Veneers Kosten�bernahme:
Mit den hauchd�nnen Schalen aus Keramik k�nnen die eigenen Z�hne verblendet und optisch aufgewertet werden. Auch die Form des Zahns kann durch Veneers ver�ndert werden. Da nur sehr wenig Zahnschmelz f�r das Anbringen von Veneers abgetragen werden muss, handelt es sich hier um ein sehr schonendes zahnmedizinisches Verfahren. Mussten fr�her Kronen genutzt werden, um Verf�rbungen, sichtbare F�llungen oder L�cken �sthetisch zu versch�nern, k�nnen heute in vielen F�llen Veneers eingesetzt werden. Meist handelt es sich jedoch hier um kosmetische Versch�nerungen, so dass die gesetzlichen Krankenversicherungen im Regelfall keine Kosten�bernahme f�r Veneers zusagen.
Zuzahlung durch die Krankenkasse bei Veneers:
Da Veneers zu den zahnkosmetischen Behandlungen geh�ren, wird die gesetzliche Krankenkasse in den meisten F�llen keine Zuzahlungen �bernehmen. Bei den privaten Krankenversicherungen kommt es auf den Tarif und die individuellen Vereinbarungen an, ebenso bei den Zahnzusatzversicherungen. Auch wenn im Allgemeinen die Kosten f�r Veneers nicht �bernehmen werden, so gibt es doch Ausnahmen. Liegen medizinische Gr�nde f�r das Anbringen von Veneers vor, kann die Kasse im Einzelfall die Kosten f�r die Veneers erstatten. Das sollte jedoch vor der Behandlung immer mit der eigenen Krankenkasse abgekl�rt werden. Liegt keine schriftliche �bernahme der Kosten vor, muss der Patient davon ausgehen, die Kosten f�r die Veneers komplett selbst zu tragen.
Zahlen Zahnzusatzversicherungen Veneers?
Auch hier kommt es auf den Einzelfall an. In der Regel werden Zahnzusatzversicherungen die Kosten
f�r Veneers nicht �bernehmen. Es sei denn, es liegen medizinische Gr�nde vor, die den Einsatz von
Veneers nicht nur aus zahnkosmetischer Sicht rechtfertigen. So fallen Veneers zwar ganz allgemein
auch unter den Begriff des Zahnersatzes und sind demzufolge von einer Zahnzusatzversicherung auch
erstattungsf�hig, doch dies wird nur dann gelten, wenn die Veneers neben der rein kosmetischen
auch eine medizinische Funktion besitzen.
Das muss der Zahnarzt glaubhaft darlegen und der Patient
der jeweiligen Versicherung als Dokument beilegen. Wie dann die Versicherung entscheidet, wird
sich nach dem Einzelfall richten. Pauschale Angaben k�nnen deshalb hier nicht gemacht werden.
Umfrage:
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