Die Wurzelbehandlung Kosten:
Eine Wurzelbehandlung stellt manchmal die letzte Rettung f�r einen durch Karies zerst�rten Zahn dar. Dazu entfernt der Zahnarzt das durch Karies zerst�rte Zahnmark oder die Zahnwurzel und f�llt anschlie�end den Zahn. Anlass f�r eine Wurzelbehandlung ist gew�hnlich eine entz�ndete oder vereiterte Zahnwurzel, die starke Schmerzen und eine dicke Wange verursacht. Die Prozedur nimmt viel Zeit in Anspruch und der Erfolg h�ngt von zahlreichen Faktoren ab. Durch die Wurzelbehandlung ist der Zahn zwar tot, dennoch kann er �ber viele Jahre hinweg seinen Dienst verrichten. Die gesetzlichen Krankenkassen �bernehmen die Kosten f�r eine Wurzelbehandlung ganz oder teilweise unter bestimmten Voraussetzungen.
Was kostet eine Wurzelkanalbehandlung?:
Die Wurzelbehandlung erfordert vom Zahnarzt ein hohes Ma� an Fingerspitzengef�hl. Bakterien, die beim Bohren in die Zahnwurzel eindringen, f�hren selbst nach Monaten oder Jahren zu erneuten Entz�ndungen. Die Kosten f�r eine Wurzelbehandlung h�ngen wesentlich vom Aufwand f�r das Ausbohren und Setzen der F�llungen ab. Bei einer durchschnittlichen Wurzelbehandlung liegt der Kassentarif bei 280 Euro, mit Zusatzleistungen bis zu 650 Euro. Auf den Patienten kommen bis zu 450 Euro als Eigenanteil hinzu. Die Erfolgsquote liegt beim Kassentarif unter 50, mit Zusatzleistungen �ber 50 Prozent. Insbesondere stark gekr�mmte Wurzelkan�le erfordern eine umfangreiche und zeitintensive Desinfektion. Diese kann der Zahnarzt nicht �ber die gesetzliche Krankenkasse abrechnen.
Wer zahlt eigentlich die Wurzelbehandlung?
Gilt der Zahn als erhaltungsw�rdig, zahlt die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen den Kassentarif. F�r den Patienten entstehen somit keine Kosten. Zus�tzliche Leistungen wie die elektronische L�ngenmessung der Wurzelspitze oder bestimmte Verfahren der Desinfektion bezahlt der Patient als Eigenanteil. W�nscht der Patient eine weitergehende Behandlung oder erfolgt diese unter dem Mikroskop, ist sie als Privatbehandlung in voller H�he zu zahlen. Gleiches gilt bei nicht erhaltungsw�rdigen Z�hnen. Bei einer Wurzelbehandlung als Privatleistung liegt nach bisherigen Erkenntnissen die Erfolgsquote bei 98 Prozent.
Was genau zahlt die gesetzliche und private Krankenversicherung?
Die gesetzlichen Krankenkassen �bernehmen die Kosten f�r eine Wurzelbehandlung laut Kassentarif. Dieser beinhaltet das Aufbohren und anschlie�ende Desinfizieren der Wurzelkan�le sowie Einbringen der F�llungen. Dar�ber hinausgehende Leistungen wie die Behandlung unter dem Mikroskop oder elektronische L�ngenmessung sind vom Patienten zu zahlen. Die privaten Krankenversicherungen sind dagegen kulanter und �bernehmen je nach Vertrag auch die Kosten f�r Zusatzleistungen. Finanzielle Vorteile genie�en Inhaber einer Zahnzusatzversicherung, die je nach gew�hltem Tarif die Kosten ganz oder teilweise �bernehmen.
Warum vorher informieren so wichtig?
Eine Wurzelbehandlung stellt einen umfangreichen Eingriff dar, der bis zu sieben Sitzungen beim Zahnarzt erfordert. Daher ist es gerade f�r Kassenpatienten von Vorteil, sich im Vorfeld �ber die anfallenden Kosten und m�gliche Alternativen zu informieren. Der Zahnarzt erstellt vor der Wurzelbehandlung einen Kostenvoranschlag. Jedem Patienten steht es frei, bei einem weiteren Zahnarzt eine Zweitmeinung einzuholen oder die Kosten miteinander zu vergleichen. Auch unabh�ngige Gutachter sowie die Zahn�rztekammern geben n�tzliche Hinweise. Wichtig ist, dass der Zahnarzt alle relevanten Positionen detailliert in seinem Kostenvoranschlag ausweist. Stuft er den Zahn als nicht erhaltungsw�rdig ein, sind das Ziehen und ein preiswerter Zahnersatz oftmals die bessere Alternative.
Unter welchen Voraussetzungen zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
Die Wurzelbehandlung ist ein kostenintensives Verfahren zum Behandeln von kari�sen Z�hnen und entz�ndeten Zahnwurzeln. Die Aussichten auf einen Erfolg lassen sich vorab nicht einsch�tzen und h�ngen von verschiedenen Faktoren ab. Die gesetzlichen Krankenkassen �bernehmen die Kosten nur bei erhaltungsw�rdigen Z�hnen unter folgenden Bedingungen:
- die Zahnwurzel ist bis zu seiner Spitze erreichbar,
- der Zahn l�sst sich mit einer F�llung aus Zement oder Kunststoff verschlie�en,
- Vermeiden einer einseitigen Freiendsituation bei Backenz�hnen,
- Erhalten einer geschlossenen Zahnreihe sowie
- Erhalten von bestehendem Zahnersatz, wenn der zu behandelnde Zahn beispielsweise als Pfeiler f�r eine Br�cke dient.
Zum Beurteilen des Schadens an den Zahnwurzeln fertigt der Zahnarzt ein R�ntgenbild an. Auf diesem erkennt er die genaue Lage der Wurzelspitzen und kann den Aufwand der Behandlung im Vorfeld grob einsch�tzen. Der Patient reicht den Therapieplan des behandelnden Zahnarztes bei seiner Krankenkasse ein. Diese entscheidet dann anhand der erf�llten Kriterien �ber eine Kosten�bernahme.

Wann zahlt nicht die Kasse?
Gilt der Zahn aus der Sicht des Zahnarztes als nicht mehr erhaltungsw�rdig oder w�nscht der Patient zus�tzliche Leistungen, sind diese privat zu zahlen. Dazu z�hlen:
- ein unverh�ltnism��ig hoher Aufwand bei geringen Chancen auf Erfolg,
- bereits wurzelbehandelte Z�hne,
- vorhandene Zahnl�cken in der Zahnreihe,
- der Einsatz spezieller Ger�te wie Mikroskope sowie
- eine Behandlung auf ausdr�cklichen Wunsch des Patienten.
Selbstverst�ndlich steht es jedem Patienten frei, eine Wurzelbehandlung durchf�hren zu lassen, auch wenn die Krankenkasse die Kosten nicht �bernimmt. Aufgrund der hohen Kosten lohnt es sich jedoch, �ber eine Alternative wie g�nstigen Zahnersatz anstelle einer Wurzelbehandlung nachzudenken.
Wenn die Kosten zu hoch, dann besser Zahn ziehen?
Je nach Aufwand zahlt der Patient f�r die Behandlung zwischen 200 und 1.000 Euro. Sind die Aussichten auf einen Erfolg ungewiss oder gilt der Zahn als nicht mehr erhaltungsw�rdig, empfiehlt sich dessen Extraktion. Oftmals ist der Erfolg einer Wurzelbehandlung erst nach Monaten erkennbar. Kommt es zu einer erneuten Entz�ndung der Zahnwurzel oder des Kieferknochens, raten viele Zahn�rzte von einer weiteren Wurzelbehandlung ab. Die Extraktion des Zahnes und ein kosteng�nstiger Zahnersatz sind weniger aufwendig und somit zuschussf�hig.
Was spricht f�r Wurzelkanalbehandlung?
Eine Wurzelbehandlung ist bei Z�hnen mit entz�ndeter Zahnwurzel oder starkem Kariesbefall angezeigt. Durch das Entfernen der Zahnwurzel und anschlie�ende F�llen mit Zement oder Kunststoff l�sst sich der Zahn erhalten. Aus medizinischer Sicht ist der Zahn aufgrund der fehlenden Versorgung mit Blut und N�hrstoffen tot, seine Funktion bleibt aber weitestgehend erhalten. Treten keine Komplikationen auf, leistet ein wurzelbehandelter Zahn �ber Jahre hinweg seinen Dienst und verursacht keine weiteren Kosten.
Was spricht dagegen ?
Sind die Wurzelspitzen erkrankt, raten viele Zahn�rzte zu einer Wurzelspitzenresektion. Bei diesem aufwendigen Verfahren �ffnet der Zahnarzt den Kieferknochen mit einem Bohrer und entfernt das entz�ndete Gewebe. Dann erfolgt ein Desinfizieren der Wunde und F�llen der Wurzel mit Zement oder Kunststoff. Zum Schluss vern�ht der Zahnarzt die Wunde und zieht nach einer Woche die F�den. Die Wurzelspitzenresektion erfordert ein pr�zises Arbeiten, das nicht alle Zahn�rzte beherrschen. Durch ungenaues Arbeiten oder mangelnde Hygiene dringen Bakterien in die Wunde ein und entz�nden das Gewebe. Daher ist eine Extraktion des erkrankten Zahnes oft die bessere Alternative.
Gibt es Beihilfe f�r Studenten, Auszubildende oder Hartz-IV-Empf�nger?
Geringverdiener wie Auszubildende, Studenten oder Hartz-IV-Empf�nger profitieren bei einer Wurzelbehandlung von dem Kassentarif. Alle dar�ber hinausgehenden Leistungen bezahlt der Patient aus eigener Tasche. Gleiches gilt bei nicht erf�llten Kriterien wie das Behandeln eines Zahnes mit starken Sch�den und geringen Erfolgschancen. Die gesetzlichen Krankenkassen �bernehmen keine Kosten f�r Therapien mit nicht eindeutigen Aussichten auf Erfolg. Ist nach einer Wurzelbehandlung ein �berkronen des Zahnes erforderlich, profitieren Geringverdiener mit einem Bruttoeinkommen von weniger als 1050 Euro monatlich von der sogenannten H�rtefallregelung.
In welchen F�llen m�ssen Sie die Kosten f�r die Behandlung �bernehmen?
Sch�tzt der Zahnarzt den Zahn aufgrund des Befundes als nicht erhaltungsw�rdig ein, ist die Wurzelbehandlung eine Privatsache und vom Patienten zu bezahlen. Gleiches gilt bei bereits wurzelbehandelten Z�hnen und solche, die in einer l�ckenhaften Zahnreihe stehen. Macht sich der Einsatz spezieller Ger�te erforderlich, geht dies zulasten des Patienten. Deshalb empfiehlt es sich, vor Beginn einer Wurzelbehandlung einen detaillierten Kostenvoranschlag zu vereinbaren, der s�mtliche Positionen enth�lt. Dieser ist kostenlos und verpflichtet zu nichts. Mitglieder einer privaten Krankenkasse sowie Zahnzusatzversicherung profitieren je nach Anbieter und gew�hltem Tarif von diversen Zusch�ssen oder einer Kosten�bernahme.
H�here Kosten durch Laserbehandlung?
Das Behandeln einer entz�ndeten Zahnwurzel mit Laser stellt eine innovative Methode dar, die eine h�here Erfolgsquote verspricht. Laut aktueller Studien liegt diese bei 90 Prozent. Der feine Laserstrahl t�tet Bakterien schneller und sicherer als die bekannten Verfahren zur Desinfektion, da er bis in die entlegensten Ecken vordringt. Durch das vollst�ndige Abt�ten der Bakterien sind wesentlich weniger Komplikationen zu erwarten. Die gesamte Prozedur erfolgt wie bei der klassischen Methode unter �rtlicher Bet�ubung. Nach dem F�llen der Wurzel erfolgt das Verschlie�en mit dem Laser. Diese Methode erfordert allerdings moderne und teure Ger�te, die nicht jedem Zahnarzt zur Verf�gung stehen. Dadurch entstehen f�r den Patienten hohe Kosten, da die gesetzlichen Kassen diese nicht �bernehmen. In der Regel �berweisen die Zahn�rzte ihre Patienten zu einem Spezialisten, der �ber die erforderliche Technik und das n�tige Wissen verf�gt.
Welche Zusatzkosten k�nnen anfallen?
Wurzelbehandelte Z�hne verf�rben sich nach einiger Zeit br�unlich, au�erdem brechen sie leichter. Daher raten die Zahn�rzte zum �berkronen. Je nach gew�hltem Material fallen hierbei zus�tzliche Kosten f�r das Anfertigen und Eingliedern der Krone an. Im sichtbaren Frontzahnbereich geh�ren vestibul�r verblendete Zahnkronen zur Regelversorgung, f�r welche die gesetzliche Krankenkasse Zusch�sse zahlt. W�nscht der Patient eine vollverblendete Krone oder Keramik im Backenzahnbereich, zahlt er den Eigenanteil. Au�erdem entstehen zus�tzliche Kosten durch den Einsatz spezieller Techniken wie die elektronische L�ngenmessung. Diese erlaubt ein genaueres Lokalisieren der Wurzelspitze und ein pr�ziseres Arbeiten. Viele Zahn�rzte weisen die zus�tzlichen Kosten gesondert in ihrem Kostenvoranschlag aus.
Die Aussicht auf einen Erfolg liegt bei der klassischen Wurzelbehandlung bei 50 Prozent. Komplikationen entstehen durch ungenaues Arbeiten, mangelnde Hygiene oder unvollst�ndiges Desinfizieren der Wurzel. Der Erfolg zeigt sich oftmals erst nach Monaten oder Jahren. Treten Komplikationen auf oder entz�ndet sich die Wurzel erneut, ist die gesamte Prozedur zu wiederholen oder der Zahn zu ziehen. Aufgrund der geringen Erfolgsquote �bernehmen die gesetzlichen Kassen die Kosten f�r eine zweite Wurzelbehandlung nicht. Dem Patienten bleibt die Wahl zwischen dem Selbstzahlen oder der Extraktion des Zahnes. Viele Zahn�rzte empfehlen die letztere Variante, da jeder weitere Therapieversuch die Erfolgschancen minimiert. Dagegen erh�ht sich das Risiko weiterer Komplikationen, die letztlich in einem Zahnverlust enden.
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