Wieviel Zuschuss geben Krankenkassen bei Keramikkronen?
Patienten, die eine gesetzliche Krankenversicherung besitzen, erhalten von ihren Krankenkassen feste Zusch�sse f�r Zahnbr�cken, Zahnprothesen und Zahnkronen. Die Art des Zahnersatzes erfolgt frei w�hlbar, wobei sich die Zusch�sse nicht �ndern. Welche Zusch�sse die Krankenkasse �bernimmt, richtet sich nach dem zahnmedizinischen Befund des Betroffenen. Im Allgemeinen erscheint der Zustand des gesamten Gebisses relevant.
Wie Krankenkassen die Festzusch�sse berechnen
J�hrlich erhalten Zahn�rzte und Krankenkassen einen Katalog mit �ber 50 Einzelbefunden. Darin steht der jeweilig angemessene Betrag � der Festzuschuss � f�r jeden Befund ausgewiesen. In der Regel setzt sich der Gesamtbetrag, den der Betroffene von seiner Kasse bekommt, aus diversen Festzusch�ssen zusammen. Diese decken durchschnittlich 50 Prozent der Regelversorgung ab. Das entspricht der Behandlung, die bei dem vorliegenden Befund als Standardtherapie gilt.
Weitere Bonus-Prozente erhalten Patienten mit dem Bonusheft, in das Zahn�rzte nach den j�hrlichen Routine-Untersuchungen ihren Stempel dr�cken. Wer sein Bonusheft f�nf Jahre l�ckenlos f�hrt, erh�lt einen Bonus-Zuschuss von 20 Prozent. �berdies erh�ht sich der Festzuschuss um weitere 10 Prozent, wenn das Heft Stempel f�r zehn Jahre enth�lt. Bei Niedrigverdienern greift eine spezielle H�rtefallregelung. Dabei �bernimmt die Krankenkasse die tats�chlich anfallenden Kosten der Regelversorgung im vollen Ma�e. Auch H�rtefallpatienten steht die Entscheidung, andere Therapieformen zu nutzen, frei. Die Krankenkasse verpflichtet sich in einem solchen Fall, Kosten bis zur doppelten H�he des Festzuschusses zu tragen.
Zusch�sse bei Br�cke, Keramikkrone und mehr
Das Festzuschuss-System birgt den Vorteil, dass Patienten alle wissenschaftlich anerkannten Therapieformen zur Wahl stehen. Die Regelversorgung umfasst die verblendete Br�cke. Daf�r �bernimmt die Kasse dem Bonus entsprechend 50 bis 65 Prozent der Kosten. Dieser Festzuschuss bleibt unver�ndert, wenn Betroffene die �sthetisch ansprechendere Verblendung in Form einer Keramikkrone w�hlen. Implantate liegen im Normalfall im regul�ren Zuschuss-Bereich. Trotzdem tragen Patienten weitere anfallende Kosten f�r Zusatz-, Vorsorge- oder Nachuntersuchungen selbst.

Der Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt
Den Kosten-und Heilplan f�r Zahnersatz (HKP) legt der Dentist der Krankenkasse vor Beginn der Behandlung zur Genehmigung vor. Dieser Plan f�hrt alle notwendigen Kosten und die H�he der Zusch�sse auf. Er stellt die Grundlage f�r die Entscheidung der Krankenversicherung dar, in welcher H�he letztendlich die Zusch�sse ausfallen. In einem bestimmten Formular schreibt der Zahnarzt sowohl die Gesamtkosten als auch den Eigenanteil des Patienten auf. Dieses legt er dem Heil- und Kostenplan bei. Aus dem Behandlungsplan erlesen Krankenkassen das Zahnschema des Behandelten, den zahnmedizinischen Befund sowie die Regelversorgung und die tats�chliche Versorgung. Die Kostenplanung kl�rt speziell den Patienten �ber zu erwartende Behandlungskosten auf. Diese setzen sich aus Material- und Laborkosten und dem zahn�rztlichen Honorar zusammen. Die unterschiedlichen Geb�hren-Verzeichnisse berechnen sich der geplanten Behandlung entsprechend. F�r Kassenleistungen greift der "Bewertungsma�stab f�r zahn�rztliche Leistungen" (BEMA). Dagegen richtet sich die Abrechnung bei Privatpatienten nach der "Geb�hrenordnung f�r Zahn�rzte" (GOZ). Die Zusage der Krankenversicherung umfasst eine Zeitspanne von einem halben Jahr. Gliedert der Dentist den Zahnersatz bis dahin nicht ein, verfallen die Zusch�sse.
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