Welche M�glichkeiten gibt es, wenn der Zahnarzt gepfuscht hat ?
Wenn ein Patient unzufrieden mit der Behandlung bei seinem Zahnarzt ist, muss er dies keinesfalls
klaglos hinnehmen. Sitzen Kronen, Br�cken oder Implantate nicht richtig, hat der Patient durchaus
Rechte, die er notfalls auch vor Gericht durchsetzen kann. Doch welche Schritte kann ein Patient
konkret unternehmen, wenn er der Meinung ist, der Zahnarzt hat Pfusch geliefert?
Was tun bei Zahnarztpfusch?
Liegt ein Mangel vor, hat der Patient die M�glichkeit von seinem Zahnarzt eine Nachbesserung zu verlangen. Der Zahnarzt wird daraufhin den angezeigten Mangel untersuchen und nach der Untersuchung entscheiden, ob er die Beeintr�chtigung, die den Patient st�rt, beseitigen kann oder ob er Ersatz (beispielsweise bei Prothesen) anfertigt.
Grunds�tzlich ist es so, dass ein Zahnarzt gratis die M�ngel beseitigen muss, sofern tats�chlich M�ngel vorliegen. Die Zeitdauer ist hier auf zwei Jahre nach der Behandlung festgelegt, so dass der Patient eine zweij�hrige Garantie auf die Behandlung hat, sofern nichts anderes zwischen ihm und dem Zahnarzt vereinbart wurde. Die kostenlose Nachbesserung muss der Zahnarzt nat�rlich nur dann vornehmen, wenn seine Leistung von Beginn an mangelhaft war.
Kommt es zur Weigerung, d.h. stimmt der Zahnarzt einer kostenlosen Nachbesserung nicht zu, hat der Patient das Recht, den Zahnarzt zu wechseln. Das gilt auch, wenn die Leistung des behandelnden Zahnarztes mangelhaft war. Am besten ist es vor dem Wechsel des Zahnarztes R�cksprache mit der eigenen Krankenversicherung zu halten, um etwaige Kostennachteile zu vermeiden. Es kann sein, dass die Krankenkasse einen Gutachter einschaltet, der �berpr�ft, ob tats�chlich ein Mangel vorliegt und ob der Zahnarzt einer kostenlosen Nachbesserung zustimmen muss. Im Allgemeinen ist es so, dass der Zahnarzt f�r die Folgekosten der Nachbehandlung aufkommen und eventuell entstandene Schmerzensgeldanspr�che begleichen muss. Um eigene Nachteile zu vermeiden, sollte der Patient vor einer Weiterbehandlung immer darauf warten, dass ein neutraler Sachverst�ndiger den Mangel begutachtet.

Tipps bei Zahnarztpfusch:
- Immer die Fristen einhalten und m�glichst schnell handeln
- Alle Unterlagen aufheben, n�tigenfalls Kopien aush�ndigen lassen
- M�ngel dokumentieren lassen, evtl. mit Fotos
Pfusch oder Fehler seitens des Zahnarztes ist generell ein hei�es Eisen, denn es sich leider nicht so einfach beweisen. Im Internet gibt es f�r Sie diverse Anlaufstellen in Form von Patientenberatungen. Ebenfalls haben Sie die M�glichkeit den m�glichen Fehler per Gutachter oder Zahn�rztekammer analysieren zu lassen. Sie m�ssen sich nur gewi� sein, wenn Sie diesen Schritt gehen, da� Sie dann anschlie�end einen neuen zahnarzt suchen sollten, da� das beiderseitige Vertrauensverh�ltnis gest�rt ist. Der n�chste Gang ist dann f�r Sie sicherlich nicht so einfach, daher ist die Suche nach einem neuen behandelnen Zahnarzt der beste Weg. Zahn�rzte sind auch nur Menschen, da k�nnen einfach Fehler vorkommen, die allerdings eher selten vorkommen. Die Lage ruhig und sachlich analysieen lassen und dann von Fachberatern Informationen einholen, wie Sie nun am besten vorgehen, damit Sie nicht unn�tig Zeit verlieren und noch wichtiger viel Geld verlieren.
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