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�bernimmt die Krankenkasse Kunststofff�llungen im Frontzahnbereich?

Immer wieder tauchen im Zusammenhang mit zahn�rztlichen Leistungen Fragen auf. Vor allem beim Zahnersatz ist die Verunsicherung der Patienten gro�, welche Kosten auf sie zukommen. Doch auch bei �einfachen� F�llungen kann man heute nicht mehr sicher sein, dass man nichts zuzahlen muss. Nach wie vor wird die Regelversorgung durch die gesetzlichen Krankenversicherung �bernommen, wer jedoch anderes F�llungsmaterial wie beispielsweise Kunststoff haben m�chte, muss selbst in die Tasche greifen. Im Frontzahnbereich ist es in der Regel so, dass die Krankenkassen hier im sichtbaren Bereich f�r zahnfarbene F�llungen zahlen. Welches Material daf�r benutzt werden darf, sollte man mit seiner Krankenkasse vor der Behandlung kl�ren. Wird durch die Krankenkasse nur Amalgam bezahlt, muss man den Betrag f�r den Kunststoff selbst als private Rechnung bezahlen. Kunststofff�llungen kosten in der Regel zwischen 40 und 80 Euro pro Zahn, allerdings kommt es auch hier auf den Zahnarzt an, welche Kosten er daf�r berechnet.



Kunststoff-F�llungen im Frontzahnbereich und Seitenzahngebiet:

Im Allgemeinen sind Kunststoff-F�llungen im Frontzahnbereich zuzahlungsfrei. Das gilt auch dann wenn sie mit einer aufw�ndigeren Technik eingesetzt werden m�ssen. Die Zuzahlungsbefreiung f�r F�llungen im Frontzahnbereich gilt allerdings nicht f�r Optimierungsma�nahmen, die gegebenenfalls noch durchgef�hrt werden. Fallen hierf�r Mehrkosten an, m�ssen diese vom Patienten selbst getragen werden. Wer Kunststoff-F�llungen im Seitenzahngebiet w�nscht, muss hierf�r selbst bezahlen. Die gesetzlichen Krankenversicherer bezahlen hierf�r nur einen Kostenanteil innerhalb des gesetzlichen Rahmens.





Die Mehrkosten muss der Patient hier selbst tragen. Zun�chst bekommt der Patient einen Heil- und Kostenplan, der bei der Krankenkasse eingereicht werden muss. Fallen Mehrkosten f�r den Patienten an, bekommt dieser von seinem Zahnarzt eine Aufstellung, aus der genau hervorgeht, welche Kosten er selbst tragen muss. Diese Aufstellung muss der Patient unterschreiben, bevor die Behandlung beginnt. Wichtig ist also eine gute Beratung vor der Behandlung und die Abkl�rung der Kosten und Mehrkosten.

Weitere Infos zu diesem Thema:

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