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Wie erfolgt Zahnarzt Abrechnung mit einer Zahnzusatzversicherung ?

Der Zahnarzt hat mit einer Zahnzusatzversicherung eigentlich nicht so viel zu tun, da es sich hierbei um einen Vertrag zwischen Patient und Versicherer handelt. Es gibt aber einige Zahnärzte, die Ihnen hilfreiche Tipps geben können, welche Leistungen für Ihren Bedarf auf jeden Fall bei Beachtung zukünftiger Zahnbehandlung im Vertrag enthalten sein sollten. In der Regel funktioniert die Abrechnung von Zahnersatz beim Zahnarzt so, daß bei anstehenden Zahnersatz vom Zahnarzt vor Beginn der Behandlung ein Kosten- und Heilplan erstellt wird.

Auswertung Zahnzusatzversicherung

Aus diesem Kosten- und Heilplan geht dann hervor, welche Kosten für Sie und für die gesetzliche Krankenversicherung anstehen. Diesen Kosten- und Heilplan schicken Sie dann weiter an Ihre Krankenkasse, damit diese von der Kasse genehmigt werden kann. Ihre Krankenkasse muß vor der Behandlung den Plan zustimmen und teilt Ihnen dann mit, welchen Zuschuß die gesetzliche Kasse zahlt.





Erst wenn der von der gesetzlichen Krankenkasse Kosten- und Heilplan genehmigt und unterschrieben ist, dann beginnt der Zahnarzt mit der entsprechenden Zahnbehandlung. Der Zahnarzt kann Ihnen dann fast zu 99 Prozent sagen, welche Kosten auf Sie zukommen. Wichtig für Sie ist dann zu wissen, ob die entsprechenden Leistungen für anstehenden Zahnersatz in Ihrer abgeschlossenen Zahnzusatzversicherung enthalten sind. Wenn Sie sich da nicht ganz sicher sind, zeigen Sie Ihre Zahnzusatzversicherung Ihrem Zahnarzt oder fragen Sie Ihren Zahnzusatzversicherer. Nach der Behandlung erfolgt dann die Abrechnung beim Zahnarzt so, daß Sie nach der Zahnbehandlung beispielsweise für Zahnersatz eine Rechnung erhalten. Diese Rechnung, die Sie vom Zahnarzt erhalten haben, reichen Sie dann per Post an Ihre Zahnzusatzversicherung weiter.

Studie Anteil Zahnzusatzversicherung

Je nach Tarif erhalten Sie dann Kostenerstattung von Ihrer Zahnzusatzversicherung zurück. Die Kostenerstattung wird dann auf Ihr Bankkonto gutgeschrieben.

Abrechnung mit Zahnzusatzversicherung

1. Sie erhalten den Kosten- und Heilplan

2. Den Kosten- und Heilplan schicken Sie Ihrer Krankenkasse

3. Sie erhalten den Plan unterschrieben zurück, damit ist es genehmigt von der Kasse

4. Der Zahnarzt führt die Zahnbehandlung durch

5. Sie erhalten anschließend vom Zahnarzt eine Rechnung

6. Diese Rechnung reichen Sie Ihrem Zahnzusatzversicherer per Post weiter

7. Ihr Zahnzusatzversicherer ersattet dann die Kosten je nach vertraglich vereinbarten Tarif

8. Sie erhalten dann eine Gutschrift auf Ihrem Bankkonto



In dem folgenden Video können Sie Details einer Zahnzusatzversicherung sehen:

  • Ausführliche Informationen zum gewünschten Tarif
  • Erstattungsbeispiele
  • Einen vorausgefüllten Antrag
  • Eine Ausfüllhilfe zum Antrag
  • Einen Rückumschlag

Umfrage:

Wir würden uns freuen, wenn Sie das untenstehende Formular ausfüllen. Dauert nur wenige Sekunden. Sie können dann nach dem Ausfüllen sehen, wie andere Leser gewertet haben.








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