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17.11.2013

Kosten Zahnersatz:

Kronen, Brücken, Füllungen und Implantate gehören zu den bekanntesten Zahnersatz - Formen. Die Kosten dafür sind sehr unterschiedlich und richten sich nach der Schwere des Schadens, der Behandlungsmethode und natürlich der Herstellung des Zahnersatzes. Zahnersatz - Kosten werden zum einen von der Krankenkasse in Form eines geregelten Festzuschusses (50 Prozent) und dem Patienten selbst durch den Eigenanteil getragen. Dieser kann unter Umständen mehrere tausend Euro betragen. Der Preis wird dabei immer mit dem Festzuschuss verrechnet. So kostet eine Brücke mit keramischer Verblendung zum Beispiel in dem einen Labor rund 620 Euro, bei einem günstigen Anbieter dagegen nur knapp 240 Euro. Eine normale Krone mit einer Keramik Vollverblendung kostet 200 Euro bei dem einen und nur 86 Euro bei dem anderen Dentallabor.


Übersicht Kosten

Zahnersatz Kosten
Vollmetallkrone ca. 210 Euro
Verblendkrone ca. 320 Euro
Vollkeramikkrone ca. 1.200 Euro
Keramikverblendkrone ca. 250 Euro
Teilkrone ca. 100 Euro
Zahnimplantat Seitenzahn 1.400 bis 2.800 €
Zahnimplantat Frontzahn 1.600 bis 3.200 €
Zahnimplantat Seitenzahn mit Knochenaufbau 1.700 bis 3.100 €
Zahnimplantat Frontzahn mit Knochenaufbau 2.000 bis 3.600 €
Zahnfüllung aus Amalgam ca. 20 € bis 40 € (Krankenkasse zahlt)
Zahnfüllung aus Kunststoff ca. 160 €
Zahnfüllung aus Zement (Krankenkasse zahlt)
Zahnfüllung aus Keramik ca. 500 € bis 800 €
Zahnfüllung aus Gold ca. 200 € bis 500 €
konventionellen Veneers 300 € bis 700 €
Nonprep Veneers 500 € bis 800 €
Kunststoff Veneers 100 €

Die günstigen Preise bei den preiswerten Dentallaboren resultieren daraus, dass diese den Zahnersatz im Ausland herstellen lassen und dort Lohn- und Materialkosten um ein vielfaches günstiger sind. Wichtige Qualitätsmerkmale sind dabei das TÜV - Siegel und die ISO 9001: 2000 Zertifizierung. Der Patient selbst kann also die Zahnersatz - Kosten reduzieren, in dem er den gesetzlich garantierten Festzuschuss seitens der Krankenkassen nutzt und natürlich die Preise für den Zahnersatz miteinander vergleicht. Auch eine zweite Zahnarzt -Meinung kann bei der Entscheidung durchaus hilfreich sein. Insbesondere dann, wenn die Zahnersatz - Kosten sehr hoch sind.





Denn gerade im Bereich der Dentaltechnik bzw. deren Herstellung hat sich in den letzten Jahren viel getan. So kann man mit der Wahl des richtigen Zahnlabors eine menge Geld sparen und trotzdem eine gute Qualität erhalten. Eine dritte Möglichkeit, Zahnersatz - Kosten zu sparen, ist sicherlich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung.

Diese sollte schon frühzeitig abgeschlossen werden, also nicht erst wenn die Zähne bereits zahnmedizinische Hilfe benötigen. Zahnzusatzversicherungen gibt es bereits für unter 10 Euro im Monat. Auch können finanziell schwächere Menschen bei der Krankenkasse einen doppelten Festzuschuss beantragen. Dabei muss das monatliche Bruttoeinkommen unter 994 Euro liegen.


Wer trägt die Kosten für Zahnersatz?

bei ALG 2:

Bezieher von ALG 2 besitzen einen Anspruch auf den Festzuschuss für Zahnersatz. Liegt das Einkommen unter der Zumutbarkeitsgrenze, tritt die Härtefallregelung in Kraft, nach der die Betroffenen den doppelten Zuschuss erhalten.

Hartz-IV-Empfänger:

Hartz-IV-Empfänger erhalten bis zu einem festgelegten Bruttoeinkommen auf Antrag den doppelten Festzuschuss.

Arbeitslose:

Arbeitslose bekommen im Rahmen der Härtefallregelung den doppelten Festzuschuss von den gesetzlichen Kassen. bei der Krankenkasse ein.Arbeitslose bekommen im Rahmen der Härtefallregelung den doppelten Festzuschuss von den gesetzlichen Kassen.

Studenten, Auszubildende, Schüler und in der Elternzeit:

Schüler, Studenten und Auszubildende profitieren aufgrund ihres geringen Einkommens ebenfalls von der Härtefallregelung. Dem Antrag ist ein Nachweis über den Bezug von BAföG oder anderer Beihilfen beizufügen. In der Elternzeit erhalten Schüler und Studenten den doppelten Zuschuss, wenn das gesamte Bruttoeinkommen des Haushalts die Zumutbarkeitsgrenze nicht übersteigt.


Welche Leistungen zahlt die gesetzliche Kasse zu 100 %

Einige Leistungen wie das Ziehen von Zähnen, Behandeln von Karies oder Parodontitis übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen komplett. Außerdem ist das Entfernen von Zahnstein einmal pro Jahr für den Patienten kostenlos.


Wer zahlt den Zahnersatz für privat Versicherte?

Privat versicherte Patienten erhalten nach der Behandlung eine Zahnarztrechnung, die sie bei ihrer privaten Krankenkasse einreichen. Je nach Tarif erstatten sie den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise.

Beispielrechnungen:

A. Beispiel für Zahnkrone:

Honorar Zahnarzt = 142,18 €

Laborkosten = 505 €

Materialkosten = 45 €

Festzuschuss (ohne Bonus / 20 % Bonus / 30 % Bonus) = 125,40 / 150,48 / 163,02 €


B. Beispiel für Zahnbrücke:

Honorar Zahnarzt = 96,25 €

Laborkosten = 1.780 €

Materialkosten = 75 €

Festzuschuss (ohne Bonus / 20 % Bonus / 30 % Bonus) = 859,38 / 1.031,26 / 1.117,19 €


C. Beispiel für Zahnimplantat:

Honorar Zahnarzt = 520,10 €

Laborkosten = 1.370 €

Materialkosten = 41 €

Festzuschuss (ohne Bonus / 20 % Bonus / 30 % Bonus) = 517,50 / 621,-- / 672,75 €


Gibt es Zahnersatz ohne Zuzahlung?

Patienten erhalten Zahnersatz zum Nulltarif, wenn der Festzuschuss einschließlich Bonus die Behandlungskosten plus Material- und Laborkosten deckt. Das bedeutet, dass der Patient einen Zahnarzt mit günstigem Honorar benötigt. Gleiches gilt für die Dentallabors, die sich in ihren Leistungen voneinander unterscheiden.


Kosten für Hartz-IV-Empfänger?

Hartz-IV-Empfänger profitieren von der Härtefallregelung, sofern die monatlichen Bruttoeinnahmen einen Betrag von 1.050 Euro nicht übersteigen. Dieser Höchstbetrag unterscheidet sich zwischen den einzelnen Bundesländern. Der Patient erhält daraufhin den doppelten Festzuschuss von der Krankenkasse. Dieser Festzuschuss ist vom Patienten gesondert zu beantragen. Er ist nicht mit einer Befreiung von den Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel zu verwechseln. Über den doppelten Festzuschuss hinausgehende Ausgaben trägt der Patient.


Wo gibt es die Antragsformulare für die Härtefallregelung?

Einen Antrag für die Härtefallregelung stellen Patienten bei ihrer Krankenkasse. Diese hält die notwendigen Formulare bereit. Dem Antrag sind der Heil- und Kostenplan des bei der Krankenkasse. Die Antragstellung muss vor dem Beginn der Behandlung erfolgen, da die Krankenkasse anhand der Angaben über die Bewilligung entscheidet. Alternativ können Patienten das Antragsformular als Einen Antrag für die Härtefallregelung stellen Patienten bei ihrer Krankenkasse. Diese hält die notwendigen Formulare bereit. Dem Antrag sind der Heil- und Kostenplan des PDF-Datei von verschiedenen Webseiten downloaden.


Wie lange dauert die Bewilligung eines Härtefallantrags?

Unmittelbar nach Eingang der Unterlagen prüft die Krankenkasse den Härtefallantrag. Bei schwankenden Einkünften legt die Krankenkasse einen über mehrere Monate bestehenden Mittelwert zugrunde. Bei einer positiven Entscheidung erhält der Patient den doppelten Festzuschuss. Der Zahnarzt darf mit der Behandlung erst nach Entscheidung über die Bewilligung des Zuschusses beginnen. Für jede Versorgung mit Zahnersatz muss der Patient einen gesonderten Härtefallantrag stellen.





Wo erhalte ich günstigen Zahnersatz?

Günstigen Zahnersatz erhalten Patienten in Ungarn, Polen, Tschechien und der Türkei. Dort liegen die Kosten trotz guter Qualität nur halb so hoch wie in Deutschland. Der Grund für diesen gravierenden Unterschied ist in erster Linie in den Lohnkosten der Dentallabors zu suchen. Ein Nachteil besteht in der längeren Lieferzeit, bei Zahnersatz aus der Türkei sind vier bis sechs Wochen keine Seltenheit.


Antrag auf Begrenzung des Eigenanteils:

Gesetzlich versicherte Patienten mit einer privaten Zahnzusatzversicherung sowie privat Krankenversicherte können einen Antrag auf Begrenzung des Eigenanteils stellen. Diesen Eigenanteil zahlt der Patient, wenn die Leistungen aus der Versicherung nicht ausreichen, etwa bei einer Versorgung mit hochwertigem Zahnersatz. Dabei liegt der Eigenanteil zwischen einhundert und mehreren Hundert Euro.


Definition: Regelversorgung / gleichartige Versorgung / andersartige Versorgung:

Beim Zahnersatz unterscheiden die Krankenkassen zwischen drei Versorgungsarten. Die Regelversorgung stellt die medizinisch notwendige und wirtschaftlich günstigste Variante dar. Sie erhält die Kaufunktion des Gebisses und bildet die Grundlage für das seit 2005 bestehende Zuschusssystem. Zur Regelversorgung gehören Brücken und Zahnkronen aus Nichtedelmetall, im sichtbaren Bereich mit vestibulärer Verblendung sowie Teil- und Vollprothesen. In puncto Komfort, Lebensdauer und Ästhetik müssen Patienten bei der Regelversorgung Abstriche in Kauf nehmen. Die gleichartige Versorgung beinhaltet die Regelversorgung mit zusätzlichen Extras wie eine Vollverblendung von Kronen. Wählt der Patient statt einer herausnehmbaren Teilprothese ein Implantat, liegt eine andersartige Versorgung vor. Diese Versorgungsart besteht, wenn sich der Patient für einen von der Regelversorgung abweichenden Zahnersatz entscheidet. Bei der gleichartigen und andersartigen Versorgung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Regelversorgung laut Befund. Darüber hinausgehende Aufwendungen wie Honorare, Material- und Laborkosten trägt der Patient.


Wann gibt es den doppelten Zuschuss?

Den doppelten Zuschuss erhalten Patienten im Rahmen der Härtefallregelung, wenn das gesamte monatliche Bruttoeinkommen einen Betrag von 1.050 Euro nicht übersteigt. Für jede weitere im Haushalt des Betroffenen lebende Person erhöht sich der Grenzbetrag um 262,50 Euro. Beim Beantragen des doppelten Zuschusses legt der Patient einen aktuellen Einkommensnachweis zusammen mit dem Heil- und Kostenplan des Zahnarztes bei seiner Krankenkasse vor. Die gesetzlichen Kassen gewähren den doppelten Zuschuss ausschließlich für die aktuelle Behandlung.


Wie ist das mit dem Festzuschuss geregelt?

Seit 2005 bezieht sich der Festzuschuss auf den Befund, unabhängig von der gewählten Therapiemethode. Dazu erarbeiteten die gesetzlichen Krankenkassen einen Katalog, der rund vierzig verschiedene Befunde enthält. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Festzuschüsse kombinierbar. Beispielsweise erhält ein Patient bei einer Zahnlücke im vorderen Bereich zwei Zuschüsse, da die Krankenkasse die Kosten für den Zahnersatz und das vestibuläre Verblenden übernimmt.


Zahnersatz als Aufwendung in Steuererklärung beim Finanzamt:

Patienten können die Kosten für Zahnersatz in ihrer Steuererklärung geltend machen, wenn deren Höhe die zumutbare Belastungsgrenze übersteigt. Dazu reicht der Patient eine Kopie der Zahnarztrechnung beim Finanzamt ein. Neben den Kosten für Zahnersatz sind auch die Beiträge zur privaten Krankenversicherung bis 2.800 Euro und Zusatzbeiträge zu den gesetzlichen Krankenkassen bis 1.900 Euro pro Jahr abzugsfähig.


Welchen Zahnersatz übernimmt die Krankenkasse zu 100 %

Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen Brücken, Kronen und Prothesen aus der Regelversorgung zu 100 Prozent unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu zählen Zahnersatz aus Kunststoff oder Nichtedelmetallen sowie vestibuläre Verblendungen an den Vorderzähnen. Darüber hinaus übernehmen die Krankenkassen die Kosten für provisorischen Zahnersatz, sofern dieser die Kriterien für die Regelversorgung erfüllt.


Vor- und Nachteile eines Bonusheftes:

Gesetzlich versicherte Patienten, deren Zahnarzt einmal im Jahr ihre Zahngesundheit überprüft, profitieren von den Vorteilen eines Bonusheftes. Nach fünf Jahren erhalten sie 20 Prozent zum Festzuschuss und nach zehn Jahren sind es 30 Prozent Bonus. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft sparen Patienten an den Kosten für qualitativ hochwertigen Zahnersatz. Einziger "Nachteil" des Bonusheftes ist der Verfall des Bonus, wenn der Patient nur ein Jahr nicht zur Kontrolle beim Zahnarzt war.


Mit welchen Zuzahlungen seitens der Krankenkasse rechnet der Patient generell?

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten einen Festzuschuss zum Zahnersatz. Dieser beträgt mindestens 50 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Inhaber eines lückenlos geführten Bonusheftes erhalten einen weiteren Zuschuss als Bonus. Geringverdiener wie Hartz-IV-Empfänger, Arbeitslose, Auszubildende und Studenten erhalten auf Antrag den doppelten Festzuschuss von der Krankenkasse.


Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Selbstverständlich besteht für gesetzlich versicherte Patienten die Möglichkeit, den Eigenanteil für Zahnersatz über einen Kredit zu finanzieren. Verschiedene Finanzdienstleister bieten Darlehen mit kurzen Laufzeiten und niedrigen Zinsen an. Bei Rückzahlung innerhalb von sechs Monaten erfolgt die Kreditvergabe zinsfrei. Die Zusage eines Kredites setzt ein Mindesteinkommen voraus. Einige Zahnärzte bieten von sich aus die Finanzierung des Zahnersatzes über einen Kredit an.


Was bringt die sogenannte Zweit-Meinung beim Zahnarzt?

Gerade vor aufwendigen und kostspieligen Behandlungen ist es sinnvoll, die Meinung eines zweiten Zahnarztes oder einer unabhängigen Institution einzuholen. Insbesondere beim Zahnersatz gibt es viele Möglichkeiten – von der preisgünstigen Metallkrone bis zum hochwertigen Implantat. Voraussetzung für eine Beratung ist das Vorliegen eines konkreten Heil- und Kostenplans sowie die Mitgliedschaft des Patienten in einer gesetzlichen Krankenkasse. Der beratende Zahnarzt klärt den Patienten über den Ablauf der Behandlung und die Leistungen seitens seiner Krankenkasse auf und beantwortet Fragen. Darüber hinaus erhält er Hinweise auf alternative und meist kostengünstigere Therapiemethoden. Das Einholen einer zweiten Meinung ist für den Patienten kostenlos.


Wo finde ich einen hilfreichen Zahnersatzrechner?

Neben dem Einholen einer zweiten Meinung gibt es für Patienten viele Möglichkeiten zum Sparen am Zahnersatz. Erste Anlaufstellen sind die Webseiten der Krankenkassen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV). Neben wichtigen Informationen und hilfreichen Tipps zum Thema Zahnersatz findet der Patient auf den Webseiten hilfreiche Zahnersatzrechner. Nach Eingabe aller relevanten Daten aus dem Heil- und Kostenplan ermittelt der kostenlose Zahnersatzrechner den voraussichtlich zu zahlenden Eigenanteil. Damit erhalten Patienten vor dem Beginn der Behandlung einen Überblick über die anfallenden Kosten. Die Nutzung des Zahnersatzrechners auf den Webseiten der Krankenkassen ist anonym und an keine Mitgliedschaft gebunden.


10 Tipps, wie ich bei Zahnersatz sparen kann:

Hochwertiger und ästhetisch gut aussehender Zahnersatz ist für viele Patienten mit immensen Kosten verbunden. Die folgenden 10 Tipps zeigen, wie sie beim Zahnersatz sparen, ohne Abstriche in puncto Lebensdauer und Ästhetik hinzunehmen:

  • Zahnerhalt geht vor Zahnersatz – Erhalten der natürlichen Zähne durch richtige Pflege und Prophylaxe,

  • 20- oder 30-Prozent-Bonus zum Festzuschuss durch lückenlos geführtes Bonusheft,

  • Wahl einer preisgünstigen Zahnersatzvariante,

  • optimale Pflege der "dritten Zähne" zum Erreichen der maximalen Lebensdauer,

  • Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit günstigen Tarifen,

  • Auswahl eines preiswerten Dentallabors anhand eines Preisvergleichs,

  • preisgünstiger Zahnersatz aus dem Ausland,

  • Einholen einer zweiten Meinung bei einem anderen Zahnarzt oder Beratungsstelle,

  • Verzicht auf kostenintensive Materialien wie Keramik bei Backenzähnen oder unnötigen Extras,

  • Wahl eines Zahnarztes mit günstigen Honoraren.

Ferner können Patienten bei sogenannten Zahnauktionen an den Kosten für Zahnersatz sparen.


Warum ist ein Preisvergleich so wichtig?

Wie alle anderen Dienstleister kalkulieren Zahnärzte und Dentallabors nach eigenem Ermessen. Daher empfiehlt es sich, vor dem Anfertigen und Eingliedern von Zahnersatz die Preise mehrerer Anbieter miteinander zu vergleichen. Insbesondere große Dentallabors mit einem hohen Auftragsvolumen bieten Zahnersatz zu anderen Preisen an als ein Einzelunternehmer. Eine erste Anlaufstelle sind die zahlreichen Preisvergleichsportale im Internet, die einen Vergleich von mehreren infrage kommenden Anbietern ermöglichen. Durch einen Preisvergleich spart der Patient oftmals über einhundert Euro oder mehr – ohne Verzicht auf Haltbarkeit und Ästhetik.


Wo gibt es neutrale Beratungsstellen für Patienten:

Der Heil- und Kostenplan des Zahnarztes ist für manche Patienten ein undurchschaubares Dokument. Nicht jeder ist in der Lage, die einzelnen Befunde und Positionen nachzuvollziehen. Daher haben die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in den einzelnen Bundesländern neutrale Beratungsstellen für Patienten eingerichtet. Diese beraten den Patienten über die möglichen Therapiemethoden und zeigen alternative Möglichkeiten auf. Darüber hinaus erklären kompetente Zahnärzte den Heil- und Kostenplan. Die neutralen Beratungsstellen sind für Betroffene oftmals die erste Adresse beim Einholen einer zweiten Meinung.


Wie vermeidet man hohe Kosten?

Hochwertiger und ästhetisch ansprechender Zahnersatz stellt für viele Patienten eine nicht zu unterschätzende finanzielle Belastung dar. Anhand der folgenden Punkte vermeiden Patienten zu hohe Kosten:

  • Wahl einer Regel- oder gleichartigen Versorgung statt einer andersartigen Versorgung,
  • Wahl eines günstigen Dentallabors,
  • Verzicht auf unnötige Extras wie Vollverblendung an den Backenzähnen,
  • rechtzeitiges Abschließen einer Zahnzusatzversicherung, welche die Kosten für hochwertigen Zahnersatz übernimmt sowie
  • gezielte Vorsorge und rechtzeitige Behandlung von Zahnschäden.

Gesetzlich versicherte Patienten müssen bei einem geringen Einkommen keinesfalls auf Zahnersatz und ein makelloses Lächeln verzichten.

Weiterführende Infos zu diesem Thema:

Zahnersatz günstiger Übersicht

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