Zahnersatz bei Arbeitslosigkeit
Ben�tigt ein Arbeitsloser Zahnersatz, stellt sich die Frage, wer die Kosten �bernimmt. Generell sind Arbeitslose und Hartz-IV-Empf�nger gesetzlich krankenversichert. Die monatlichen Beitr�ge f�r die Krankenversicherung �bernimmt das Jobcenter. Da Zahnersatz hohe Kosten verursacht und die Krankenkassen nur einen gewissen Prozentsatz bezuschussen, stellt dies einen Arbeitslosen vor ein Problem der Finanzierung. Die folgenden Ausf�hrungen erl�utern, wie sich ein Arbeitsloser, mit geringen finanziellen Mitteln einen Zahnersatz leistet.
Wer �bernimmt die Kosten f�r Zahnersatz?
Krankenkassen zahlen einen Festzuschuss zum Zahnersatz dazu. Dieser liegt etwa bei 50 Prozent der Kosten der Gesamtbehandlung und richtet sich nach festgelegten S�tzen. Bei guter F�hrung des Bonusheftes zahlen die Krankenkassen noch einmal 20 bis 30 Prozent mehr. Eine gute F�hrung des Bonusheftes bedeutet, dass der Patient in den letzten f�nf bis zehn Jahren regelm��ig beim Zahnarzt war. Die Zahnarztbesuche vermerkt der Zahnarzt im Bonusheft. Dementsprechend erh�hen sich die Zusch�sse auf 20 Prozent beziehungsweise 30 Prozent zu den �blichen Festzusch�ssen f�r die n�tige Behandlung.
Bekommt ein Arbeitsloser bei guter F�hrung seines Bonusheftes bis zu 80 Prozent der Kosten erstattet, stellt das dennoch viele Erwerbslose vor ein Finanzierungs-Problem. Zahnersatz ist teuer und die restlichen 20 Prozent Zuzahlung ist f�r viele nicht finanzierbar. F�r diese F�lle gibt es zus�tzliche Hilfen f�r Arbeitslose, die das Sozialgesetzbuch regelt.
Wer f�llt unter die Zahnersatz-H�rtefall-Regelung?
Durch Arbeitslosigkeit sind die Betroffenen finanziell schw�cher gestellt. Wer einen Zahnersatz ben�tigt und diesen nicht finanzieren kann, gilt als H�rtefall-Zahnersatz-Patient. Diese H�rtefall-Regelung ist im Sozialgesetzbuch V geregelt. Sie besagt, dass Patienten mit einem monatlichen Einkommen unter 994 Euro als H�rtefall gelten und daher hilfebed�rftig sind. Als H�rtefall gilt auch, wer zusammen mit seinem Partner weniger als 1.366 Euro monatlich verdient.
Wer �ber diesen Einkommensgrenzen liegt, gilt als gleitender H�rtefall. Daraus ergibt sich ein erh�hter Festzuschuss, der von der Einkommensh�he abh�ngt. Wer in die gleitende H�rtefall-Regelung f�llt, kann sich bei seiner Krankenkasse beraten lassen. Die H�he der zus�tzlichen Zusch�sse berechnet sich individuell in Bezug auf das Einkommen und die Behandlung. Zu den Leistungen der Krankenkassen f�r H�rtefall-Patienten z�hlen:
- Heilmittel,
- Arzneien
- und k�nstliche Prothesen.
Arbeitslose, die unter die H�rtefall-Regelung fallen, bekommen daher finanzielle Hilfe f�r jeden medizinisch notwendigen Zahnersatz.
Was bedeutet die H�rtefall-Regelung f�r den Arbeitslosen?
Wer als H�rtefall gilt, bekommt den doppelten Festzuschuss zum Zahnersatz von der Krankenkasse. Daf�r braucht die Krankenkasse Nachweise. Deckt der doppelte Festzuschuss die tats�chlichen Kosten des Zahnarztes nicht, muss der Arbeitslose die Differenz dennoch nicht bezahlen. Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet, die Mehrkosten zu tragen. Sind die Kosten f�r den Zahnersatz niedriger als der doppelte Festzuschuss, zahlt die Krankenkasse nur die tats�chlichen Kosten der Behandlung. Voraussetzung f�r den doppelten Festzuschuss ist die medizinische Notwendigkeit des Zahnersatzes. Ausf�hrlich informieren �ber die H�rtefall-Regelung die Zahn�rztekammer oder neutrale Patienten-Beratungen. Zudem geben die zust�ndigen Krankenkassen Hilfestellungen beim Ausf�llen des Antrags.
Wie gehen Zahnersatz-H�rtefall-Patienten vor?
Es ist wichtig seine Krankenkasse vor Beginn der Behandlung zu informieren und die Behandlung erst nach positivem Beschluss zu beginnen. Einen Antrag f�r den medizinisch notwendigen Zahnersatz bei H�rtefall-Patienten stellt der Patient bei seiner Krankenkasse. Der behandelnde Zahnarzt schreibt zus�tzlich einen Kosten- und Heilplan, welchen sie ebenfalls bei ihrer Krankenkasse einreichen. Der Antrag auf doppelten Festzuschuss muss vom Antragssteller selbst ausgef�llt werden. Er beinhaltet Angaben zum:
- Einkommen,
- Familienstand,
- Arbeitslosengeld II,
- und Hilfe zum Lebensunterhalt.
Idealerweise schickt der Patient den Antrag auf doppelten Festzuschuss zusammen mit dem Kosten- und Heilplan seines Zahnarztes zu seiner Krankenkasse. Diese entscheidet dann, ob sie den Antrag genehmigt und den doppelten Festzuschuss bezahlt. Wird der Antrag auf doppelten Zuschuss abgelehnt, kann der Patient dem widersprechen.
Welche Behandlungs-Methoden �bernimmt die Krankenkasse bei H�rtef�llen?
Die Krankenkasse �bernimmt den Standard-Zahnersatz nach zahnmedizinischer Notwendigkeit. Dieser ist analog zu den Zusch�ssen f�r den normalen Festzuschuss bei Kassenpatienten. Dazu z�hlen:
- Kronen,
- Br�cken,
- Prothesen
- und Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz.
Diese Behandlungs-Methoden z�hlen zu den Regelversorgungen, die die Krankenkasse auch f�r erwerbst�tige Kassenpatienten bezuschusst. Andere Behandlungs-Methoden, wie:
- Inlays,
- Implantate,
- h�herwertige Legierungen aus Edelmetall,
- Zahnaufhellung
- und kosmetische Vollverblendungen
�bernimmt die Krankenkasse, genau wie bei erwerbst�tigen Kassenpatienten, nicht. Darum ist ein individuelles Beratungsgespr�ch mit dem Zahnarzt vor der Behandlung wichtig. Er informiert �ber die geeignete Behandlungs-Methode und m�gliche alternative Methoden. Au�erdem gibt der Zahnarzt Informationen �ber die Bezuschussung seitens der Krankenkasse und kann ihren individuellen Behandlungs-Plan erstellen.
Am Existenzminium lebende Arbeitslose verzichten aus finanziellen Gr�nden nicht auf einen notwendigen Zahnersatz. Sie finanzieren ihn mit den doppelten Zusch�ssen der Krankenkasse. Dies regelt die Zahnersatz-H�rtefall-Regelung, die im Sozialgesetzbuch festgeschrieben ist. Um den doppelten Festzuschuss zu erhalten, stellt der Arbeitslose vorab einen Antrag bei der Krankenkasse. Diese �bernimmt ausschlie�lich die Kosten der Regelversorgung.
Weiterf�hrende Infos zu diesem Thema:
ALG II � Zuschuss f�r Zahnersatz
Kosten�bernahme Zahnersatz Hartz IV
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