Erkl�rung Kosten- und Heilplan f�r Zahnersatz
Im Vorfeld einer Versorgung mit Zahnersatz oder einer umfangreichen Zahnsanierung kann eine Erkl�rung zum Kosten- und Heilplan f�r den Patienten sehr n�tzlich sein. Diesen muss der Zahnarzt nach Ermittlung des Befundes, aber noch vor Beginn der Behandlung erstellen. F�r den Patienten sind die einzelnen Angaben auf dem ersten Blick verwirrend, insbesondere die K�rzel f�r den Befund und der geplanten Behandlung. Der Kosten- und Heilplan ist vom Patienten bei der jeweiligen Krankenkasse zur Begutachtung vorzulegen. Diese pr�ft die Notwendigkeit der geplanten Behandlung und entscheidet �ber die Bewilligung des Festzuschusses. Bei den Kosten handelt es sich um gesch�tzte Werte, die sich im Verlauf der Behandlung noch �ndern k�nnen. Nach Genehmigung schickt die Krankenkasse den Kosten- und Heilplan an den behandelnden Zahnarzt zur�ck.
Was bedeuten die Angaben im Kosten- und Heilplan?
Von der Sache her ist der Kosten- und Heilplan nichts anderes als ein Kostenvoranschlag f�r die geplante Behandlung. Kostenvoranschl�ge sind z. B. bei Handwerkern �blich und enthalten die �berschl�gig ermittelten Kosten f�r die gew�nschte Leistung. Die Erkl�rung zum Kosten- und Heilplan ist in folgende Abschnitte aufgegliedert:
- Name und Anschrift des behandelnden Zahnarztes,
- Name und Anschrift des Patienten,
- Tag der Ausstellung,
- den genauen Befund,
- die Regelversorgung,
- die genaue Planung der Behandlung,
- das zahn�rztliche Honorar sowie
- die voraussichtlich anfallenden Material- und Laborkosten.
Der Kosten- und Heilplan tr�gt den Stempel und die Unterschrift des behandelnden Zahnarztes.
Die Angabe des Befundes sowie der geplanten Behandlungsschritte erfolgt in einem sogenannten Gebissschema. Jeder einzelne Zahn ist laut einer einheitlichen Konvention mit einer zweistelligen Ziffer bezeichnet, wobei die erste Stelle f�r den jeweiligen Quadranten steht. Dies bedeutet eine:
- 1 f�r oben rechts,
- 2 f�r oben links,
- 3 f�r unten links und
- 4 f�r unten rechts.
Die zweite Stelle bezeichnet den jeweiligen Zahn im Quadranten, beginnend von der Mitte des Gebisses nach au�en. Somit ergibt sich:
Oberkiefer:
- 11, 12, 21, 22 Schneidez�hne,
- 13, 23 Eckz�hne,
- 14, 15, 24, 25 Backenz�hne,
- 16, 17, 26, 27 Mahlz�hne sowie
- 18, 28 Weisheitszahn.
Unterkiefer:
F�r den Unterkiefer gilt das Schema sinngem��, lediglich die erste Stelle der Ziffer ist durch eine 3 bzw. 4 ersetzt.
Zu jeder Zahnreihe existieren drei weitere Zeilen, in denen der Zahnarzt den aktuellen Befund und die geplante Behandlung mittels einheitlicher K�rzel vermerkt. Dieses Gebissschema gibt somit Aufschluss �ber den aktuellen Zustand s�mtlicher Z�hne und die erforderlichen Behandlungsschritte. In der Zeile f�r den Befund (B) bedeuten die K�rzel:
- a Adh�sivbr�cke � eine Zahnbr�cke, die mittels Klebstoff an den Pfeilerz�hnen befestigt ist,
- b Br�ckenglied � Bestandteil einer Zahnbr�cke, die einen fehlenden Zahn ersetzt,
- e ein bereits ersetzter Zahn,
- ew ein bereits ersetzter, jedoch behandlungsbed�rftiger Zahn,
- f fehlender Zahn,
- i intaktes Implantat,
- ix ein zu ersetzendes Implantat,
- k intakte Krone,
- kw eine zu ersetzende Krone,
- pw ein erhaltungsw�rdiger Zahn mit leichten Defekten, die sich ohne gro�en Aufwand beheben lassen,
- r intakte Wurzelstiftkappe,
- rw eine zu ersetzende Wurzelstiftkappe,
- sw eine zu erneuernde Suprakonstruktion,
- t steht f�r Teleskop
- tw eine zu ersetzende Teleskoparbeit
- ur unzureichende Retention � ein nicht komplett herausgewachsener Zahn,
- ww ein Zahn mit erheblichen Defekten, der nach Meinung des Zahnarztes aber noch zu retten ist,
- x ein Zahn mit erheblichen Defekten, der nach Aussage des Zahnarztes nicht mehr zu retten ist,
- )( L�ckenschluss.
In einer weiteren Zeile erfolgt die Angabe der geplanten Behandlung (TP). Hierbei bedeuten:
- A Adh�sivbr�cke,
- B Br�ckenglied,
- E Zahnersatz vorgesehen,
- G gegossene Halte- und St�tzvorrichtung � z. B. zur Befestigung von Br�ckengliedern oder Prothesen,
- K hier ist eine Krone vorgesehen,
- M dieser Zahnersatz soll rundherum keramisch verblendet werden,
- O Geschiebe bzw. Stege � zur Kombination von festem und herausnehmbarem Zahnersatz,
- PK Teilkrone � diese soll nur Teile des vorhandenen Zahnes bedecken,
- R Wurzelstiftkappe vorgesehen,
- S hier erfolgt die Befestigung von Zahnersatz auf Implantaten (Suprakonstruktion),
- T Teleskopkrone sowie,
- V vestibul�re Verblendung � der zu setzende Zahnersatz wird nur nach vorne (vestibul�r) verblendet.
Zur Unterscheidung zwischen Befund und geplanter Behandlung erfolgt die Angabe in Klein- bzw. Gro�buchstaben. Anhand dieser Angaben und der Erkl�rung zum Kosten- und Heilplan kann sich der Patient einen �berblick �ber die notwendigen Behandlungsschritte verschaffen. F�r die Angabe der zuschussf�higen Regelversorgung ist die Zeile R vorgesehen.

Der Kosten- und Heilplan ist vor Beginn der Behandlung vom Patienten zu unterschreiben. Mit dieser Unterschrift erkl�rt sich der Patient mit der geplanten Behandlung und den voraussichtlich anfallenden Kosten einverstanden. Erst wenn die Krankenkasse den Kosten- und Heilplan genehmigt hat, darf der Zahnarzt mit der Therapie beginnen. Bei prothetischen Versorgungen gr��eren Umfangs fordert der Zahnarzt vom zahntechnischen Labor einen Kostenvoranschlag, der die Grundlage f�r die Angabe der Labor- und Materialkosten bildet.

Unterschiede zwischen gesetzlich und privat versicherten Patienten:
F�r gesetzlich versicherte Patienten verwendet der Zahnarzt ein vorgeschriebenes maschinenlesbares Formular im A4-Format, in das er s�mtliche Angaben zum Befund und der Therapieplanung eintr�gt. Bei der Versorgung unterscheidet man zwischen drei Arten:
- die Regelversorgung. Sie stellt die wirtschaftlich g�nstigste, aber nicht immer die komfortabelste oder bestm�gliche L�sung dar. Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen richtet sich nach dem Befund und ist somit unabh�ngig von der gew�hlten Behandlungsart.
- die gleichartige Versorgung. Diese beinhaltet die Regelversorgung mit zus�tzlichen Leistungen, beispielsweise die zahnfarbene Verblendung mit Kunststoff oder Keramik f�r die Vorderz�hne. Den Zuschuss f�r die Regelversorgung erbringt die Krankenkasse, alle dar�ber hinausgehenden Kosten f�r Honorar, Labor und Material sind vom Patienten zu tragen.
- die andersartige Versorgung. Diese weicht g�nzlich von der Regelversorgung ab. Auch in diesem Fall �bernehmen die gesetzlichen Kassen die Kosten f�r die Regelversorgung. Eine andersartige Versorgung liegt beispielsweise vor, wenn statt einer Teilprothese ein Zahnersatz mittels Implantaten vorgesehen ist. S�mtliche Kosten, die �ber den Festzuschuss hinausgehen, sind vom Patienten zu tragen.
Besitzt der Patient eine Zahnzusatzversicherung, so �bernimmt diese einen Teil der Mehrkosten entsprechend des gew�hlten Tarifes.
Der Zahnarzt rechnet unmittelbar nach der Eingliederung des Zahnersatzes den Kosten- und Heilplan mit der jeweiligen Krankenkasse �ber die Kassenzahn�rztliche Vereinigung (KZV) ab. Der Patient erh�lt vom Zahnarzt eine gesonderte Rechnung abz�glich des Festzuschusses. Auf dieser Rechnung ist au�erdem der Hersteller bzw. der Herstellungsort des Zahnersatzes angegeben. Zugleich best�tigt der Zahnarzt die Anfertigung und Eingliederung des Zahnersatzes gem�� dem Kosten- und Heilplan.
Patienten privater Krankenkassen m�ssen sich vor Behandlungsbeginn selbst um die Zusage zur Erstattung der Kosten k�mmern. Im Gegensatz zu gesetzlich versicherten Patienten besteht zwischen Kostentr�ger und Zahnarzt kein Vertragsverh�ltnis. F�r die Ausfertigung und der Erkl�rung zum Kosten- und Heilplan gibt es keine besonderen Formulare, es sind lediglich eine Reihe von Vorschriften zu beachten. Neben den geplanten Behandlungen muss der Zahnarzt die voraussichtlichen Labor- und Materialkosten angeben. Gesetzlich versicherte Patienten erhalten einen privaten Kosten- und Heilplan gem�� den Vorschriften der GOZ, sofern dieser Leistungen w�nscht, die �ber die Regelversorgung hinausgehen.
Kosten- und Heilpl�ne online vergleichen:
Mit der Ausstellung und Erkl�rung zum Kosten- und Heilplan bietet sich dem Patienten die M�glichkeit des Preisvergleichs im Internet. W�hrend bei der Regelversorgung aufgrund der einheitlichen Honorare keine Kostenunterschiede zu erwarten sind, kann der Patient bei den zus�tzlichen und andersartigen Leistungen und Versorgungen bares Geld sparen. Im Internet gibt es verschiedene Portale, die einen Preisvergleich bei den Kosten f�r hochwertigen Zahnersatz erm�glichen. Auch der Wechsel des zahntechnischen Labors kann sich f�r den Patienten lohnen, sofern der behandelnde Zahnarzt dies erm�glicht. Bei umfangreichen Versorgungen mit Zahnersatz sollte man beim Zahnarzt und der Krankenkasse neben einer Erkl�rung zum Kosten- und Heilplan sich �ber die M�glichkeiten alternativer Behandlungsmethoden und Materialien eingehend beraten lassen.
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