlichen Zusch�sse von den Krankenkassen klar reglementiert:

- 117 Euro zahlt die Krankenkasse regul�r als Zuschuss,
- 141 Euro bei einer �ber f�nf Jahre l�ckenlosen F�hrung des Bonushefts.
- 153 Euro Zuschuss erh�lt derjenige, der mit dem Bonusheft regelm��ige Kontrollen des Gebisses durch den Zahnarzt �ber 10 Jahre nachweist.
Alle weiteren und hochwertigeren L�sungen muss der Patient selbst finanzieren. Die Abrechnung erfolgt nach Geb�hrenordnung f�r Zahn�rzte und entspricht den Konditionen f�r Privatpatienten.

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