M�ssen abgebrochene Z�hne behandelt werden?
Wenn sich kleine Risse an den Z�hnen zeigen und kleine Kanten herausgebrochen sind, dann ist n�chtliches Z�hneknirschen wahrscheinlich. Oftmals f�llt es den Betroffenen gar nicht auf, erst, wenn die Z�hne Schaden genommen haben, sehen sie, dass etwas nicht stimmen kann. Doch wie l�sst sich das Problem beheben und wie k�nnen die Z�hne behandelt werden?
Zahnschienen helfen gegen n�chtliches Z�hneknirschen:
Die erste Ma�nahme ist erst einmal zum Zahnarzt gehen. Dieser wird schnell feststellen, warum die Z�hne besch�digt sind. Empfiehlt er eine Aufbissschiene, dann wird diese nachts getragen, um die Z�hne nicht noch mehr zu sch�digen. Bevor die Schiene angefertigt werden kann, wird zun�chst eine Anfrage an die gesetzliche Krankenversicherung bez�glich der Kosten�bernahme gestellt. Das ist im Allgemeinen kein Problem, da die Kosten f�r Knirscherschienen von den gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel �bernommen werden.
Danach wird ein Abdruck der Z�hne gemacht. Durch die Paste und den Druck im Mund ist das meist etwas unangenehm, aber es geht schnell vor�ber. Nun wird die Schiene im Labor gefertigt. Das kann zwischen ein und zwei Wochen dauern. Beim n�chsten Zahnarztbesuch wird die Knirscherschiene angepasst und wenn n�tig etwas korrigiert. Von nun an sollte die Zahnschiene jede Nacht � und sofern n�tig auch am Tag � getragen werden. Andernfalls w�rden sich die Zahnsch�den verschlimmern. Die Zahnschiene und die Z�hne sollte man als Knirscher regelm��ig kontrollieren lassen.
Z�hne reparieren:
Je nachdem, welche Sch�den durch das n�chtliche Z�hneknirschen bereits angerichtet wurden, m�ssen diese repariert werden. Bei kleinen abgebrochenen Stellen kann mit F�llmaterial gearbeitet werden, um die Stellen wieder aufzuf�llen. Auch das Polieren hilft bei manchen Sch�digungen. Der Zahnarzt wird in jedem Fall beratend zur Seite stehen und auch dar�ber informieren, welche Kosten f�r die Zahnsch�digungen von den Krankenversicherungen �bernommen werden und bei welchen Ma�nahmen der Patient zuzahlen muss.
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