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18.04.2014

Wo kann man sich über Zahnärzte beschweren?

Laut der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) verzeichnen die Statistiken einen Anstieg der Beschwerden über Zahnärzte. Betroffene wenden sich an die Zahnärztekammern. Jedoch bieten im gleichen Fall kassenzahnärztliche Vereinigungen eine fachlich fundierte Beratung.

Zahnarztwechsel Umfrage 2014

Wo Sie sich bei falscher Behandlung oder Beratung beschweren

Es gibt diverse Gründe, warum Sie sich über Ihren Zahnarzt beschweren. Dazu zählen eine falsche oder unsachgemäße Beratung oder eine fehlerhafte Behandlung. Einen Ansprechpartner in einem solchen Fall stellt die Schlichtungsstelle der Zahnarztkammer Berlin dar. Diese dient dazu, zwischen Patient und Zahnarzt zu vermitteln. In Streitfällen gilt es, eine außergerichtliche Einigung zu treffen, zu der Zahnarzt und Patient vorweg ihr Einverständnis erteilen. Lehnt eine der beiden Parteien einen Schlichtungsversuch ab, bleibt der Weg über ein gerichtliches Verfahren.

Die Zahnarztkammer nimmt keine fachlichen Untersuchungen vor. Daher benötigen Sie einen Gutachter. Diesen bezahlt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung. Privatpatienten wählen einen Gutachter, dessen Leistungen sie eigenständig vergüten. Die Zahnarztkammer überprüft Verstöße gegen die Berufsverordnung der Zahnärzte. Dies geschieht durch ein kammerinternes Verfahren.

In der Zahnärztekammer legen Patienten, die sich falsch behandelt oder beraten fühlen, eine Patientenbeschwerde ein. Zuständige Beratungsstellen informieren Sie über das exakte Vorgehen in einem solchen Fall. Wer einen zu einem gesundheitlichen Schaden führenden Behandlungsfehler vermutet, schreibt an die Gutachterkommission der Landesärzte- und Landeszahnärzte-Kammer. Diese Kammer vereint Patientenberatungs- und Beschwerdestellen. Üblicherweise entstehen in einem solchen Verfahren keinerlei Kosten. Im gleichen Fall besteht die Möglichkeit, Beschwerden bei Verbraucherzentren einzureichen. Als unabhängige Beratungsstelle präsentiert sich die Unabhängige Patientenberatung (UPD). Der Verbund umfasst den Sozialverband VdK Deutschland e. V., die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und den Verbund unabhängige Patientenberatung e. V. Zusammen mit dem Spitzenverband "Bund der Krankenkassen" informiert und berät die "Unabhängige Patientenberatung" Sie in Beschwerdefällen.





Verfahrensablauf bei einer Beschwerde und weitere Ansprechpartner

Legen Sie eine Beschwerde ein, wenden Sie sich an die zuständigen Stellen. Vor jeder Beschwerde-Eingabe kommt es zu einer umfassenden Beratung. Die zuständigen Gutachter wählt der Patient in der Regel allein. Eine Liste verfügbarer Kräfte existiert in allen Beratungsstellen. Eine schriftliche Eingabe an eine unabhängige Gutachterkommission besteht als weitere Möglichkeit. Bei einer Patientenbeschwerde leitet die Landesärztekammer ein Verfahren ein, um eine Einigung zwischen Patient und Zahnarzt zu erzielen. Die erforderlichen Unterlagen zeigen sich abhängig von den einzelnen Fällen notwendig. Dazu wenden Sie sich an die Sachbearbeiter der Patienten-Beratungsstellen. Für eine Konsultation derselben entstehen in der Regel keine Kosten. Des Weiteren zahlen Patienten für die Bearbeitung ihres Falls durch eine zahnärztliche Gutachterkommission und die Schlichtungsstelle nichts.

Als direkter Ansprechpartner in grenzüberschreitenden Fragen gilt das "Europäische Verbraucherzentrum". Der Verband berät Sie in Rechtsfragen und gibt praktische Unterstützung in Streitfällen. Ebenfalls bietet das "Europäische Verbraucherzentrum" Hilfe bei Beschwerden gegen ausländische Zahnärzte. Angestellte dieser Institution arbeiten mit Mitarbeitern aus dem Netzwerk der "Europäischen Verbraucherzentren" zusammen. In den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie in Island und Norwegen haben sie einen Standort. Im Zweifelsfall besteht die Möglichkeit, ein zahnärztliches Zweitmeinungs-Modell zu wählen. Dieses nennt sich auch Second Opinion. Stehen Sie vor einer geplanten Behandlung und haben Bedenken, verfügen sie über das Recht, eine zweite Meinung einzuholen. Dazu nutzen Sie einen Zahnarzt in einer Praxis Ihrer Wahl. Eine Zweitmeinung erhalten Betroffene in einigen Fällen an speziellen Beratungsstellen. Hier besteht die Möglichkeit, sich über eine unvollständige oder mangelnde Beratung des Haus-Zahnarztes zu beschweren. Sofern eine Unsicherheit Ihrerseits besteht, finden Sie hier rechtliche und fachkundige Unterstützung.



Konsequenzen einer fehlerhaften Behandlung

Unterlaufen Zahnärzten gravierende Behandlungsfehler, erhalten Sie nach einer Beschwerde Schmerzensgeld. Dieses steht Ihnen im gleichen Fall zu, wenn Zahnschmerzen nach einer Behandlung nicht abklingen oder stärker auftreten als zuvor. Das Schmerzensgeld bezweckt, eine vom Zahnarzt zugefügte Schmerzempfindung abzugelten. Vermuten die Patienten einen Behandlungsfehler, melden sie ihren Anspruch dem behandelnden Zahnarzt. Leiten Sie keine Beschwerde ein, bevor Sie mit Ihrem Dentisten sprechen. Es empfiehlt sich, sich dafür an einen Anwalt zu wenden. Eine Rechtsschutz-Versicherung übernimmt im Regelfall die Anwalts- und Gerichtskosten. Bestreitet der Zahnarzt, einen Behandlungsfehler begangen zu haben, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Während desselben melden sich unabhängige medizinische Gutachter zu Wort. Aufgrund ihrer fachlichen Meinungen entscheidet das Gericht über einen Schmerzensgeldanspruch.

Bei nicht erheblichen Schmerzen, die Taubheitsgefühle oder notwendige Neusanierungen nach sich ziehen, liegt die Höhe des Schmerzensgelds bei 3.000 Euro. In der Regel entsteht aus einer fehlerhaften Wurzelbehandlung eines vitalen Zahns ein Schmerzensgeld von 4.000 Euro. Dies begründet sich darin, dass ein Verlust des im eigentlichen Fall gesunden Zahns besteht. Der Anspruch bei einer fehlerhaften Implantation beträgt 5.000 Euro Schmerzensgeld. Im Normalfall orientiert sich die Höhe der Entschädigung abhängig von der Vorgeschichte und der aktuellen Situation des Patienten.

Im Idealfall nutzen Zahnärzte eine Patientenbeschwerde für eine positive Patientenbindung. Durch die optimale Reaktion des Zahnarztes und ein emotional und kommunikativ gut geschultes Team kommt es zu keinem Streitfall. Hierbei hilft es, wenn Patient und Praxis-Team freundlich und lösungsorientiert handeln. Für die Belegschaften in Arzt- und Zahnarztpraxen gibt es dafür ein systematisches und praktisches Training in Kundenkommunikation. Mithilfe der richtigen Reaktionen kommt es zu einer professionellen und zielführenden Lösung. Somit verstärkt sich die Patientenbindung zu dem behandelnden Zahnarzt und das Vertrauen auf beiden Seiten.

Weiterführende Infos zum Thema:

Gutachter bei Zahnersatz

Patientenberatung Zähne

Zahnarzt wer haftet ?

Zahnarzt Pfusch Fehler

20 Dinge was Patienten von Zahnarzt wünschen

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