H�rtefall Zahnersatz:
Ein Zahnersatz ist oftmals mit hohen Kosten verbunden. Zwar gibt es den sogenannten Festzuschuss f�r
Zahnersatz seitens der Krankenkassen. Dieser deckt oftmals nicht die hohen Kosten. Gerade Menschen
mit einem geringen Budget stellen die Kosten oftmals f�r ein unl�sbares Problem dar. Daher gibt es eine
Regelung f�r finanziell schw�chere Menschen.
In diesem Fall spricht man von H�rtefall - Zahnersatz -
Patienten. Viele H�rtefall-Regelungen findet man im Sozialgesetzbuch V. Dieses regelt Leistungsanspr�che
unter anderem auch medizinische Sach- und Dienstleistungen wie Heilmittel, Arzneien und k�nstlichen
Prothesen. Zu diesen geh�rt auch der Zahnersatz. Wenn Versicherte �ber ein monatliches Bruttoeinkommen
von weniger als 994 Euro verf�gen, spricht man von einem Zahnersatz-H�rtefall. Dieser tritt auch ein,
wenn die betroffene Person zusammen mit einem Angeh�rigen nicht mehr als 1366,75 Euro zur Verf�gung hat.
Jeder weitere Angeh�rige z�hlt mit 248,50 Euro dazu.
Beim H�rtefall f�r Zahnersatz bekommt die Person einen doppelten Festzuschuss. Daf�r muss ein eindeutiger finanzieller Nachweis bei der Krankenkasse erbracht werden. Sollte auch der doppelte Festzuschuss nicht ausreichen, sind Krankenkassen dazu verpflichtet die Differenz zwischen dem gew�hrleisteten Sonderzuschuss und den tats�chlichen Kosten zu �bernehmen. Dies wird durch das Satzungsrecht gew�hrleistet.

Die Kassen�rztliche Vereinigung �bernimmt die Abrechung der Festzusch�sse, die im Rahmen der Regelversorgung ermittelt werden. Dabei ist der Patientenanspruch immer auf die Gesamtkosten begrenzt. Das bedeutet, dass wenn es ein g�nstiges Angebot seitens der Zahnersatz - Hersteller gibt, nicht der errechnete doppelte Festzuschuss genehmigt wird, sondern nur die tats�chlichen Kosten f�r den Zahnersatz. Wichtig ist, dass bereits vor dem der H�rtefall-Zahnersatz-Patient vor dem Behandlungsbeginn seine Krankenkasse �ber die notwendigen Ma�nahmen informiert.
Sollte die Kontaktaufnahme zu einem sp�teren Zeitpunkt erfolgen, k�nnen durchaus Probleme mit der Beantragung bzw. Bezuschussung entstehen. Unter gleitenden H�rtef�llen versteht man im Sozialgesetzbuch, dass die Krankenkasse zus�tzlich zu den Festzusch�ssen, weitere Betr�ge zahlen kann, welche die Differenz zwischen monatlichem Einkommen und tats�chlichen Kosten f�r den Zahnersatz begleichen.
Antrag H�rtefall Zahnersatz:
Der Antrag f�r den H�rtefall bei Zahnersatz erfolgt durch Ihre Zahnarztpraxis. Der entsprechende Kosten- und Heilplan wird ja von Ihrer Zahnpraxis erstellt und wenn der H�rtefall auf Zahnersatz besteht, m�ssen Sie dann entsprechend Ihre Praxis davon in Kenntnis setzen. Wenn Sie Ihren Zahnarzt informieren, da� f�r die H�rtefallregelung in Frage kommt, wird das entsprechend im Kostenplan vermerkt, wodurch dann nat�rlich die Kosten f�r Sie geringer sind. Diesen Plan schicken Sie dann zu Ihrer Krankenkasse inklusive Ihrem H�rtefallantrag. Bei diesem Antrag handelt es sich um ein spezielles Formular, in das es einen Antrag auf doppelten Festzuschuss f�r Zahnersatz bei unzumutbarer Belastung gibt. Einen hilfreichen Vordruck finden Sie hier

Der Antrag beinhaltet eine Abfrage folgender Leistungen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Arbeitslosengeld II
- Ausbildungsf�rderung
- Heimunterbringung
- Einkommen
- Familienstand
Diese Angaben m�ssen Sie im entsprechenden Formular angeben und dann unterschrieben an Ihre Krankenversicherung schicken. Idealerweise parallel versenden mit Ihrem Kosten- und Heilplan, damit der Antrag m�glichst schnell und z�gig bearbeitet und hoffentlich genehmigt wird. Wird es nicht genehmigt bzw. Sie erhalten keinen doppelten Zuschu�, dann k�nnen Sie Widerspruch einlegen.
Z�hne bleichen Hartz 4:
Das Z�hne bleichen f�r Hartz 4 Empf�nger wird finanziell von der Kasse nicht unterst�tzt. Das betrifft auch den gew�hnlich Angestellten, denn das Aufhellen der Z�hne geh�rt zum Bereich der Zahnkosmethischen Behandlung und mu� leider aus eigener Tasche bezahlt werden.
Mein Tipp:
Im Internet finden Sie zahlreichen Infos zum Thema H�rtefallantrag Zahnersatz. Sicherlich sind einige Patienen verwirrt, wenn sie die Antr�ge sehen, aber es lohnt sich standhaft zu bleiben. Sie k�nnen eine neutrale Patientenberatung kontaktieren, Zahn�rztekammer und letztendlich Ihre Krankenkasse befragen. Sie sind nicht der einzige Patient, der sich mit diesen oft umfangreichen Antr�gen auseinandersetzen muss.
Weiterf�hrende Infos zu diesem Thema:
Zahnersatz g�nstiger �bersicht
Zahnersatz bei Arbeitslosigkeit
Zahnersatz f�r ALG II Empf�nger
Umfrage:
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