Was sollte man bei einem Zahnarzt-Wechsel beachten ?
Patienten haben in der Regel freie Arztwahl. Das gilt auch beim Zahnarzt. Wer nicht mit seinem
Zahnarzt zufrieden ist, kann sich einen neuen Zahnarzt suchen und sich von diesem behandeln
lassen. Soweit die Theorie. Ganz so einfach ist es allerdings in der Praxis nicht. Vor allem dann, wenn
bereits ein Heil- und Kostenplan erstellt wurde, sind die Krankenversicherungen oftmals gegen einen
Wechsel des Zahnarztes. Argumentiert wird dann mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Das liegt
daran, dass die Krankenkasse in einigen F�llen einen eventuellen Festzuschuss dann nochmals an
den zweiten Behandler zahlen muss.
Dass das die Krankenkassen nicht freut, ist logisch. Wie aber j�ngst ein Gericht entschieden hat, gibt es durchaus Gr�nde, die gegen eine Weiterbehandlung bei einem Zahnarzt sprechen und in denen der Patient das Recht hat auch w�hrend einer Behandlung den Zahnarzt zu wechseln. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Zahnersatz unbrauchbar ist und eine komplette Neuanfertigung notwendig ist. Auch bei einer Nachbesserung des Zahnersatzes kann er wechseln. Hier muss er zwar die Nachbesserung abwarten, kann aber dann zur weiteren Behandlung einen neuen Zahnarzt aufsuchen. Auch die Krankenkassen k�nnen das nicht verwehren.
Zahnarztwechsel ist erlaubt:
Es gibt verschiedene Gr�nde, warum ein Zahnarztwechsel in Betracht gezogen wird. Einige Gr�nde wurden oben bereits erl�utert, n�mlich dann, wenn das Vertrauensverh�ltnis zwischen Zahnarzt und Patient nicht mehr besteht. Dem Patienten ist es auch gestattet, eine zweite Meinung einzuholen, was sich sogar bei gr��eren Zahnbehandlungen empfiehlt.
So kann der Patient eine zweite Meinung und auch einen zweiten Kostenvoranschlag einholen. In solchen F�llen ist der Zahnarzt, der zuerst aufgesucht wurde verpflichtet, die vorhandenen Unterlagen an den zweiten Zahnarzt zu �bergeben. Muss man aus privaten oder beruflichen Gr�nden umziehen, ist es gleichfalls h�ufig n�tig, den Zahnarzt zu wechseln. Auch dann ist es ratsam, die Behandlungs- und R�ntgenunterlagen von seinem Zahnarzt anzufordern und sie dem neuen Zahnarzt zu �bergeben. So kann sich dieser gleich ein umfassendes Bild machen und die Behandlung, sofern geplant, weiterf�hren.

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