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Übernimmt die Krankenkasse Kunststofffüllungen im Frontzahnbereich?

Immer wieder tauchen im Zusammenhang mit zahnärztlichen Leistungen Fragen auf. Vor allem beim Zahnersatz ist die Verunsicherung der Patienten groß, welche Kosten auf sie zukommen. Doch auch bei „einfachen“ Füllungen kann man heute nicht mehr sicher sein, dass man nichts zuzahlen muss. Nach wie vor wird die Regelversorgung durch die gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, wer jedoch anderes Füllungsmaterial wie beispielsweise Kunststoff haben möchte, muss selbst in die Tasche greifen. Im Frontzahnbereich ist es in der Regel so, dass die Krankenkassen hier im sichtbaren Bereich für zahnfarbene Füllungen zahlen. Welches Material dafür benutzt werden darf, sollte man mit seiner Krankenkasse vor der Behandlung klären. Wird durch die Krankenkasse nur Amalgam bezahlt, muss man den Betrag für den Kunststoff selbst als private Rechnung bezahlen. Kunststofffüllungen kosten in der Regel zwischen 40 und 80 Euro pro Zahn, allerdings kommt es auch hier auf den Zahnarzt an, welche Kosten er dafür berechnet.



Kunststoff-Füllungen im Frontzahnbereich und Seitenzahngebiet:

Im Allgemeinen sind Kunststoff-Füllungen im Frontzahnbereich zuzahlungsfrei. Das gilt auch dann wenn sie mit einer aufwändigeren Technik eingesetzt werden müssen. Die Zuzahlungsbefreiung für Füllungen im Frontzahnbereich gilt allerdings nicht für Optimierungsmaßnahmen, die gegebenenfalls noch durchgeführt werden. Fallen hierfür Mehrkosten an, müssen diese vom Patienten selbst getragen werden. Wer Kunststoff-Füllungen im Seitenzahngebiet wünscht, muss hierfür selbst bezahlen. Die gesetzlichen Krankenversicherer bezahlen hierfür nur einen Kostenanteil innerhalb des gesetzlichen Rahmens.





Die Mehrkosten muss der Patient hier selbst tragen. Zunächst bekommt der Patient einen Heil- und Kostenplan, der bei der Krankenkasse eingereicht werden muss. Fallen Mehrkosten für den Patienten an, bekommt dieser von seinem Zahnarzt eine Aufstellung, aus der genau hervorgeht, welche Kosten er selbst tragen muss. Diese Aufstellung muss der Patient unterschreiben, bevor die Behandlung beginnt. Wichtig ist also eine gute Beratung vor der Behandlung und die Abklärung der Kosten und Mehrkosten.

Weitere Infos zu diesem Thema:

Krankenkassen Üebersicht Telefonnummern

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