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26.09.2013

Zahn Brückenglied Kosten:

Zahn Brückenglied Zahnbrücke Kosten variieren und lassen sich nur unter Vorbehalt verallgemeinern. Variabel sind Material und Größe der Brücke, d. h. die Menge der Zahnlücken, die zu überbrücken sind. Für den Ersatz nur eines Zahnes hat die Bundeszahnärztekammer den eigenen Kostenanteil mit folgenden Schätzungen bekannt gegeben:

Mit Zahnbrücke zufrieden


  • Wird der Zahn im vorderen Kieferbereich ersetzt und auf der Vorderseite mit Keramik beschichtet, ist mit Kosten zwischen 415 und 465 Euro zu rechnen.

  • Eine Beschichtung auf beiden Seiten des vorderen Zahnes mit der ästhetischen Keramik beläuft sich auf 550 bis 755 Euro.

  • Im Seitenbereich wird ein fehlender Zahn ohne Keramikbeschichtung etwa 325 bis 425 Euro kosten.

  • Ein Modell mit einem kompletten Keramiküberzug kostet dagegen 725 bis 1025 Euro.

Kosten für den Zahnersatz und das Bonusheft:

Die Brückenglied Kosten werden unter bestimmten Bedingungen zu 50 % von der Krankenkasse übernommen, ergeben also die oben erwähnten Kosten. Zuerst wird durch den Zahnarzt ein Kosten-und Heilplan für Zahnersatz ermittelt, der durch die Krankenkasse gewährt wird. Liegt eine Regelindikation vor, werden die durch den Zahnarzt berechneten Kosten zu 50 % übernommen. Die Regelindikation liegt vor, wenn nicht mehr als 4 Zähne pro Kiefer fehlen. Daran wird bemessen, ob die Brücke tatsächlich das angemessene Mittel ist oder eine Zahnprothes anzufertigen ist. Teure Metallmischungen mit hohem Goldanteil, sowie zahnästhetische Beschichtungen im Seitenbereich werden vom Patienten selbst getragen, wenn er diese wünscht.





Für die Kosten einer Zahnbrücke ist es möglich, durch das Bonusheft der Krankenkasse einen höheren Satz der Kostenübernahme zu bekommen. Durch das Bonusheft wird vom Patienten der regelmäßige Zahnarztbesuch nachgewiesen. Das Bonusheft wurde ursprünglich eingeführt, um größeren Zahnschäden vorzubeugen. Weist der Patient 5 Jahre den jährlichen Besuch beim Zahnarzt nach, erhöht sich die anteilige Kostenübernahme auf 60 %. Bei 10 Jahren werden es sogar 65 %. Wird eine Brücke durch eine entstandene Zahnlücke notwendig, zählen allerdings die letzten Jahre. Fehlt im Nachweis ein Jahr in der Besuchskette verringert sich der Zuschuss durch die Krankenkasse wieder auf die üblichen 50 %.



In jedem Fall lohnt sich ein Preisvergleich der verschiedenen Zahnärzte. Die von den Krankenkassen abgedeckten Kosten sind festgeschrieben. Gerade bei Leistungen, die die Regelindikation überschreiten, wie etwa ein vollständiger Keramiküberzug, variieren die Preise jedoch unter den Zahnärzten. Die einfachste Brücke für einen Zahn kostet etwa 300 Euro. Mit verschiedenen Zusatzleistungen ist es möglich, dass sich dieser Preis auf etwa 2.000 Euro erhöht. Online lassen sich Preisvergleiche durchführen, um den geeigneten Anbieter zu finden. So sind manchmal sogar Preisersparnisse um mehrere Hundert Euro möglich. In jedem Fall ist der regelmäßige Gang zum Zahnarzt wichtig, um weitere 10 % Krankenkassenzuschuss zu bekommen.

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