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09.05.2013

Erklärung Kosten- und Heilplan für Zahnersatz

Im Vorfeld einer Versorgung mit Zahnersatz oder einer umfangreichen Zahnsanierung kann eine Erklärung zum Kosten- und Heilplan für den Patienten sehr nützlich sein. Diesen muss der Zahnarzt nach Ermittlung des Befundes, aber noch vor Beginn der Behandlung erstellen. Für den Patienten sind die einzelnen Angaben auf dem ersten Blick verwirrend, insbesondere die Kürzel für den Befund und der geplanten Behandlung. Der Kosten- und Heilplan ist vom Patienten bei der jeweiligen Krankenkasse zur Begutachtung vorzulegen. Diese prüft die Notwendigkeit der geplanten Behandlung und entscheidet über die Bewilligung des Festzuschusses. Bei den Kosten handelt es sich um geschätzte Werte, die sich im Verlauf der Behandlung noch ändern können. Nach Genehmigung schickt die Krankenkasse den Kosten- und Heilplan an den behandelnden Zahnarzt zurück.

Was bedeuten die Angaben im Kosten- und Heilplan?

Von der Sache her ist der Kosten- und Heilplan nichts anderes als ein Kostenvoranschlag für die geplante Behandlung. Kostenvoranschläge sind z. B. bei Handwerkern üblich und enthalten die überschlägig ermittelten Kosten für die gewünschte Leistung. Die Erklärung zum Kosten- und Heilplan ist in folgende Abschnitte aufgegliedert:

  • Name und Anschrift des behandelnden Zahnarztes,
  • Name und Anschrift des Patienten,
  • Tag der Ausstellung,
  • den genauen Befund,
  • die Regelversorgung,
  • die genaue Planung der Behandlung,
  • das zahnärztliche Honorar sowie
  • die voraussichtlich anfallenden Material- und Laborkosten.

Der Kosten- und Heilplan trägt den Stempel und die Unterschrift des behandelnden Zahnarztes.

Die Angabe des Befundes sowie der geplanten Behandlungsschritte erfolgt in einem sogenannten Gebissschema. Jeder einzelne Zahn ist laut einer einheitlichen Konvention mit einer zweistelligen Ziffer bezeichnet, wobei die erste Stelle für den jeweiligen Quadranten steht. Dies bedeutet eine:

  • 1 für oben rechts,
  • 2 für oben links,
  • 3 für unten links und
  • 4 für unten rechts.

Die zweite Stelle bezeichnet den jeweiligen Zahn im Quadranten, beginnend von der Mitte des Gebisses nach außen. Somit ergibt sich:

Oberkiefer:

  • 11, 12, 21, 22 Schneidezähne,
  • 13, 23 Eckzähne,
  • 14, 15, 24, 25 Backenzähne,
  • 16, 17, 26, 27 Mahlzähne sowie
  • 18, 28 Weisheitszahn.

Unterkiefer:

Für den Unterkiefer gilt das Schema sinngemäß, lediglich die erste Stelle der Ziffer ist durch eine 3 bzw. 4 ersetzt.



Zu jeder Zahnreihe existieren drei weitere Zeilen, in denen der Zahnarzt den aktuellen Befund und die geplante Behandlung mittels einheitlicher Kürzel vermerkt. Dieses Gebissschema gibt somit Aufschluss über den aktuellen Zustand sämtlicher Zähne und die erforderlichen Behandlungsschritte. In der Zeile für den Befund (B) bedeuten die Kürzel:

  • a Adhäsivbrücke – eine Zahnbrücke, die mittels Klebstoff an den Pfeilerzähnen befestigt ist,
  • b Brückenglied – Bestandteil einer Zahnbrücke, die einen fehlenden Zahn ersetzt,
  • e ein bereits ersetzter Zahn,
  • ew ein bereits ersetzter, jedoch behandlungsbedürftiger Zahn,
  • f fehlender Zahn,
  • i intaktes Implantat,
  • ix ein zu ersetzendes Implantat,
  • k intakte Krone,
  • kw eine zu ersetzende Krone,
  • pw ein erhaltungswürdiger Zahn mit leichten Defekten, die sich ohne großen Aufwand beheben lassen,
  • r intakte Wurzelstiftkappe,
  • rw eine zu ersetzende Wurzelstiftkappe,
  • sw eine zu erneuernde Suprakonstruktion,
  • t steht für Teleskop
  • tw eine zu ersetzende Teleskoparbeit
  • ur unzureichende Retention – ein nicht komplett herausgewachsener Zahn,
  • ww ein Zahn mit erheblichen Defekten, der nach Meinung des Zahnarztes aber noch zu retten ist,
  • x ein Zahn mit erheblichen Defekten, der nach Aussage des Zahnarztes nicht mehr zu retten ist,
  • )( Lückenschluss.




In einer weiteren Zeile erfolgt die Angabe der geplanten Behandlung (TP). Hierbei bedeuten:

  • A Adhäsivbrücke,
  • B Brückenglied,
  • E Zahnersatz vorgesehen,
  • G gegossene Halte- und Stützvorrichtung – z. B. zur Befestigung von Brückengliedern oder Prothesen,
  • K hier ist eine Krone vorgesehen,
  • M dieser Zahnersatz soll rundherum keramisch verblendet werden,
  • O Geschiebe bzw. Stege – zur Kombination von festem und herausnehmbarem Zahnersatz,
  • PK Teilkrone – diese soll nur Teile des vorhandenen Zahnes bedecken,
  • R Wurzelstiftkappe vorgesehen,
  • S hier erfolgt die Befestigung von Zahnersatz auf Implantaten (Suprakonstruktion),
  • T Teleskopkrone sowie,
  • V vestibuläre Verblendung – der zu setzende Zahnersatz wird nur nach vorne (vestibulär) verblendet.

Zur Unterscheidung zwischen Befund und geplanter Behandlung erfolgt die Angabe in Klein- bzw. Großbuchstaben. Anhand dieser Angaben und der Erklärung zum Kosten- und Heilplan kann sich der Patient einen Überblick über die notwendigen Behandlungsschritte verschaffen. Für die Angabe der zuschussfähigen Regelversorgung ist die Zeile R vorgesehen.



Der Kosten- und Heilplan ist vor Beginn der Behandlung vom Patienten zu unterschreiben. Mit dieser Unterschrift erklärt sich der Patient mit der geplanten Behandlung und den voraussichtlich anfallenden Kosten einverstanden. Erst wenn die Krankenkasse den Kosten- und Heilplan genehmigt hat, darf der Zahnarzt mit der Therapie beginnen. Bei prothetischen Versorgungen größeren Umfangs fordert der Zahnarzt vom zahntechnischen Labor einen Kostenvoranschlag, der die Grundlage für die Angabe der Labor- und Materialkosten bildet.


Zahnersatz Kosten

Unterschiede zwischen gesetzlich und privat versicherten Patienten:

Für gesetzlich versicherte Patienten verwendet der Zahnarzt ein vorgeschriebenes maschinenlesbares Formular im A4-Format, in das er sämtliche Angaben zum Befund und der Therapieplanung einträgt. Bei der Versorgung unterscheidet man zwischen drei Arten:

  • die Regelversorgung. Sie stellt die wirtschaftlich günstigste, aber nicht immer die komfortabelste oder bestmögliche Lösung dar. Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen richtet sich nach dem Befund und ist somit unabhängig von der gewählten Behandlungsart.
  • die gleichartige Versorgung. Diese beinhaltet die Regelversorgung mit zusätzlichen Leistungen, beispielsweise die zahnfarbene Verblendung mit Kunststoff oder Keramik für die Vorderzähne. Den Zuschuss für die Regelversorgung erbringt die Krankenkasse, alle darüber hinausgehenden Kosten für Honorar, Labor und Material sind vom Patienten zu tragen.
  • die andersartige Versorgung. Diese weicht gänzlich von der Regelversorgung ab. Auch in diesem Fall übernehmen die gesetzlichen Kassen die Kosten für die Regelversorgung. Eine andersartige Versorgung liegt beispielsweise vor, wenn statt einer Teilprothese ein Zahnersatz mittels Implantaten vorgesehen ist. Sämtliche Kosten, die über den Festzuschuss hinausgehen, sind vom Patienten zu tragen.

Besitzt der Patient eine Zahnzusatzversicherung, so übernimmt diese einen Teil der Mehrkosten entsprechend des gewählten Tarifes.

Der Zahnarzt rechnet unmittelbar nach der Eingliederung des Zahnersatzes den Kosten- und Heilplan mit der jeweiligen Krankenkasse über die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) ab. Der Patient erhält vom Zahnarzt eine gesonderte Rechnung abzüglich des Festzuschusses. Auf dieser Rechnung ist außerdem der Hersteller bzw. der Herstellungsort des Zahnersatzes angegeben. Zugleich bestätigt der Zahnarzt die Anfertigung und Eingliederung des Zahnersatzes gemäß dem Kosten- und Heilplan.

Patienten privater Krankenkassen müssen sich vor Behandlungsbeginn selbst um die Zusage zur Erstattung der Kosten kümmern. Im Gegensatz zu gesetzlich versicherten Patienten besteht zwischen Kostenträger und Zahnarzt kein Vertragsverhältnis. Für die Ausfertigung und der Erklärung zum Kosten- und Heilplan gibt es keine besonderen Formulare, es sind lediglich eine Reihe von Vorschriften zu beachten. Neben den geplanten Behandlungen muss der Zahnarzt die voraussichtlichen Labor- und Materialkosten angeben. Gesetzlich versicherte Patienten erhalten einen privaten Kosten- und Heilplan gemäß den Vorschriften der GOZ, sofern dieser Leistungen wünscht, die über die Regelversorgung hinausgehen.

Kosten- und Heilpläne online vergleichen:

Mit der Ausstellung und Erklärung zum Kosten- und Heilplan bietet sich dem Patienten die Möglichkeit des Preisvergleichs im Internet. Während bei der Regelversorgung aufgrund der einheitlichen Honorare keine Kostenunterschiede zu erwarten sind, kann der Patient bei den zusätzlichen und andersartigen Leistungen und Versorgungen bares Geld sparen. Im Internet gibt es verschiedene Portale, die einen Preisvergleich bei den Kosten für hochwertigen Zahnersatz ermöglichen. Auch der Wechsel des zahntechnischen Labors kann sich für den Patienten lohnen, sofern der behandelnde Zahnarzt dies ermöglicht. Bei umfangreichen Versorgungen mit Zahnersatz sollte man beim Zahnarzt und der Krankenkasse neben einer Erklärung zum Kosten- und Heilplan sich über die Möglichkeiten alternativer Behandlungsmethoden und Materialien eingehend beraten lassen.

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