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10.08.2014

Zahnersatz bei Asylbewerber

Jeder in Deutschland wohnhafte Mensch hat das Recht auf medizinische beziehungsweise zahnärztliche Behandlung. Zu ihnen zählen auch die Asylbewerber. Bei Zahnersatz gibt es jedoch eine bestimmte Regelung. Laut Asylbewerberleistungsgesetz, kurz AsylbLG, ereignet sich eine Fürsorge mit Zahnersatz nur, wenn es im Einzelfall aus ärztlichen Gründen dringend ist.

Die Leistungen eines Zahnarztes

Ein Patient mit gesetzlicher Krankenversicherung hat Anspruch auf eine Rundumbehandlung der Zähne. Dazu zählen alle Informationen und Aussagen oder Feststellungen, die er beanstandet. Bestimmte Eingriffe, die zur Schmerzlinderung oder zur Vorsorge für gesunde Zähne zurückzuführen sind, zählen ebenfalls. Auch bei Arbeitsunfällen, deren Kosten dann die Unfallversicherung trägt, behandelt der Zahnarzt. Die Arbeiten von anderem Personal sind miteinbezogen. In der Regel nehmen Versicherte Festzuschüsse in Anspruch, die die Hälfte der statischen durchschnittlichen Kosten decken. Asylbewerber sind bei diesen in Anspruch zu nehmenden Leistungen stark eingeschränkt.





Die ersten Probleme entstehen bei der Verständigung

Die meisten Asylbewerber sprechen schlecht oder kein Deutsch. Ärzte scheitern daran, mit den Patienten zu kommunizieren. Dadurch weiß ein Arzt nicht, was dem Patienten fehlt. Hinzu kommen die unterschiedlichen Bräuche und Kulturen. In vielen Ländern gibt es sprachliche Bilder vom Körper. Dies kann zu Missverständnissen führen. Dolmetscher sind in Praxen nicht zu finden. Die Kinder gehen mit, um für die Eltern zu übersetzen. Dies führt zu einer psychischen Belastung des Kindes.

Das kommunale Sozialamt lehnt Anträge ab

Treten bei Asylbewerbern Zahnprobleme auf, gehen diese zum Zahnarzt. Dieser schaut nach und beurteilt die Situation. Bei Patienten deutscher Staatsangehörigkeit mit Krankenversicherungskarte leitet der Arzt umgehend Maßnahmen ein, um die Schmerzen oder die Defizite zu beseitigen. Anders ist das bei Asylbewerbern. Der Zahnarzt macht sich ein Bild von den Zähnen. Anschließend benötigt der Patient einen Antrag. Das kommunale Sozialamt entscheidet über eine notwendige zahnerhaltende oder prothetische Behandlung und eine Übernahme der Kosten.
Diese Kommunen lehnen einen Großteil der Anträge ab. Grund ist die finanziell angeschlagene Situation derselben. Sie berufen sich auf die im Asylbewerberleistungsgesetz geregelte eingeschränkte Krankenhilfe für Asylbewerber. Weiterführend prüfen die Sozialämter im Asylverfahren, ob eine Behandlung im Heimatland machbar ist. Gibt es zum Beispiel einen Psychiater in dem Heimatland, lehnt das Sozialamt solch einen Antrag ab. Durch vom äußeren Eindruck entstehende Gründe folgen generell keine Maßnahmen zur Behandlung. Ist die Kaufunktion behindert, ist das ein Grund für eine Versorgung.

Zahnärzte treffen ihre Entscheidungen

Nun steht der Zahnarzt vor einer Wahl. Entweder er extrahiert die zu behandelnden Zähne beziehungsweise führt zahnerhaltende Pflegevorkehrungen durch oder er schickt die Asylbewerber nach Hause. Bei einer Extraktion oder einer Pflegevorkehrung bleibt der Zahnarzt auf den Kosten sitzen, die ihm niemand erstattet. Nach einer Zahnextraktion folgt eine weitere Behandlung. Bei schwerwiegenden Eingriffen sind mehrere Behandlungen zu erwarten – verbunden mit weiteren zusätzlichen Kosten für jede dieser Untersuchungen oder Behandlungen. Schickt er die Patienten nach Hause, rechnet er damit, dass sich seine Vorgehensweise unter den finanzschwachen Asylbewerbern herumspricht. Dies hat zur Folge, dass sein guter Ruf als zuvorkommender Arzt in diesen Kreisen schwindet.

Zahnextraktion die häufigste Methode

Entscheidet sich ein Zahnarzt für eine Behandlung, greift dieser in vielen Fällen zur Zange. Mit 50 Euro ist das Ziehen eines Zahns um ein Vielfaches billiger als beispielsweise eine Wurzelbehandlung. Andere Methoden sind gesetzlich nicht erlaubt. Ohne Kostenübernahme vom Sozialamt darf ein Zahnarzt beraten, Geschwüre öffnen, bohren, spritzen und – meistens zutreffend – Zähne extrahieren. Die Schmerzen sind nach der Betäubung weg – genau wie der Zahn selbst. Experten bezeichnen dies als Körperverletzung.
Zahnersatz bei Asylbewerbern ist ein umstrittenes und kompliziertes System. Die Rechtslage ist noch durchsichtig und fehlerhaft. Es ist für jeden Asylbewerber schwer, an Zahnersatz heranzukommen, aber nicht unmöglich.



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