Keramik Inlay - wie viel muss ich selber bezahlen?
Keramik Inlays werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen nur zum Teil bezahlt. Den Rest muss der Patient zuzahlen.
Keramik Inlays statt Gold Inlays:
W�nschten Patienten fr�her h�ufig Gold Inlays, sind heute Inlays aus Keramik gefragt. Diese werden adh�siv eingesetzt, das hei�t, sie werden mit der vorhandenen Zahnhartsubstanz verklebt. Die Substanz des Zahnes wird so geschont. Keramik hat in etwa die gleiche H�rte wie die nat�rliche Zahnhartsubstanz. Deshalb ist das Material auch gut f�r Inlays geeignet.
�berkronen eines Zahnes statt Inlays:
Nicht immer ist es sinnvoller, den Zahn gleich zu �berkronen. Schlie�lich muss hierf�r der beschliffen und ein Verlust an Zahnhartsubstanz hingenommen werden. Bei einem extrem zerst�rten Zahn mag das Sinn machen, in anderen F�llen sollte die Krone nicht als erste Restaurationsm�glichkeit gesehen werden. Hat der Zahn beispielsweise nur in der Mitte der Kaufl�che einen Schaden, kann durchaus ein Keramik Inlay in Betracht kommen, anstatt den Zahn ringsherum f�r eine Krone zu beschleifen und ihm damit gesunde Zahnhartsubstanz zu nehmen.
Wer bezahlt die Keramik Inlays?
Bei den privaten Krankenversicherungen werden Keramik Inlays in der Regel bezahlt. Schlie�lich macht es nicht viel Sinn, immer wieder gro�e F�llungen aus Kunststoff einzusetzen, die nicht lange halten und sp�ter doch eine Krone notwendig machen. Inlays oder Teilkronen werden daher meist bei privaten Krankenversicherungen bezahlt. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen sieht das etwas anders aus. Hier werden nur Amalgamf�llungen komplett bezahlt. Will ein Patient F�llungen oder Inlays aus Keramik, muss er diese zum Teil selbst bezahlen. Die Mehrkosten kann er nat�rlich reduzieren, wenn er vorher eine Zahn Zusatzversicherung abgeschlossen hat.
Kosten f�r Keramik Inlays:
Ein Keramik Inlay kostet je nach Anbieter und Gr��e etwa zwischen 500 und 800 Euro. Bei Teilkronen aus Keramik liegt der Preis bei etwa 550 und 900 Euro. Wie viel genau bezahlt werden muss, richtet sich nach dem Einzelfall, nach der Art der Versicherung, dem Bonusheft und nat�rlich auch nach der Art der Zusatzversicherung.
Geschrieben von Michael Mitterer on Google+
