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Welche Kassen zahlen die PZR ?

Bei der professionellen Zahnreinigung (PZR) werden die Zähne gründlich gereinigt. In der Regel werden Zahnstein und Beläge entfernt, Verfärbungen beseitigt und Empfehlungen für die Pflege der Zähne zuhause gegeben. Im Allgemeinen ist eine PZR alle sechs Monate oder zumindest einmal im Jahr sinnvoll. Die Kosten für eine PZR liegen zwischen 30 und 120 Euro. Das berechnet sich je nach Aufwand und Ausführung.

Übernahme der Kosten für eine PZR:

In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten für eine PZR. Bei den gesetzlichen Krankenkassen sieht das anders aus. Da der Gesetzgeber die PZR als Igel-Leistung festgelegt hat, können die gesetzlichen Krankenkassen selbst entscheiden, ob sie die PZR für ihre Mitglieder bezahlen oder sie als private Leistung – Igel-Leistung – abrechnen. Derzeit ist es so, dass die PZR nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlt wird. Das kann sich aber in den nächsten Monaten, zumindest bei einigen Krankenversicherungen ändern. Wie oft dann eine PZR durch die gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlt wird, bleibt abzuwarten. Momentan ist es zumindest möglich, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die dann die Kosten für eine oder zwei Behandlungen im Jahr übernimmt.





TruDent Programm der Techniker Krankenkasse:

Wer sich als Patient für Zahnprophylaxe und die professionelle Zahnreinigung interessiert, wird sich sicherlich freuen zu hören, dass die Techniker Krankenkasse in dieser Hinsicht wieder einmal Vorreiter ist. Bereits im Juni 2007 haben die Techniker Krankenkasse und die TruDent AG ein Parodontitis Präventionsprogramm gestartet. TK-Versicherte ab dem 18. Lebensjahr können daran teilnehmen. In den TruDent Partnerpraxen können sich diese Versicherten zweimal jährlich untersuchen und beraten lassen und werden mit den Maßnahmen der PZR behandelt. Die Techniker Krankenkasse übernimmt 50 Prozent der Kosten aus diesem Programm.



Kosten für die professionelle Zahnreinigung:

Die Abrechnung der Kosten für die PZR erfolgt unterschiedlich. Bei manchen Praxen wird eine Pauschale festgesetzt, andere Zahnarztpraxen berechnen die Gebühr für die PZRnach dem zeitlichen Aufwand. Es gibt auch die Abrechnung nach Leistungsaufkommen. Hierbei werden die Leistungen der PZR nach der Gebührenordnung pro behandelten Zahn abgerechnet.

Weitere Infos zum Thema:

Krankenkassen Üebersicht Telefonnummern

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