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Air-Flow-System:

Mit dem Air-Flow-System wird bei der professionellen Zahnreinigung (PZR) gearbeitet. Durch das Air- Flow-System wird der Zahnschmelz nicht angegriffen, die Beläge, die durch Nikotin, Kaffee oder Tee entstehen, werden aber gründlich entfernt.

Behandlung mit dem Air-Flow-System:

Im Laufe der Zeit entstehen auf den Zähnen unschöne Beläge und das natürliche Weiß der Zähne wirkt oft wie „vergilbt“. Das geschieht durch die Beläge, die sich auf der Zahnoberfläche festsetzen und dort ihre Spuren hinterlassen. Mit dem Air-Flow-System können diese Beläge entfernt werden. Das System arbeitet mit Druck, wobei ein Gemisch auf die Oberflächen der Zähen aufgebracht wird. Das Gemisch besteht aus Wasser, Luft und Salz. Durch das enthaltene Salz und den Druck des Systems werden die Verfärbungen entfernt und der Zahn wird wieder sauber.





Professionelle Zahnpflege für saubere Zähne:

Von den gesetzlichen Krankenversicherungen wird sie nicht übernommen, viele Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für eine oder zwei PZR im Jahr, je nach Vertrag und Tarif. Die professionelle Zahnreinigung läuft in jeder Zahnarztpraxis ähnlich ab, allerdings hat jede Zahnarzthelferin, die speziell dafür ausgebildet ist, ihre ganz eigene Methode. Auch die Preise für die PKZ schwanken stark, kostet die PKZ in manchen Zahnarztpraxen lediglich 50 Euro, werden in anderen Praxen 100 Euro verlangt. Allerdings hängt es auch davon ab, wie lange die Zahnarzthelferin zum Reinigen der Zähne braucht und welche Mittel sie dafür anwendet. Das Air-Flow-System wird nicht in der Praxis angewandt, manche Praxen arbeiten ohne das System bei der PZR. Die PZR unterstützt die häusliche Zahnpflege, ersetzen kann sie diese aber natürlich nicht.

Parodontitisbehandlung:

Die PZR ist kein Bestandteil der Parodontosebehandlung und wird von den Krankenkassen nicht bezahlt. Zweimal im Jahr werden die Kosten für eine Untersuchung bei Erwachsenen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, übernommen, einmal im Jahr die Kosten für das Entfernen von Zahnstein. Maßnahmen zur Früherkennung von Erkrankungen des Zahnhalteapparates werden alle zwei Jahre von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.

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