Zahnarzthonorar:
Das Zahnarzthonorar erh�lt Ihr Zahnarzt f�r zahn�rztlichr Leistungen an Ihren Z�hnen. Wenn Sie einen kranken oder
kaputten Zahn durch Zahnersatz ersetzen lassen m�ssen, wird Ihnen Ihr Zahnarzt einen Kosten- und Heilplan erstellen.
In diesem Plan sind s�mtliche Kosten, wie zum Beispiel Zahnarzthonorar von Ihrem Zanarzt schriftlich enthalten. Diesen Kosten- und Heilplan m�ssen Sie dann zur ihrer Krankenkasse schicken, damit diese den Plan schnellstm�glich f�r eine weitere Behandlung und nat�rlich die Kosten�bernahme freigibt.
Das Zahnarzthonorar ist allerdings in den letzten Jahren stark gesunken, wodurch die Zahn�rzte nat�rlich auch sehen m�ssen, an welche Leistungen sie noch verdienen k�nnen. Behandlungen, die fr�her noch kostenlos durchgef�hrt wurden, wie zum Beispiel die profesionelle Zahnreinigung, wird heute nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung �bernommen. Ebenso die immer mehr beliebteren Kunsttoff�llungen.

Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung sind Sie f�r zuk�nftige zahn�rztliche Behandlungen bestens finanziell abgesichert. Und Sie werden sicherlich schon gemerkt haben, da� nicht nur Privatpatienten bei den Haus�rzten bevorzugt und schneller behandelt werden. Beim Zahnarzthonorar ist noch zu erw�hnen, da� nat�rlich nebenbei noch Materialkosten f�r den Zahntechniker im Kosten- und Heilplan enthalten sind. Eine genaue Kalkulation f�r ein Goldkrone ist zudem nicht immer genau erstellbar, da der Goldpreis pro Gramm t�glich �ndert an der B�rse.
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