Abdingung:
Geht es um eine Abdingung ist damit eine �bereinkunft zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten gemeint. Die �bereinkunft zwischen den beiden muss schriftlich festgehalten und vom Patienten mit seiner Unterschrift best�tigt werden. Grund f�r eine Abdingung sind Kosten f�r Zahnersatz etc. In einer Abdingung kann n�mlich festgehalten werden, dass der Zahnarzt h�here Kosten mit der privaten Krankenversicherung abrechnen kann als in der Geb�hrenordnung f�r Zahn�rzte festgelegt sind.
Vor der Abdingung:
Bevor ein Patient eine solche Abdingung unterschreibt, muss er �ber die zus�tzlichen Kosten umfassend aufgekl�rt werden. Wurden die Beratungsgespr�che vorher nicht durchgef�hrt, ist die Abdingung nicht rechtskr�ftig und die Krankenversicherung ist nicht verpflichtet, die Kosten zu �bernehmen.
Warum eine Abdingung:
Eine Abdingung wird in der Regel recht selten vorkommen, da die meisten Zahn�rzte es vorziehen, den Schwellenwert nicht zu �berschreiten. Meist werden die Rechnungen f�r Zahnersatz, Zahnbr�cken und Co. deshalb h�chstens im Rahmen des �blichen Multiplikators ausgestellt. Es gibt jedoch auch F�lle, wo ein h�herer Multiplikator als in der Geb�hrenordnung f�r Zahn�rzte vorgesehen ist, angewendet werden muss. Das mag am h�heren Zeitaufwand f�r den Patienten liegen oder an einem besonders schwierigen Fall. Der Arzt kann das jedoch nicht alleine festlegen, sondern braucht dazu das Einverst�ndnis des Patienten.

Durchf�hrung einer Abdingung:
Bei einer Abdingung muss der Zahnarzt darauf achten, dass der gew�hlte Multiplikator auch
angemessen ist. Zudem muss er den Patienten genau aufkl�ren, was es mit dem Multiplikator
und dem aufgesetzten Schriftst�ck auf sich hat, damit der Patient auch versteht, was in der
Abdingung vereinbart wurde. Das ist insbesondere deshalb wichtig, weil der Patient die Abdingung
unterschreiben muss.
Da die Abdingung zwischen dem Arzt und dem Patienten individuell vereinbart
wird, darf es sich hierbei um keinen Vordruck handeln, sondern die Abdingung muss separat f�r
diesen Patienten geschrieben werden. Dabei sind die Honorarvereinbarungen schriftlich festzuhalten
und der Patient muss unter das Dokument seinen Namen setzen. Eine Kopie der Abdingung erh�lt
der Patient.
Umfrage:
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