Bonusheft Ratgeber - Mehr Geld von der Krankenkasse
Bei einem Bonusheft handelt es sich um eine Art Nachweisheft f�r Ihren regelm��igen Zahnarztbesuch. Das Bonusheft, welches Sie bei Ihrem Zahnarzt erhalten, gibt es mittlerweile schon seit 1989. Wie der Begriff schon sagt, sorgt dieses kleine Heftchen daf�r, da� Sie einen Bonus in Form von finanziellen Zuschu� seitens der gesetzlichen Krankenkasse erhalten, sofern sie als Erwachsener mindestens einmal pro Jahr Ihren Zahnarzt zur Vorsorgeuntersuchung aufgesucht haben. Es reicht allerdings nicht nur, da� eine Vorsorgeuntersuchung oder Prophylaxe ma�nahme bei Ihnen durch den behandelnden Zahnarzt durchgef�hrt wurde, sondern Ihr Bonusheft mu� entsprechend von Ihrem Zahnarzt abgestempelt werden.
Abbildung Zahnarzt Bonusheft
Was steht alles im Bonusheft ?
Wie schon beschrieben, gibt es das Bonusheft schon seit 1989 und wurde damals durch ein sogenanntes Gesundheitsreform-Gesetz in Deutschland eingef�hrt. Das kleine Heftchen, wodurch Patienten bei regelm��igen Vorsorge- und Prophylaxenuntersuchungen finanziell bezuschu�t werden, ist folgenderma�en aufgebaut:
- �berschrift: Nachweis von Zahngesundheitsuntersuchungen f�r die Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen
- Anschrift in Form von Name, Vorname, Geburtsdatum, Stra�e, PLZ und Wohnort
Der Zahnarzt hat im Bonusheft eigene Bereiche, die er anhand seines Praxisstempels zu beachten hat. Folgende Informationen mu� der Zahnarzt in diesem Heft festhalten:
- Datum der Individualprophylaxe oder
- Datum der zahn�rztlichen Untersuchung
- Zahnarztstempel und Unterschrift
Zahnarzt Bonusheft Stempelbereich
Anhand dieser Informationen kann Ihre gesetzliche Krankenversicherung nachvollziehen, ob Sie
beispielsweise die letzten 5 Jahre ohne Unterbrechung Ihren Zahnarzt aufgesucht haben, um Bonus
auf Zahnersatz in Anspruch mehmen zu k�nnen.
Wann erh�lt man Bonus auf Zahnersatz ?
Versicherte Personen erhalten bei Zahnersatz einschlie�lich Zahnkronen und Suprakonstruktionen von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zus�tzlich zum Festzuschu� einen entsprechenden Bonus. Bei einer Suprakonstruktion handelt es sich um Zahnersatz, der auf Implantaten verankert wird. Den Bonus bekommt man nur, wenn Sie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Individualprohylaxe Untersuchungen in jedem Kalenderhalbjahr in Anspruch genommen haben. Anspruch haben Sie ebenfalls, wenn Sie sich nach Vollendung des 18.
Wieviel betr�gt der Bonus f�r Zahnersatz ?
Erst nach f�nf Jahren hat der Patient Anspruch ein Bonus, aber nur wenn ihr Bonusheft l�ckenlos ist. Bei l�ckenloser F�hrung erh�lt meinen einen Zuschu� in H�he von 20 % . Nach weiteren f�nf Jahren erh�ht der Bonus sich erneut auf 30 Prozent des Krankenkassenzuschuss. Hier ein Beispiel f�r eine Zahnkrone:
- Festzuschu� seitens Krankenkasse f�r Zahnkrone : 500 Euro (ohne Bonus)
- Festzuschu� seitens Krankenkasse f�r Zahnkrone : 600 Euro (mit 20 % Bonus)
- Festzuschu� seitens Krankenkasse f�r Zahnkrone : 650 Euro (mit 30 % Bonus)
Das bedeutet, wenn Ihr Bonusheft f�nf Jahre l�ckenlos ist, dann erhalten Sie einen weiteren Zuschu� in H�he von 20 %. In diesem konkreten Fall 100 Euro. Nach weiteren f�nf Jahren sparen Sie immerhin durch den 30%-igen Zuschu� 150 Euro.
Wie erhalte ich den Bonus ?
Den Bonusbetrag bzw. den Zuschu� erhalten Sie nicht per �berweisung. Wenn bei Ihnen Zahnersatz ansteht, beispielsweise Zahnkrone, Zahnbr�cke, Zahnimplantate oder Zahnprothesen, dann erstellt Ihnen Ihr Zahnarzt ein Kosten-und Heilplan. Diesen Kosten-und Heilplan m�ssen Sie dann inklusive Ihrem hoffentlich gut gef�hrten Bonusheft per Brief an Ihre Krankenkasse schicken. Dieser wird dann von der Kasse gepr�ft und dann entsprechend unterschrieben an Sie zur�ck gesandt. Hier finden Sie dann im Einzelnen Betr�ge, die Sie als Patient zahlen m�ssen. Der Bonus wird dann entsprechend aufgelistet und Sie k�nnen dann sehen, in welcher H�he Sie einen Bonus erhalten haben. Der Bonus wird dann entsprechend dem Festzuschu� hinzugerechnet, wodurch Sie dann relativ schnell schnell sehen k�nnen, wieviel Geld Sie eingespart haben.
Was ist das eigentliche Ziel des Bonusheftes ?
Das Ziel ist, da� Sie regelm��ig Ihren Zahnarzt aufsuchen, um Ihre optimale Zahngesundheit gew�hrleisten zu k�nnen. Bei den zahn�rztlichen Untersuchungen k�nnen fr�hzeitig Zahnerkrankungen festgestellt werden. Generell geht es um die Vorbeugung von Karies und Zahnerkrankungen. Werden diese Probleme vorzeitig erkannt, spart nat�rlich auch die Krankenkasse viel Geld ein. Letztendlich handelt es sich hierbei um eine Pr�ventivma�nahme f�r den Patienten hinsichtlich Gesundheit. Werden die Krankheiten im Mund nicht rechtzeitig erkannt und es droht Zahnersatz, dann entstehen f�r die Krankenkassen selbstverst�ndlich h�here Kosten. Daher gibt es die Bonusregelung, wodurch gewisserma�en Patienten durch einen finanziellen Zuschu� belohnt werden. ratsam ist es hier, da� Sie eine Kopie Ihres abgestempelten Bonusheftes haben, falls dieser mal verloren geht.

Bonusheft verloren - was nun ?
Wenn Sie Ihr Bonusheft verloren haben, besteht kein Grund zur Panik. Ihre Zahnarztpraxis kann Ihnen ein neues Heft ausf�llen. Schlie�lich ist in der Patientenkartei vermerkt, wann Sie in der vergangenen Zeit Ihren Zahnarzt aufgesucht haben. Haben Sie in letzter Zeit Ihren Zahnarzt h�ufiger gewechselt, dann wird es allerdings etwas aufweniger, da Sie dann entsprechend nochmal alle vergangenen Zahnarztpraxen aufsuchen und Ihr neues Bonusheft abstempeln lassen m�ssen. Bonusheft erhalten Sie generell nicht bei Ihrer Krankenkasse, sondern bei Ihrem Zahnarzt.
Zahnarzt praktiziert nicht mehr - was nun ?
Ihr Zahnarzt hat seine Zahnarztpraxis aufgel�st und Sie ben�tigen noch unbedingt einen Stempel f�r Ihr Bonusheft ? Zahn�rzte sind generell verpflichtet, die Krankenakte mindestens drei Jahre nach Abschluss der letzten Behandlung aufzubewahren. Ist er nicht mehr aufzufinden, fragen Sie bei Ihren Krankenkasse nach, denn die wird sicherlich n�here Informationen f�r Sie haben. Generell empfiehlt sich, da� Sie f�r das Abstempeln Ihres Heftes einen Reminder einrichten. Reminder bedeutet, da� Sie sich von Ihrem Zahnarzt zum Ende des Jahres benachtichtigen lassen f�r eine zahn�rztliche Untersuchung. oder Sie richten sich einen entsprechenden Termin in Ihrem Outlook- oder Smart Phone Kalender ein. Bei einem Zahnarztwechelt verliert das Heft nicht die G�ltigkeit. Ein nachtr�gliches Abstempeln ist jederzeit m�glichm Sie sollten allerdings nicht zu lange warten. Es w�re doch �rgerlich, wenn Sie beispielsweise nur durch einen einzigen Stempel 300 Euro f�r Zahnersatz mehr zahlen m��ten, oder ?
Wo bekomme ich das Bonusheft ?
Das Bonusheft erhalten Sie kostenlos bei Ihrem Zahnarzt. Viele Patienten denken, die gesetzliche Krankenkasse senden Ihnen diese automatisch per Post zu. So ist es allerdings nicht, Sie sollten schon bei Ihrem Zahnarzt nach dem kleinen Heftchen fragen, denn Sie profitieren nur von diesem kleinen St�ck Pappe, wenn Sie es dann auch mindestens f�nf Folgejahre l�ckenlos abstempeln lassen haben. Es ist nicht in digitaler Form erh�ltlich, sondern nur in Papierform.wie spart man Kosten durch Bonusheft ?
Man spart Kosten durch das Zahnarzt Bonusheft in der Form, da� man einen finanziellen Zuschu� f�r Zahnersatz von seiner gesetzlichen Krankenkasse erh�lt. Ist Ihr Bonusheft mindestens f�nf Folegjahre l�ckenlos, verringert sich Ihr Eigenanteil um 20 % und nach zehn Folgejahren um satte 30 %. Seit Anfang 2012 gibt es eine neue zahn�rztliche Geb�hrenordnung wodurch die Kosten f�r Zahnersatz voraussichtlich um 13-18% steigen. Diese Kosten werden nat�rlich nicht von den Zahn�rzten oder Krankenkassen getragen, sondern von uns Patienten. Daher lohnt es sich noch mehr auf seine optimale zahngesundheit zu achten und regelm��ig seinen Zahnarzt zur zahn�rztlichen Vorsorgeuntersuchung aufzusuchen.
Was ist bei L�cke in Bonusheft ?
Bei einer L�cke im Bonusheft, bedeutet es fehlt ein Zahnarztstempel, verliert seinen Anspruch auf den Bonus komplett. Sie erhalten erst dann wieder einen Anspruch auf Bonus, wenn f�nf Jahre in Folge der Bonusstempel vorliegt. Daher ist es wichtig, da� Sie regelm��ig Ihr Bonusheft kontrollieren.
Bonusheft bei vielen Patienten nicht bekannt !
Eine Umfrage von DEVK hat ergeben, da� 57 % der Bundesb�rger auf Zusch�sse verzichten, weil Sie Ihr Bonusheft nicht regelm��ig abstempeln lassen. Die Umfrage unter 1.000 Befragten hat allerdings auch ergeben, da� mehr als 80 % garnicht wu�ten, dass sie ihre allj�hrlichen Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt durch einen Stempel im Bonusheft nachweisen m�ssen. 39 % sind nicht im Besitz eines Bonusheftes, was schon sehr bemerkenswert ist. Diese hohe Zahl wird bei den unter 30-j�hrigen noch deutlich h�her.
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