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10.10.2013

Kosten Zahnkrone:

Die Kosten für eine Zahnkrone lassen sich immer schwer kalkulieren, liegen aber zwischen 300 Euro und 1.000 Euro, abhängig von der Art, Größe und aus welchem Material diese Zahnkronen gefertigt werden sollen. Zahnkronen bestehen aus Vollkeramik, Gold, Metall oder aus einer bestimmten Legierung. Beispielsweise sind die Vollkeramikkronen die teuersten Kronen, weil aufwendig in der Herstellung und sich diese kaum von den natürlichen Zähnen im Zahngebiss unterscheiden lassen. Daher bervorzugen viele Patienten eine Vollkeramikkrone, da sich diese von den natürlichen Zähnen nicht unterscheiden lassen und sich ideal von der Farbe der umliegenden Zähne anpassen. Wie schon beschrieben, gibt es unterschiedliche Zahnkronen Varianten.



Übersicht Zahnkrone Kosten

Zahnkrone Vorteil Nachteil Kosten
Vollmetall-
krone
(Vollgusskrone)
Sehr lange
haltbar
mangelnde Ästhetik,
weil metallfarben
ca. 200 Euro
Verblend-
krone
(Keramik-
verblend-
krone)
Zahnfarbene
Verblendung
Verfärben sich
(Kronenrand)
ca. 300 Euro
Vollkeramik-
krone
Sehr ästhetisch Zeitaufwendige Herstellung
und teuer
ca. 1.000 Euro
Keramikverblend-
krone
(Galvano-Krone)
sehr hohe
Lebenserwartung
nur geringe Reparatur-
möglichkeiten
ca. 270 Euro
Teilkrone
(Halbkronen)
substanzschonende
Präparation
nicht so stabil
wie eine Vollkrone
ca. 120 Euro


Bei der Vollkeramikkrone handelt es sich um die teuerste Variante, welche leider nicht von der gesetzlichen Versicherung gezahlt wird. Bei diesen Kronen gibt es die Gefahr, daß sie platzen, wenn man auf einen zu harten Gegenstand beißt, was aber in der Regel eher selten vorkommt, daß diese Art der Zahnkrone sehr aufwendig hergestellt wird. Bei der normalen und gewöhnlichen Metallkrone (Vollgußkrone) zahlt die gesetzliche Krankenversicherung einen bestimmten Anteil, aber leider nicht mehr den kompletten Zuschuß. Der Kostenzuschuß seitens der Krankenkasse wird immer höher, je mehr der Patient auf eine achtsame Führung seines Zahnarzt Bonus Heftes achtet. Alle sechs Monate sollte man eine Kontrolluntersuchung bei seinem Zahnarzt durchführen lassen und dann entsprechend sein Bonusheft als Beweis abstempeln lasen.



Unterschiede Kosten für Frontzahn-, Backenzahn- und Schneidezahnbereich nach Land

Land Kosten
Deutschland Die Kosten für eine Zahnkrone in Deutschland können je nach Material und Aufwand zwischen 400 und weit über 1.000 Euro liegen. Den größten Kostenanteil machen die Vollkeramik- und vollverblendeten Kronen aus, die ausschließlich für den Frontzahnbereich vorgesehen sind. Im Seiten- und Backenzahnbereich erfüllen weit günstigere Metallkronen ihren Zweck.
Österreich Die Kosten für eine Zahnkrone in Österreich sind ähnlich denen in Deutschland angesiedelt. Je nach Aufwand und Material sind zwischen 300 und über 1.000 Euro zu zahlen. Die Kassen bezuschussen nur eine Vollgusskrone als Regelversorgung.
Schweiz Auch in der Schweiz müssen die Patienten für Zahnersatz tiefer in die Tasche greifen. Hochwertige Zahnkronen kosten zwischen 350 und mehr als 1.000 CHF.
Ungarn In Ungarn liegen die Kosten für Zahnkronen deutlich niedriger. Eine provisorische Krone ist bereits für 60 Euro zu haben. Die Kosten für Metallkeramikkronen liegen bei 240 Euro, für Keramik- und Zirkoniumkronen bei 320 Euro. Aufgrund der Ästhetik sind Kronen aus Keramik in erster Linie für den Frontzahnbereich vorgesehen.
Polen Auch in Polen können die Patienten, ähnlich wie in Ungarn, an den Kosten für Zahnkronen sparen. Dabei müssen sie keinerlei Kompromisse bei der Qualität eingehen, sofern es sich um eine seriöse Zahnarztpraxis handelt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen auch bei einer Zahnkrone aus Polen den Festzuschuss.
Tschechien Ähnlich wie in Ungarn und Polen können Patienten bei Zahnkronen aus Tschechien sparen. Die gesetzlichen Kassen leisten ihren Festzuschuss unabhängig davon, ob die Behandlung in Deutschland oder in Tschechien erfolgt.




Wie viel beträgt mein Eigenanteil für eine Zahnkrone?

Der vom Patienten zu zahlende Eigenanteil ergibt sich aus den Gesamtkosten für die Zahnkrone minus dem Festzuschuss der Krankenkasse. Die gesetzlichen Kassen übernehmen nur die Kosten für die Regelversorgung. Alle darüber hinausgehenden Kosten sind vom Patienten selbst zu tragen. Zum Beispiel liegen die Kosten für eine vollverblendete Zahnkrone im Frontzahnbereich bei 700 Euro. Die Krankenkasse zahlt einen Festzuschuss von 163 Euro. Daraus ergibt sich für den Patienten ein Eigenanteil von 537 Euro. Der Eigenanteil erhöht sich, wenn der Patient die gleiche Leistung für einen Backenzahn wählt. Für den nicht sichtbaren Seiten- und Backenzahnbereich ist der Festzuschuss entsprechend niedriger.



Wie viel zahlt meine gesetzliche Krankenkasse hinzu?

Die gesetzlichen Krankenkassen leisten für Zahnkronen einen Festzuschuss, der nach Front-, Seiten- und Backenzahnbereich gestaffelt ist. Dabei handelt es sich um die Regelversorgung, die medizinisch notwendig, aber aus ästhetischer Sicht nicht immer die günstigste Lösung ist. Für einen zerstörten Zahn zahlt die Kasse beispielsweise einen Festbetrag von 122 Euro. Hinzu kommt ein weiterer Zuschuss in Höhe von 44 Euro für die Verblendung, wenn der Zahn im Frontzahnbereich liegt. Somit liegen zwei Befunde vor und der Patient erhält zwei Zuschüsse pro Zahn. Im Backenzahnbereich dagegen sieht die Regelversorgung lediglich eine Vollgusskrone aus Nichtedelmetall vor. Der Patient kann selbstverständlich auch im Seiten- und Backenzahnbereich eine Teil- oder Vollverblendung wählen. Allerdings muss er diese Leistung aus eigener Tasche bezahlen.


Kostenübernahmen für Hartz-IV-Empfänger?

Bei Hartz-IV-Empfängern erstatten die gesetzlichen Kassen die gesamten Durchschnittskosten für Zahnkronen, die bei 234 Euro liegen. Wichtig ist, dass der Patient den Bescheid über den Bezug von ALG II bei der Krankenkasse vorlegt. Außerdem ist zu beachten, dass die Kasse nur die Durchschnittskosten für die Regelversorgung übernimmt. Wählt der Patient eine abweichende Behandlung, muss er die Mehrkosten selbst zahlen. Daher empfiehlt es sich, den Heil- und Kostenplan des Zahnarztes schon vor seiner Zustimmung genau zu prüfen und der Krankenkasse zur Genehmigung vorzulegen. Selbstverständlich haben auch Hartz-IV-Empfänger die Möglichkeit, die Zahnbehandlung im Ausland durchführen zu lassen.





Wer zahlt die Zahnkrone bei Arbeitslosigkeit?

Ein strahlend weißes Lächeln ist bei Arbeitslosigkeit eine wichtige Voraussetzung für einen neuen Job – trotz des geringen Einkommens. Daher zahlen die Krankenkassen bei Arbeitslosigkeit einen Extrazuschuss, sofern das monatliche Bruttogehalt 1008 Euro bei Alleinstehenden nicht übersteigt. Für Personen mit einem Angehörigen und Paare gelten 1386 Euro. Der Extrazuschuss für Zahnersatz ist nicht mit einer Befreiung von den Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel zu verwechseln. Bleibt der Patient bei der Regelversorgung, entfällt meistens die Zuzahlung.


Zuschuss für Krone während Schule und Ausbildung?

Eine Versorgung mit Zahnkronen während der Schul-, Lehr- und Studienzeit ist zwar eher die Ausnahme, doch dafür haben auch Schüler und Auszubildende Anspruch auf eine Kostenübernahme beim Zahnersatz. Das niedrige Einkommen von Schülern und Studenten reicht in aller Regel nicht aus, um die Kosten für ästhetisch wirkende Zahnkronen zu decken. Geringverdiener fallen daher unter die Härtefallregelung, bei welcher die Krankenkassen die vollen Durchschnittskosten übernehmen. Diese gilt nur für die aktuelle Behandlung, für weitere Versorgungen ist ein neuer Antrag bei der Krankenkasse einzureichen. Der maximale Bruttoverdienst schließt sämtliche Einkünfte wie BAföG oder Honorare aus Studentenjobs ein.


Was besagt die sogenannte Härtefallregelung?

Unter die Härtefallregelung fallen alle Patienten, die im Monat alleine bis zu 1008 Euro und zu zweit 1386 Euro brutto verdienen. Dabei ist unwichtig, ob es sich um Einkünfte aus einer haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit handelt. Die Härtefallregelung garantiert die Versorgung von Patienten mit kostengünstigem Zahnersatz. Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit stehen dabei im Vordergrund, in puncto Ästhetik müssen Patienten oftmals Kompromisse in Kauf nehmen. Teilverblendete Zahnkronen im Frontzahnbereich sind in der Härtefallregelung inbegriffen, im Seiten- und Backenzahnbereich gelten sie als Wunschleistungen. Um in den Genuss der Härtefallregelung zu kommen, ist neben dem Heil- und Kostenplan ein Einkommensnachweis bei der Krankenkasse einzureichen. Diese gilt nur für die aktuelle Versorgung und ist für jede weitere Behandlung separat zu beantragen.


Wie hoch mein Anteil mit Bonusheft?

Besitzer eines Bonusheftes kommen in den Genuss von zusätzlichen Zuschüssen seitens der Krankenkasse. Die gesetzlichen Kassen belohnen die jährliche Kontrolle beim Zahnarzt mit einem zusätzlichen Bonus zum Festzuschuss. Nach fünf Jahren erhält der Patient 20 % und nach zehn Jahren 30 % Bonus. Voraussetzung ist, mindestens einmal im Jahr die Zähne beim Zahnarzt kontrollieren zu lassen. Als Beispiel erhält ein Patient für eine Zahnkrone von der Krankenkasse einen Festzuschuss von 167 Euro ohne Bonus. Nach fünf Jahren stiege der Zuschuss auf 200 Euro und nach zehn Jahren auf 217 Euro. Das ergibt eine Ersparnis von 50 Euro. Sobald der Patient auch nur ein Jahr mit den Kontrolluntersuchungen aussetzt, geht der gesamte Bonus verloren und die Zählung beginnt von vorne. Ein lückenlos geführtes Bonusheft hält nicht nur die Zähne auf Vordermann, sondern spart auch bei den Kosten für Zahnersatz.


Wie hoch mein Anteil ohne Bonusheft?

Wer kein Bonusheft besitzt, erhält lediglich den gesetzlich festgelegten Zuschuss, welcher 50 % der Regelversorgung ausmacht. Den Rest zahlt der Patient als zumutbaren Eigenanteil aus eigener Tasche. Der fehlende Bonus hat nicht nur eine Erhöhung des Eigenanteils zur Folge. In vielen Fällen ist aufgrund vernachlässigter Zahnpflege eine umfangreiche Behandlung angesagt, die weitere Kosten zur Folge hat.


Was bedeutet die Regelleistung für Zahnkronen?

Eine Zahnkrone ist eine aus Metall, Kunststoff oder Keramik bestehende Kappe, die der Zahnarzt auf einen zerstörten Zahn aufsetzt. Dabei erfolgt das Anfertigen der Krone individuell, um die Kaufähigkeit des Zahnes zu erhalten. Im Frontzahnbereich spielt außerdem das Design eine entscheidende Rolle. Die gesetzlichen Kassen sehen als Regelleistung für Zahnkronen eine Vollgusskrone aus einem Nichtedelmetall vor. Im Backenzahnbereich ist diese völlig ausreichend. Zahnkronen im Frontzahnbereich sind von der Ästhetik her mit einer zahnfarbenen Verblendung aus Kunststoff oder Keramik versehen. Für vestibuläre Teilverblendungen gewähren die Kassen Festzuschüsse. Dagegen gelten Vollverblendungen als Luxus, für deren Mehrkosten der Patient aufkommen muss. Im Hinblick auf Design und Haltbarkeit lohnen sich die zusätzlichen Ausgaben, da vollverblendete Kronen bei optimaler Pflege eine Lebensdauer von 20 Jahren und länger aufweisen.


Kosten minimieren mit einer Zahnzusatzversicherung?

Eine Zahnzusatzversicherung kann je nach Anbieter und Tarif den Festzuschuss für Zahnkronen deutlich erhöhen. Die maximale Erstattung für eine mit Keramik verblendete Krone liegt je nach Anbieter und vorhandenem Bonus zwischen 300 und 450 Euro. Eine Zahnzusatzversicherung bietet nicht nur eine Kosteneinsparung beim Zahnersatz, sondern auch bei zahlreichen anderen zahnärztlichen Leistungen, etwa der professionellen Zahnreinigung (PZR). In manchen Tarifen ist die zahnärztliche Behandlung im Ausland integriert.


Kostenanteil für Zahnkrone von Privatversicherten?

Selbstverständlich haben auch Mitglieder einer privaten Krankenversicherung (PKV) Anspruch auf Erstattung der Kosten für Zahnkronen. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Kassen bieten die privaten Extrazuschüsse für Prothesen, Füllungen, hochwertige Kronen und kieferorthopädische Behandlungen. Allerdings ist die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung an Einkommensgrenzen gebunden. Außerdem richtet sich der Versicherungsbeitrag nicht nach dem Lohn oder Gehalt, sondern nach dem Alter, Geschlecht und dem allgemeinen Gesundheitszustand. Ältere Bürger müssen bei den Privaten meist tiefer in die Tasche greifen. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Kassen bieten die privaten Krankenversicherungen Leistungen wie die Zahnbehandlung im Ausland an


Wie sieht es mit Garantie und Gewährleistung aus?

Hochwertiger Zahnersatz unterliegt der Garantie. Das bedeutet, dass der Zahnarzt beispielsweise eine Zahnkrone kostenlos nachbessern muss, wenn der Patient nicht ganz damit zufrieden ist. Unter die Gewährleistung fallen allerdings nur Schäden, die der Zahnarzt oder das Labor zu verantworten haben. Schäden an Zahnkronen infolge Überbelastung und mangelnde oder ungenügende Pflege fallen nicht unter die Garantie. Die Kosten für eine notwendige Reparatur sind daher vom Patienten zu tragen. Bei Zahnersatz aus dem Ausland empfiehlt es sich, im Vorfeld die Modalitäten bei der Gewährleistung zu klären, da eine Nachbesserung oder Reparatur mit hohem Aufwand verbunden ist.



Beispiele Zahnkrone Kosten nach Bedarf

Bedarf Material Eigenanteil Patient
3 Kronen im Unterkiefer Vollkeramik 2.450 Euro
2x Zirkon-Kronen Zirkonoxid 1.470 Euro
2x NEM-Krone im Oberkiefer (Nicht-Edel-Metall)
vollverblendet
690 Euro
1x Frontzahn-Krone aus
Zirkon
Zirkonoxid 498 Euro
1x Teilkrone im Oberkiefer NEM (Nicht-Edel-Metall)
Keramik vollverblendung
870 Euro
1x Teilkrone im Unterkiefer Vollkeramik 527 Euro
2x Vollkeramik-Krone im Unterkiefer Vollkeramik 612 Euro
1x Frontzahn-Krone im Oberkiefer (Nicht-Edel-Metall) vollverblendet 703 Euro
1x Teilkrone im Unterkiefer Vollkeramik 310 Euro
1x Teilkrone im Oberkiefer "EM (Edel-Metall)
mit Keramik verblendet"
793 Euro


Wenn Sie häufiger Zahnersatz benötigen, ist es eventuell empfehlenswert eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen, da diese je nach Tarif fast zu 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz übernimmt. Insbesondere wenn man auf ein schönes Aussehen seiner Zähne einen großen Wert legt, kann der Abschluß dieser Versicherung sehr sinnvoll und kosteneinsparend sein. Wie schon zuvor beschrieben, gibt es unterschiedliche Faktoren für die Ermittlung der Kosten einer Zahnkrone. Beispielsweise hängt es auch von dem Zahnarzt ab, an welchem Ort sich seine Zahnarztpraxis befindet.

Bei einer Goldkrone hängt es dann von dem aktuellen Goldpreis ab. Generell können Sie Geld sparen, wenn Sie Ihr Bonusheft regelmäßig abgestempelt lassen haben. Alle sechs Monate sollten Sie sowieso Ihren Zahnarzt zur einer Kontrolluntersuchung aufsuchen. Wurde dies gemacht, dann zahlt die gesetzliche Krankenversicherung einen höheren Anteil für Zahnersatz. Achten Sie daher immer auf ein gut geführtes Bonusheft, denn dadurch werden Sie erheblich Kosten für Zahnkronen sparen.

Generell ist es bezüglich der Abrechnung ein Unterschied in den Kosten, wenn Sie eine Zahnkrone für vorderen Bereich beispielsweise bei den Schneidezähnen und hinteren Bereich den Backenzähnen. Bei den Schneidezähnen muß wesentlich weniger Material eingesetzt werden, so daß die Kosten etwas günstiger sind, wenn Sie eine gewöhnliche Zahnkrone für den Frontbereich verwenden. Es sei denn, Sie möchten eine Keramikkrone auf den Schneidezahn aufsetzen lassen, dann werden Sie hierfür tiefer in die Tasche greifen müssen. Wie Sie oben in der Tabelle sehen, die Kerikkronen kosten recht viel und pendlen sich bei ca. 500 Euro und aufwärts ein. Rein aus Keramik kosten die Zahnkronen um die 1.000 Euro.


10 Tipps, um bei Zahnkronen zu sparen:

Bei Zahnkronen handelt es sich um hochwertigen und kostspieligen Zahnersatz, der bei richtiger Behandlung über Jahrzehnte seinen Dienst leistet. Die folgenden 10 Tipps zeigen, wie Patienten bei Zahnkronen sparen können, ohne auf Qualität und Komfort verzichten zu müssen. Dazu gehören:

  • ein regelmäßiger Besuch beim Zahnarzt (mindestens einmal im Jahr),
  • ein lückenloses Bonusheft,
  • das Einholen von Angeboten verschiedener Zahnärzte bei einer geplanten Zahnkrone,
  • die Auswahl kostengünstiger und dennoch qualitativ hochwertiger Materialien,
  • Nutzung von Preisvergleichsseiten im Internet,
  • Auktionsportale für zahnärztliche Leistungen,
  • Einholen günstiger Angebote im Ausland,
  • Absprache mit dem Zahnarzt nach Alternativen,
  • Angebote von Zahnzusatzversicherungen sowie
  • durch eine ausgiebige und optimale Pflege der vorhandenen Zähne.

Unter Berücksichtigung aller Faktoren lassen sich bei einer Zahnkrone durchaus mehrere Hundert Euro sparen, ohne Verzicht auf Ästhetik und Haltbarkeit. Selbst günstig hergestellte Zahnkronen halten bei richtiger Pflege weit mehr als zehn Jahre. Wer jedes Jahr zur Kontrolle zum Zahnarzt geht, hält seine Zähne gesund und spart immense Kosten für aufwendige Behandlungen.

Weiterführende Infos zu diesem Thema:

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