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03.07.2014

Die Wurzelbehandlung Kosten:

Eine Wurzelbehandlung stellt manchmal die letzte Rettung für einen durch Karies zerstörten Zahn dar. Dazu entfernt der Zahnarzt das durch Karies zerstörte Zahnmark oder die Zahnwurzel und füllt anschließend den Zahn. Anlass für eine Wurzelbehandlung ist gewöhnlich eine entzündete oder vereiterte Zahnwurzel, die starke Schmerzen und eine dicke Wange verursacht. Die Prozedur nimmt viel Zeit in Anspruch und der Erfolg hängt von zahlreichen Faktoren ab. Durch die Wurzelbehandlung ist der Zahn zwar tot, dennoch kann er über viele Jahre hinweg seinen Dienst verrichten. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Wurzelbehandlung ganz oder teilweise unter bestimmten Voraussetzungen.


Die Zahnwurzel

Was kostet eine Wurzelkanalbehandlung?:

Die Wurzelbehandlung erfordert vom Zahnarzt ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl. Bakterien, die beim Bohren in die Zahnwurzel eindringen, führen selbst nach Monaten oder Jahren zu erneuten Entzündungen. Die Kosten für eine Wurzelbehandlung hängen wesentlich vom Aufwand für das Ausbohren und Setzen der Füllungen ab. Bei einer durchschnittlichen Wurzelbehandlung liegt der Kassentarif bei 280 Euro, mit Zusatzleistungen bis zu 650 Euro. Auf den Patienten kommen bis zu 450 Euro als Eigenanteil hinzu. Die Erfolgsquote liegt beim Kassentarif unter 50, mit Zusatzleistungen über 50 Prozent. Insbesondere stark gekrümmte Wurzelkanäle erfordern eine umfangreiche und zeitintensive Desinfektion. Diese kann der Zahnarzt nicht über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen.





Wer zahlt eigentlich die Wurzelbehandlung?

Gilt der Zahn als erhaltungswürdig, zahlt die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen den Kassentarif. Für den Patienten entstehen somit keine Kosten. Zusätzliche Leistungen wie die elektronische Längenmessung der Wurzelspitze oder bestimmte Verfahren der Desinfektion bezahlt der Patient als Eigenanteil. Wünscht der Patient eine weitergehende Behandlung oder erfolgt diese unter dem Mikroskop, ist sie als Privatbehandlung in voller Höhe zu zahlen. Gleiches gilt bei nicht erhaltungswürdigen Zähnen. Bei einer Wurzelbehandlung als Privatleistung liegt nach bisherigen Erkenntnissen die Erfolgsquote bei 98 Prozent.

Wurzelbehandlung erfolgreich

Was genau zahlt die gesetzliche und private Krankenversicherung?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Wurzelbehandlung laut Kassentarif. Dieser beinhaltet das Aufbohren und anschließende Desinfizieren der Wurzelkanäle sowie Einbringen der Füllungen. Darüber hinausgehende Leistungen wie die Behandlung unter dem Mikroskop oder elektronische Längenmessung sind vom Patienten zu zahlen. Die privaten Krankenversicherungen sind dagegen kulanter und übernehmen je nach Vertrag auch die Kosten für Zusatzleistungen. Finanzielle Vorteile genießen Inhaber einer Zahnzusatzversicherung, die je nach gewähltem Tarif die Kosten ganz oder teilweise übernehmen.


Warum vorher informieren so wichtig?

Eine Wurzelbehandlung stellt einen umfangreichen Eingriff dar, der bis zu sieben Sitzungen beim Zahnarzt erfordert. Daher ist es gerade für Kassenpatienten von Vorteil, sich im Vorfeld über die anfallenden Kosten und mögliche Alternativen zu informieren. Der Zahnarzt erstellt vor der Wurzelbehandlung einen Kostenvoranschlag. Jedem Patienten steht es frei, bei einem weiteren Zahnarzt eine Zweitmeinung einzuholen oder die Kosten miteinander zu vergleichen. Auch unabhängige Gutachter sowie die Zahnärztekammern geben nützliche Hinweise. Wichtig ist, dass der Zahnarzt alle relevanten Positionen detailliert in seinem Kostenvoranschlag ausweist. Stuft er den Zahn als nicht erhaltungswürdig ein, sind das Ziehen und ein preiswerter Zahnersatz oftmals die bessere Alternative.





Unter welchen Voraussetzungen zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Die Wurzelbehandlung ist ein kostenintensives Verfahren zum Behandeln von kariösen Zähnen und entzündeten Zahnwurzeln. Die Aussichten auf einen Erfolg lassen sich vorab nicht einschätzen und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nur bei erhaltungswürdigen Zähnen unter folgenden Bedingungen:

  • die Zahnwurzel ist bis zu seiner Spitze erreichbar,
  • der Zahn lässt sich mit einer Füllung aus Zement oder Kunststoff verschließen,
  • Vermeiden einer einseitigen Freiendsituation bei Backenzähnen,
  • Erhalten einer geschlossenen Zahnreihe sowie
  • Erhalten von bestehendem Zahnersatz, wenn der zu behandelnde Zahn beispielsweise als Pfeiler für eine Brücke dient.

Zum Beurteilen des Schadens an den Zahnwurzeln fertigt der Zahnarzt ein Röntgenbild an. Auf diesem erkennt er die genaue Lage der Wurzelspitzen und kann den Aufwand der Behandlung im Vorfeld grob einschätzen. Der Patient reicht den Therapieplan des behandelnden Zahnarztes bei seiner Krankenkasse ein. Diese entscheidet dann anhand der erfüllten Kriterien über eine Kostenübernahme.

Wurzelbehandlung Krankenkasse



Wann zahlt nicht die Kasse?

Gilt der Zahn aus der Sicht des Zahnarztes als nicht mehr erhaltungswürdig oder wünscht der Patient zusätzliche Leistungen, sind diese privat zu zahlen. Dazu zählen:

  • ein unverhältnismäßig hoher Aufwand bei geringen Chancen auf Erfolg,
  • bereits wurzelbehandelte Zähne,
  • vorhandene Zahnlücken in der Zahnreihe,
  • der Einsatz spezieller Geräte wie Mikroskope sowie
  • eine Behandlung auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten.

Selbstverständlich steht es jedem Patienten frei, eine Wurzelbehandlung durchführen zu lassen, auch wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Aufgrund der hohen Kosten lohnt es sich jedoch, über eine Alternative wie günstigen Zahnersatz anstelle einer Wurzelbehandlung nachzudenken.


Wenn die Kosten zu hoch, dann besser Zahn ziehen?

Je nach Aufwand zahlt der Patient für die Behandlung zwischen 200 und 1.000 Euro. Sind die Aussichten auf einen Erfolg ungewiss oder gilt der Zahn als nicht mehr erhaltungswürdig, empfiehlt sich dessen Extraktion. Oftmals ist der Erfolg einer Wurzelbehandlung erst nach Monaten erkennbar. Kommt es zu einer erneuten Entzündung der Zahnwurzel oder des Kieferknochens, raten viele Zahnärzte von einer weiteren Wurzelbehandlung ab. Die Extraktion des Zahnes und ein kostengünstiger Zahnersatz sind weniger aufwendig und somit zuschussfähig.


Was spricht für Wurzelkanalbehandlung?

Eine Wurzelbehandlung ist bei Zähnen mit entzündeter Zahnwurzel oder starkem Kariesbefall angezeigt. Durch das Entfernen der Zahnwurzel und anschließende Füllen mit Zement oder Kunststoff lässt sich der Zahn erhalten. Aus medizinischer Sicht ist der Zahn aufgrund der fehlenden Versorgung mit Blut und Nährstoffen tot, seine Funktion bleibt aber weitestgehend erhalten. Treten keine Komplikationen auf, leistet ein wurzelbehandelter Zahn über Jahre hinweg seinen Dienst und verursacht keine weiteren Kosten.


Was spricht dagegen ?

Sind die Wurzelspitzen erkrankt, raten viele Zahnärzte zu einer Wurzelspitzenresektion. Bei diesem aufwendigen Verfahren öffnet der Zahnarzt den Kieferknochen mit einem Bohrer und entfernt das entzündete Gewebe. Dann erfolgt ein Desinfizieren der Wunde und Füllen der Wurzel mit Zement oder Kunststoff. Zum Schluss vernäht der Zahnarzt die Wunde und zieht nach einer Woche die Fäden. Die Wurzelspitzenresektion erfordert ein präzises Arbeiten, das nicht alle Zahnärzte beherrschen. Durch ungenaues Arbeiten oder mangelnde Hygiene dringen Bakterien in die Wunde ein und entzünden das Gewebe. Daher ist eine Extraktion des erkrankten Zahnes oft die bessere Alternative.


Gibt es Beihilfe für Studenten, Auszubildende oder Hartz-IV-Empfänger?

Geringverdiener wie Auszubildende, Studenten oder Hartz-IV-Empfänger profitieren bei einer Wurzelbehandlung von dem Kassentarif. Alle darüber hinausgehenden Leistungen bezahlt der Patient aus eigener Tasche. Gleiches gilt bei nicht erfüllten Kriterien wie das Behandeln eines Zahnes mit starken Schäden und geringen Erfolgschancen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Kosten für Therapien mit nicht eindeutigen Aussichten auf Erfolg. Ist nach einer Wurzelbehandlung ein Überkronen des Zahnes erforderlich, profitieren Geringverdiener mit einem Bruttoeinkommen von weniger als 1050 Euro monatlich von der sogenannten Härtefallregelung.


In welchen Fällen müssen Sie die Kosten für die Behandlung übernehmen?

Schätzt der Zahnarzt den Zahn aufgrund des Befundes als nicht erhaltungswürdig ein, ist die Wurzelbehandlung eine Privatsache und vom Patienten zu bezahlen. Gleiches gilt bei bereits wurzelbehandelten Zähnen und solche, die in einer lückenhaften Zahnreihe stehen. Macht sich der Einsatz spezieller Geräte erforderlich, geht dies zulasten des Patienten. Deshalb empfiehlt es sich, vor Beginn einer Wurzelbehandlung einen detaillierten Kostenvoranschlag zu vereinbaren, der sämtliche Positionen enthält. Dieser ist kostenlos und verpflichtet zu nichts. Mitglieder einer privaten Krankenkasse sowie Zahnzusatzversicherung profitieren je nach Anbieter und gewähltem Tarif von diversen Zuschüssen oder einer Kostenübernahme.


Höhere Kosten durch Laserbehandlung?

Das Behandeln einer entzündeten Zahnwurzel mit Laser stellt eine innovative Methode dar, die eine höhere Erfolgsquote verspricht. Laut aktueller Studien liegt diese bei 90 Prozent. Der feine Laserstrahl tötet Bakterien schneller und sicherer als die bekannten Verfahren zur Desinfektion, da er bis in die entlegensten Ecken vordringt. Durch das vollständige Abtöten der Bakterien sind wesentlich weniger Komplikationen zu erwarten. Die gesamte Prozedur erfolgt wie bei der klassischen Methode unter örtlicher Betäubung. Nach dem Füllen der Wurzel erfolgt das Verschließen mit dem Laser. Diese Methode erfordert allerdings moderne und teure Geräte, die nicht jedem Zahnarzt zur Verfügung stehen. Dadurch entstehen für den Patienten hohe Kosten, da die gesetzlichen Kassen diese nicht übernehmen. In der Regel überweisen die Zahnärzte ihre Patienten zu einem Spezialisten, der über die erforderliche Technik und das nötige Wissen verfügt.


Welche Zusatzkosten können anfallen?

Wurzelbehandelte Zähne verfärben sich nach einiger Zeit bräunlich, außerdem brechen sie leichter. Daher raten die Zahnärzte zum Überkronen. Je nach gewähltem Material fallen hierbei zusätzliche Kosten für das Anfertigen und Eingliedern der Krone an. Im sichtbaren Frontzahnbereich gehören vestibulär verblendete Zahnkronen zur Regelversorgung, für welche die gesetzliche Krankenkasse Zuschüsse zahlt. Wünscht der Patient eine vollverblendete Krone oder Keramik im Backenzahnbereich, zahlt er den Eigenanteil. Außerdem entstehen zusätzliche Kosten durch den Einsatz spezieller Techniken wie die elektronische Längenmessung. Diese erlaubt ein genaueres Lokalisieren der Wurzelspitze und ein präziseres Arbeiten. Viele Zahnärzte weisen die zusätzlichen Kosten gesondert in ihrem Kostenvoranschlag aus.

Die Aussicht auf einen Erfolg liegt bei der klassischen Wurzelbehandlung bei 50 Prozent. Komplikationen entstehen durch ungenaues Arbeiten, mangelnde Hygiene oder unvollständiges Desinfizieren der Wurzel. Der Erfolg zeigt sich oftmals erst nach Monaten oder Jahren. Treten Komplikationen auf oder entzündet sich die Wurzel erneut, ist die gesamte Prozedur zu wiederholen oder der Zahn zu ziehen. Aufgrund der geringen Erfolgsquote übernehmen die gesetzlichen Kassen die Kosten für eine zweite Wurzelbehandlung nicht. Dem Patienten bleibt die Wahl zwischen dem Selbstzahlen oder der Extraktion des Zahnes. Viele Zahnärzte empfehlen die letztere Variante, da jeder weitere Therapieversuch die Erfolgschancen minimiert. Dagegen erhöht sich das Risiko weiterer Komplikationen, die letztlich in einem Zahnverlust enden.


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