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28.08.2014

Antrag auf Zahnersatz f�r Hartz IV:

Hartz IV-Empf�nger befinden sich in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dort besteht ihr Recht auf eine medizinische Regelversorgung, die auch f�r die Zahnersatz-Behandlung gilt. Im Fall des Zahnersatzes zahlen die gesetzlichen Krankenkassen im Normalfall 50 Prozent der Kosten als Festzuschuss. Mit Bonusheft bekommt der Patient einen um zehn bis 15 Prozent h�heren Zuschuss. Daf�r f�hrt er das Bonusheft f�nf oder zehn Jahre ununterbrochen.

Die restlichen Kosten verbleiben beim Patienten, der mit Hartz IV �ber ein au�erordentlich geringes Budget verf�gt. Eine Zahnersatz-Behandlung mit Zahnbr�cken oder Zahnimplantat kostet in der Regel eine hohe Summe. Daher gibt es f�r finanziell schw�cher aufgestellte Patienten die H�rtefallregelung beim Zahnersatz. F�r den Antrag ben�tigt ein Hartz-IV-Empf�nger die Belege seiner monatlichen Bruttoeink�nfte wie Arbeitslosengeld.

Was besagt die H�rtefallregelung beim Zahnersatz?:

Im Sozialgesetzbuch V finden sich die Regelungen, die im Fall von Hartz IV oder Arbeitslosigkeit beispielsweise eintreten. Es verhandelt medizinische Leistungsanspr�che wie Arzneien, Heilmittel oder k�nstliche Prothesen. Das beinhaltet auch den Zahnersatz. Liegt das monatliche Bruttoeinkommen des Patienten wie beim Hartz-IV-Empf�nger unter einem bestimmten Betrag, tritt die H�rtefallregelung in Kraft.

Im Jahr 2011 betrug die Einkommensgrenze f�r einen H�rtefall beim Zahnersatz 1.022 Euro im Monat. Bestand eine Lebensgemeinschaft mit einem Ehepartner, stieg die Summe auf monatliche 1.405,22 Euro. Jeder weitere mitversorgte Angeh�rige wie Kinder erh�hte den Maximalbetrag um 255,50 Euro.





Was geschieht beim Antrag auf Zahnersatz f�r Hartz IV?

Stellt der Hartz-IV-Empf�nger einen Antrag auf H�rtefallregelung und genehmigt ihn die Kasse, tr�gt sie die Kosten in doppelter H�he. Im besten Fall �bernimmt die Krankenkasse die kompletten Kosten. In vielen F�llen kommen Zusatzleistungen hinzu, die die Krankenkassen nicht in die Regelversorgung einschlie�en. Das Satzungsrecht verpflichtet die Krankenkassen zum Aufkommen f�r die Differenz, wenn der doppelte Festzuschuss die Kosten nicht deckt.

Der Hartz-IV-Empf�nger zieht aus seinem Antrag nur Vorteile. Bei genehmigter H�rtefallregelung entf�llt sein Anteil an der teuren Zahnersatz-Behandlung. Dadurch leisten sich auch Hartz-IV-Empf�nger den notwendigen Zahnersatz.

Wie stellt ein Hartz-IV-Empf�nger den Antrag?

In der Regel findet der Hartz-IV-Empf�nger den Antrag auf H�rtefallregelung beim Zahnersatz bei seiner Zahnarztpraxis. Die behandelnde Zahnarztpraxis erstellt den zugeh�rigen Kosten-und Heilplan f�r Zahnersatz, den der Patient dem Antrag beilegt. Daher informiert der Hartz-IV-Empf�nger zuerst seinen Zahnarzt von seinem H�rtefall, bevor er den Antrag bei der Krankenkasse stellt. Der Zahnarzt vermerkt im Kostenplan, dass der Patient eine H�rtefallregelung beantragt. Das unterst�tzt den Antrag des Patienten.



Zusammen mit dem Kosten- und Heilplan sendet der Patient sein Antragsformular f�r den Zahnersatz an seine gesetzliche Krankenkasse. Durch den Antrag verdeutlicht der Hartz-IV-Empf�nger, dass er die entstehende Differenz zwischen Festzuschuss und Kosten als unzumutbare Belastung empfindet. Das Formular findet der Patient auf der Website seiner gesetzlichen Krankenkasse oder er erkundigt sich in seiner Zahnarztpraxis danach.

Dem Antragsformular f�gt der Hartz-IV-Empf�nger seine Einkommens-Nachweise bei. Alle Formen der Bruttoeink�nfte listet er auf wie beispielsweise:

  • Arbeitslosengeld
  • Hartz IV
  • Wohngeld

Auch den Familienstand und andere pers�nliche Ausk�nfte gibt er an. Die Angaben tr�gt er an entsprechender Stelle in die Formbl�tter ein, unterschreibt sie und schickt sie ab. Mithilfe des beigelegten Kosten- und Heilplans vollzieht die Krankenkasse die Notwendigkeit und Dringlichkeit der geplanten Ma�nahmen in seinem Fall nach. Die Krankenkasse bearbeitet den Antrag auf H�rtefallregelung und genehmigt ihn oder lehnt ihn ab. Im Fall eines negativen Bescheids legt der Hartz-IV-Empf�nger Widerspruch gegen die Entscheidung ein.

Was gibt es beim Antrag auf Zahnersatz zu beachten?

Beim Beantragen des Zahnersatzes beachtet der Hartz-IV-Empf�nger, dass die Krankenkasse ausschlie�lich die Kosten f�r eine Standardversorgung oder Regelleistungen tr�gt. Zu einem h�heren Beitrag verpflichtet das Gesetz die Krankenkasse nicht. Den Festzuschuss bei der Regelversorgung berechnet die kassen�rztliche Vereinigung.

Ein Patient erh�lt Anspruch auf die H�rtefallregelung f�r die entstehenden Gesamtkosten. Liegt dem Hartz-IV-Empf�nger ein g�nstigeres Angebot durch den Zahnersatz-Hersteller vor, kommt die Krankenkasse f�r diese Kosten auf. In diesem Fall zahlt sie nicht die vorab im Kostenplan errechneten Gesamtkosten. Sie tr�gt stattdessen die tats�chlichen Kosten f�r den Zahnersatz.

Beim Antrag kommt dem rechtzeitigen Informieren der Krankenkasse �ber die Ma�nahmen, die der Zahnarzt vorschl�gt, eine wichtige Rolle zu. Die Krankenkasse erh�lt bereits vor dem Antrag auf H�rtefallregelung Informationen �ber die geplante Zahnersatz-Behandlung. Es ergeben sich unter Umst�nden Probleme, wenn der Patient den Kontakt zu sp�t aufnimmt. Dann verweigert die Krankenkasse den Zuschuss.

Liegt ein gleitender H�rtefall vor, �bernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nach Sozialgesetzbuch weitere Betr�ge neben den Festzusch�ssen. Die gew�hrten Summen dienen dem Begleichen der Differenz zwischen tats�chlichen Kosten f�r den Zahnersatz und den monatlichen Eink�nften des Patienten.

Eine individuelle H�rtefallregelung tritt in Kraft, wenn die Bruttoeink�nfte des Patienten unwesentlich �ber den gesetzlich geregelten Grenzwerten liegen. Nicht f�r jeden Patienten, dem die Krankenkasse die Zuzahlungen f�r Arzneimittel erl�sst, gilt die H�rtefallregelung beim Zahnersatz. Setzt sich der Patient rechtzeitig mit der Krankenkasse in Verbindung, pr�ft sie den Anspruch. Besonders f�r Hartz-IV-Empf�nger lohnt sich der Antrag in jedem Fall.

Weiterf�hrende Infos zu diesem Thema:

Zahnersatz bei Geringverdienern

Zahnersatz bei Arbeitslosigkeit

ALGII-Zuschu� f�r Zahnersatz

H�rtefallregelung Zahnersatz



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