Zahnersatz f�r ALG II Empf�nger:
Zahnersatz ist in den letzten Jahren immer teurer geworden. Gleichzeitig gibt es immer mehr Menschen, die als Geringverdiener gelten oder die ALG II beziehen. Auch diese Menschen m�chten sich einen Zahnersatz leisten k�nnen, doch durch die hohen Kosten ist dies kaum m�glich. Wer gesetzlich versichert ist, kann allerdings die Regelversorgung in Anspruch nehmen, die f�r medizinisch notwendigen Zahnersatz gilt. Ohne Z�hne muss in Deutschland kein Mensch leben, der versichert ist. Wer Zahnersatz ben�tigt und ALG II bezieht, sollte sich deshalb vor der Behandlung an seine Krankenversicherung wenden.
Diese wird genau mitteilen, was im Einzelfall f�r Unterlagen eingereicht werden m�ssen, damit ein Zuschuss bezahlt werden kann. Der Zuschuss der Krankenkasse h�ngt auch vom Befund des Zahnarztes ab, deshalb wird dieser nach der Untersuchung einen Heil- und Kostenplan erstellen, der dann an die Krankenkasse geschickt werden muss. Auch das Bonusheft spielt bei den Zuzahlungen f�r Zahnersatz eine wichtige Rolle, k�nnen doch Patienten, die regelm��ig die Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt in Anspruch genommen haben, mit h�heren Zusch�ssen rechnen als Patienten, die kein oder nur ein unvollst�ndiges Bonusheft besitzen.
Festzusch�sse und Bonusleistungen:
Je nach Zahnbefund erh�lt der Patient Festzusch�sse, die im Durchschnitt rund 50 Prozent der Kosten f�r eine medizinisch notwendige Versorgung, also die sogenannte Regelversorgung abdecken. Im Rahmen der Bonusregelung k�nnen dann noch einmal die Festzusch�sse um 20 bzw. 30 Prozent erh�ht werden. So �bernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 60 bzw. 65 Prozent der Kosten f�r eine Regelversorgung. Bei H�rtef�llen kann eine vollst�ndige Befreiung erfolgen. Liegen die Bruttoeinnahmen unter der gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze, dann wird die Regelversorgung zu 100 Prozent durch die Krankenkasse �bernommen. Im Monat gelten folgende Bruttoeinnahmen als Grenzwert:

- Alleinstehende - EUR 1.022,00
- mit einem Angeh�rigen - EUR 1.405,25
- mit zwei Angeh�rigen - EUR 1.660,75
- Jeder weitere Haushaltsangeh�rige: + EUR 255,50
Da sich die Grenzwerte �ndern k�nnen, sollte sich der Patient immer vorher bei seiner Krankenkasse erkundigen, welche Zusch�sse er erh�lt. Auch Empf�nger von ALG (Arbeitslosengeld) II werden vollst�ndig beim Zahnersatz von Zuzahlungen befreit.
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