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17.06.2013

Zahnersatz und Steuern:

Viele Menschen wissen nicht, dass sie beim Zahnersatz an der Steuer sparen können, wenn sie diesen als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Steuererklärung angeben. Die Versorgung mit kostenintensiven Prothesen, Kronen oder Brücken sowie aufwendige zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen können mit bis zu vierstelligen Geldbeträgen zu Buche schlagen. Doch die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für die Grundversorgung, darüber hinausgehende Aufwendungen muss der Patient in der Regel aus eigener Tasche bezahlen.

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Laut steuerlichem Recht sind alle zwangsläufigen Aufwendungen, denen sich der Steuerpflichtige aus tatsächlichen, sittlichen oder rechtlichen Gründen nicht entziehen kann, steuerliche Belastungen. Dazu gehören neben den zahnärztlichen Behandlungen und Versorgungen auch die Kosten für Aufwendungen und Hilfsmittel zur Behandlung anderer Krankheiten, beispielsweise Brillen oder Hörgeräte. Steuermindernd wirken sich die Kosten aus, sobald sie einen bestimmten Betrag, den sogenannten Grenzbetrag übersteigen. Die Berechnung des Grenzbetrages erfolgt auf der Grundlage des jährlichen Bruttoeinkommens und Familienstandes der steuerpflichtigen Person. Im Internet gibt es zahlreiche Portale zur schnellen Ermittlung des Grenzbetrages.

Bild: Einreichen beim Finanzamt


Lohnsteuererklärung vom Finanzamt für Zahnersatz.

Die Notwendigkeit einer zahnärztlichen Versorgung mit Brücken, Kronen oder Prothesen ergibt sich aus dem aktuellen Zustand der Zähne. Einwandfreie Zähne sind nicht nur für eine optimale Verdauung der Speisen notwendig, sie bestimmen aufgrund ihrer Ästhetik auch die Persönlichkeit des Trägers. Von den Krankenkassen bezahlter Zahnersatz besteht zumeist aus Kunststoff, der zwar die eigentliche Kaufunktion erfüllt, in puncto Ästhetik und Haltbarkeit jedoch nicht mit hochwertigen Materialien wie Keramik mithalten kann. Hässliche Verfärbungen sind oftmals schon nach kurzer Tragedauer die Folge. Doch vor allem bei der Jobsuche und im öffentlichen Dienst kommt es auf ein gepflegtes Outfit und ein strahlend weißes Lächeln an.

Nicht am falschen Ende sparen:

Gerade wenn es um die Gesundheit und das Wohlbefinden geht, sollte man nicht am falschen Ende sparen. Preisgünstiger Zahnersatz, deren Kosten die gesetzlichen Kassen übernehmen, stellt meistens eine gute Übergangslösung bis zur Fertigstellung einer hochwertigen Versorgung dar. Zahnersatz aus Keramik lässt sich vom Design her an die vorhandenen Zähne gut anpassen und fällt daher kaum auf, was besonders bei Angestellten mit häufigem Kundenkontakt von Bedeutung ist. Außerdem weist keramischer Zahnersatz im Gegensatz zu Kunststoff bei optimaler Zahnpflege eine wesentlich längere Haltbarkeit auf. Selbst der Genuss von Kaffee oder schwarzem Tee führt kaum zu Verfärbungen. Im Schnitt haben Prothesen aus Keramik sowie keramische Verblendkronen eine Tragedauer von mindesten zehn Jahren und darüber. Zahnersatz aus Kunststoff kann bereits nach fünf Jahren unansehnlich wirken.

Vor der Eingliederung hochwertigen Zahnersatzes sollte sich der Patient vom behandelnden Zahnarzt beraten lassen. Im hinteren Backenzahnbereich genügen oftmals preiswerte Versorgungen, die ihre Kaufunktion mit Bravour erfüllen und kaum zu sehen sind. Macht sich jedoch ein Ersatz der vorderen sichtbaren Zähne erforderlich, sollte man besser auf ästhetisch einwandfreien Zahnersatz zurückgreifen. Die anfänglichen Mehrkosten machen sich bereits nach wenigen Jahren bezahlt.





Belege für die Steuererklärung sammeln:

Wer im vergangenen Jahr beim Zahnarzt hohe Ausgaben für die Versorgung mit hochwertigem Zahnersatz zu verzeichnen hatte, sollte dies unbedingt bei der Steuererklärung berücksichtigen. Übersteigen diese den Grenzbetrag, gelten sie als außergewöhnliche Belastungen. Dazu ein kleines Beispiel. Ein Familienvater mit einem Kind verfügt über ein monatliches Einkommen von 1.850,00 Euro brutto, das sind 22.200,00 Euro im Jahr. Der jährliche Grenzbetrag beläuft sich somit auf rund 650,00 Euro. Beträgt der Eigenanteil mehr als 650,00 Euro, kann der Familienvater den Überschuss als außergewöhnliche Belastung geltend machen und mit dem Zahnersatz an der Steuer sparen. Gleiches gilt auch für umfangreiche kieferorthopädische Behandlungen und Füllungen aus Edelmetallen sowie deren Legierungen.


Zahnersatz Kosten

Daher empfiehlt es sich, sämtliche Belege sowie Zahnarzt- und Laborrechnungen für die jährliche Steuererklärung sorgfältig zu sammeln. Absetzbar ist nicht nur die eigentliche Eingliederung des Zahnersatzes, auch die Kosten für nachträgliche Anpassungen und Reparaturen wirken sich günstig auf die Steuer aus. Der Steuerzahler gibt seine außergewöhnlichen Belastungen im Formular der Einkommenssteuererklärung an, wobei Kopien von den Belegen und Rechnungen beizufügen sind. Eine ausführliche Beratung bei der Krankenkasse, einem Steuerberater oder dem Finanzamt empfiehlt sich auf jeden Fall.



Der Eigenanteil für Zahnersatz kann die Steuer günstig beeinflussen und der Steuerpflichtige spart bares Geld. Wer regelmäßig zur Kontrolle beim Zahnarzt war und ein lückenlos geführtes Bonusheft vorweisen kann, spart bereits vonseiten der Krankenkasse beim Eigenanteil. Gerade bei aufwendigen und hochwertigen Behandlungen und Versorgungen sind dies oftmals mehrere Hundert Euro. Wer über eine Zahnzusatzversicherung verfügt oder bei einer privaten Krankenkasse versichert ist, erhält mitunter weitere Zuschüsse und Vergünstigungen bei der Eingliederung von Zahnersatz.

Ein kleiner Tipp zum Schluss:

Um in den Genuss einer steuerlichen Einsparung zu kommen, empfiehlt sich die Kumulierung mehrerer außergewöhnlichen Belastungen, gegebenenfalls auch durch Verschieben der Beträge in das nächste Jahr. Neben Zahnarzt- und Laborrechnungen lassen sich auch Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel einschließlich deren Anpassung und Reparatur als außergewöhnliche Belastungen deklarieren. Dies führt zu einer schnellen Überschreitung des Grenzbetrages, sodass man beim Zahnersatz an der Steuer richtig sparen kann.



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