Krankenkasse Zahnersatz:
Vor einigen Jahren waren die Zuschuesse fuer Zahnersatz seitens der gesetzlichen Krankenkasse noch anders geregelt. Seit 2005 gibt es nun fuer die Versicherten neue Regelungen fuer den Zahnersatz. Frueher wurde generell prozentual bezuschusst, aber seit 2005 gibt es nun befundsbezogene Festzuschuesse. Das wird sicherlich auch daran liegen, dass das System der gesetzlichen Krankenkasse nicht sehr profitabel beziehungswseise viel Verlust einstreichen musste. Daher musste seitens der gesetzlichen Kassen etwas passieren und eigentlich ist es auch ganz gerecht, denn die deutschen Bundesbuerger muessen einfach mehr auf ihre eigene Zahngesundheit achten. Es gibt sicherlich einige Menschen, die immer gruendlich ihre Zaehne gereinigt haben oder regelmaessig ihren Zahnarzt fuer eine Kontrolluntersuchung aufgesucht haben.
- Anzeige -Das bedeutet nun, dass diese Patienten, die regelmaessig sich checken lassen haben, und auch ihr Bonusheft korrekt und gewissenhaft gefuehrt haben, von dieser neuen Regelung profitieren. Wenn man beispielsweise fuenf Jahre ohne Unterbrechung mindestens einmal pro Jahr eine Untersuchung ueber sich ergehen lassen hat, gibt es im Falle von Zahnersatz einen Festzuschuss von 50%. Bei zehn Jahren gibt es einen finanziellen Zuschuss von der Krankenkasse von 60%. Diese muss man dann selbstverstaendlich als Bestaetigung in seinem Bonusheft bei seiner Praxis abstempeln lassen.
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Natuerlich schaut die Kasse auch auf den wichtigen und relevanten Kosten- und Heilplan. Das bedeutet, wenn ein Patient im ganzen Gebiss, also auch im hinteren Bereich, die teuren Keramikkronen haben moechte, koennte es passieren, dass es die gesetzliche Krankenkasse nicht bewilligt. Denn zahnfarbene Kronen macht eigentlich nur fuer den sichtbaren Bereich Sinn, also zum Beispiel auf jeden Fall im Frontbereich des Gebisses. Trotz alle dem kann es fuer viele Menschen durchaus Sinn machen, ueber den Abschluss einer zusaetzlichen privaten Zahnzusatzversicherung nachzudenken, da diese je nach Tarif weitere Kosten uebernimmt. Gerade wenn man als Patient einen grossen Wert auf schoene, gepflegte Zaehne legen sollte, kann so ein Abschluss viel Geld sparen.
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Hier ein Beispiel:Im folgenden Beispiel hatte der Patient von seinem ursprünglichen Zahnarzt ein Angebot in Höhe von 1.800 Euro und hat im Rahmen des Preisvergleiches 5 Kostenschätzungen zwischen 1.220 Euro und 1.350 Euro erhalten. Der Patient entscheidet sich für Zahnarzt D, da dieser bereits 30 positive Bewertungen hat und die Behandlung für 1.270 Euro anbietet - die mögliche Ersparnis des Patienten beträgt somit 530 Euro.
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