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Air-Flow-System:

Mit dem Air-Flow-System wird bei der professionellen Zahnreinigung (PZR) gearbeitet. Durch das Air- Flow-System wird der Zahnschmelz nicht angegriffen, die Bel�ge, die durch Nikotin, Kaffee oder Tee entstehen, werden aber gr�ndlich entfernt.

Behandlung mit dem Air-Flow-System:

Im Laufe der Zeit entstehen auf den Z�hnen unsch�ne Bel�ge und das nat�rliche Wei� der Z�hne wirkt oft wie �vergilbt�. Das geschieht durch die Bel�ge, die sich auf der Zahnoberfl�che festsetzen und dort ihre Spuren hinterlassen. Mit dem Air-Flow-System k�nnen diese Bel�ge entfernt werden. Das System arbeitet mit Druck, wobei ein Gemisch auf die Oberfl�chen der Z�hen aufgebracht wird. Das Gemisch besteht aus Wasser, Luft und Salz. Durch das enthaltene Salz und den Druck des Systems werden die Verf�rbungen entfernt und der Zahn wird wieder sauber.





Professionelle Zahnpflege f�r saubere Z�hne:

Von den gesetzlichen Krankenversicherungen wird sie nicht �bernommen, viele Zahnzusatzversicherungen �bernehmen die Kosten f�r eine oder zwei PZR im Jahr, je nach Vertrag und Tarif. Die professionelle Zahnreinigung l�uft in jeder Zahnarztpraxis �hnlich ab, allerdings hat jede Zahnarzthelferin, die speziell daf�r ausgebildet ist, ihre ganz eigene Methode. Auch die Preise f�r die PKZ schwanken stark, kostet die PKZ in manchen Zahnarztpraxen lediglich 50 Euro, werden in anderen Praxen 100 Euro verlangt. Allerdings h�ngt es auch davon ab, wie lange die Zahnarzthelferin zum Reinigen der Z�hne braucht und welche Mittel sie daf�r anwendet. Das Air-Flow-System wird nicht in der Praxis angewandt, manche Praxen arbeiten ohne das System bei der PZR. Die PZR unterst�tzt die h�usliche Zahnpflege, ersetzen kann sie diese aber nat�rlich nicht.

Parodontitisbehandlung:

Die PZR ist kein Bestandteil der Parodontosebehandlung und wird von den Krankenkassen nicht bezahlt. Zweimal im Jahr werden die Kosten f�r eine Untersuchung bei Erwachsenen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, �bernommen, einmal im Jahr die Kosten f�r das Entfernen von Zahnstein. Ma�nahmen zur Fr�herkennung von Erkrankungen des Zahnhalteapparates werden alle zwei Jahre von den gesetzlichen Krankenversicherungen �bernommen.

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