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Was sollte man bei einem Zahnarzt-Wechsel beachten ?

Patienten haben in der Regel freie Arztwahl. Das gilt auch beim Zahnarzt. Wer nicht mit seinem Zahnarzt zufrieden ist, kann sich einen neuen Zahnarzt suchen und sich von diesem behandeln lassen. Soweit die Theorie. Ganz so einfach ist es allerdings in der Praxis nicht. Vor allem dann, wenn bereits ein Heil- und Kostenplan erstellt wurde, sind die Krankenversicherungen oftmals gegen einen Wechsel des Zahnarztes. Argumentiert wird dann mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Das liegt daran, dass die Krankenkasse in einigen Fällen einen eventuellen Festzuschuss dann nochmals an den zweiten Behandler zahlen muss.

Zahnarztwechsel Umfrage 2014

Dass das die Krankenkassen nicht freut, ist logisch. Wie aber jüngst ein Gericht entschieden hat, gibt es durchaus Gründe, die gegen eine Weiterbehandlung bei einem Zahnarzt sprechen und in denen der Patient das Recht hat auch während einer Behandlung den Zahnarzt zu wechseln. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Zahnersatz unbrauchbar ist und eine komplette Neuanfertigung notwendig ist. Auch bei einer Nachbesserung des Zahnersatzes kann er wechseln. Hier muss er zwar die Nachbesserung abwarten, kann aber dann zur weiteren Behandlung einen neuen Zahnarzt aufsuchen. Auch die Krankenkassen können das nicht verwehren.

Zahnarztwechsel ist erlaubt:

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Zahnarztwechsel in Betracht gezogen wird. Einige Gründe wurden oben bereits erläutert, nämlich dann, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient nicht mehr besteht. Dem Patienten ist es auch gestattet, eine zweite Meinung einzuholen, was sich sogar bei größeren Zahnbehandlungen empfiehlt.





So kann der Patient eine zweite Meinung und auch einen zweiten Kostenvoranschlag einholen. In solchen Fällen ist der Zahnarzt, der zuerst aufgesucht wurde verpflichtet, die vorhandenen Unterlagen an den zweiten Zahnarzt zu übergeben. Muss man aus privaten oder beruflichen Gründen umziehen, ist es gleichfalls häufig nötig, den Zahnarzt zu wechseln. Auch dann ist es ratsam, die Behandlungs- und Röntgenunterlagen von seinem Zahnarzt anzufordern und sie dem neuen Zahnarzt zu übergeben. So kann sich dieser gleich ein umfassendes Bild machen und die Behandlung, sofern geplant, weiterführen.




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