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Wie hoch ist der Eigenanteil für eine Zahnprothese?

Wird Zahnersatz benötigt, denken die meisten Patienten mit Schrecken an die Kosten. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, sollte sich frühzeitig mit dem Gedanken an eine Zahnzusatzversicherung befassen. Wer diese früh abschließt, hat gute Chancen, den Eigenanteil für eine Zahnprothese zu senken, denn zusammen mit dem Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse und dem Anteil, den die Versicherung bezahlt, sinkt der Eigenanteil des Patienten. Wie hoch der Eigenanteil für eine Zahnprothese ausfällt, kann pauschal nicht gesagt werden, da es hier immer auf den Einzelfall ankommt. Zum einen geht es darum, um welche Zahnprothese es sich handelt, zum anderen sind auch die Einkommensverhältnisse des Patienten entscheidend.

Bei Patienten, die Sozialleistungen bekommen, kann der doppelte Festzuschuss für Zahnprothesen von der gesetzlichen KV bezahlt werden, so dass der Eigenanteil an der Zahnarztrechnung sinkt. Auch das Bonusheft darf nicht vergessen werden. Wer regelmäßig zu Untersuchungen zum Zahnarzt geht und seine Zähne pflegt, kann mit Rabatt von der Krankenkasse rechnen. Wie hoch dieser ausfällt, kommt darauf an, wie gut das Bonusheft gepflegt ist. Je mehr Jahre der Patient regelmäßig beim Zahnarzt war, desto mehr Prozente kann er bekommen. Damit sinkt der Eigenanteil für Zahnprothesen nochmals erheblich.





Versorgungsmöglichkeiten und Leistungsmöglichkeiten der GKV:

Handelt es sich um herausnehmbaren Zahnersatz, eine Modellgussprothese mit Klammern ist dies eine Vertragsleistung der GKV, für die ein Festzuschuss gezahlt wird. Der Eigenanteil des Patienten richtet sich nach den Faktoren, die im oberen Abschnitt bereits genannt worden sind. Die Kombination festsitzender Zahnersatz / herausnehmbarer Zahnersatz ist nur zum Teil als Vertragsleistung anzusehen. Bei dieser Art kann auf die Klammern verzichtet werden.



Werden Verbindungsvorrichtungen wie Riegel oder Geschiebe benötigt, handelt es sich hierbei nicht um eine Vertragsleistung der GKV, demnach gibt es hierfür auch keinen Festzuschuss. Muss Ersatz bei einem zahnlosen Kiefer gefunden werden und handelt es sich hierbei um eine Totalprothese, ist auch dies eine Vertragsleistung mit Festzuschuss. Implantate und Implantatprothesen sind private Leistungen, wobei es bei den Implantatprothesen einen Festzuschuss für den Zahnersatz gibt.



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