Die Abrechnung beim Zahnarzt
Im Gegensatz zu vielen anderen medizinischen Behandlungskosten werden die Kosten f�r den Zahnersatz nur unter
ganz bestimmen Voraussetzungen komplett von der gesetzlichen oder der privaten Krankenkasse �bernommen. Eine
wichtige Voraussetzung ist in jedem Fall das so genannte Bonusheft, welches den regelm��igen Besuch beim
Zahnarzt dokumentieren soll.
Es ist aus zahnmedizinischer Hinsicht unbedingt erforderlich, einen Patienten zu behandeln, ja, diesem nat�rlich gar - sofern die Notwendigkeit gegeben ist - einen geeigneten Zahnersatz zu erm�glichen. In einem solchen Falle ist es f�r die Abrechnung unabdingbar, dass ein so genannter Kosten-und Heilplan f�r Zahnersatz aufgestellt wird.
Dieser Plan muss unbedingt bereits vor dem Beginn der eigentlichen Behandlung bei der zust�ndigen
Krankenkasse eingereicht werden. Da der behandelnde Zahnarzt jedoch grunds�tzlich nicht unbedingt dazu
verpflichtet ist, seinen Patienten �ber die Kosten, welche ihnen unter Umst�nden entstehen k�nnten, zu
informieren, sollte es sich der Patient in diesem Zusammenhang keineswegs nehmen lassen und sich �ber
alle eventuellen Geb�hren und Kosten aufkl�ren lassen.
Dennoch ist es so, dass in der heutigen Zeit ein
guter Zahnarzt seinen Patienten dar�ber mit Rat und Tat zur Seite stehen wird. Sollte es sich in bestimmten
F�llen um einen relativ teuren Zahnersatz handeln, so hat der Patient stets auch das Recht, sich bei
verschiedenen anderen Zahn�rzten zu erkundigen.
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