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Wer bezahlt Zuschüsse für neue Zähne?

Wer neue Zähne braucht, aber diese nicht bezahlen kann, fragt sich, wo es Hilfen für Zahnersatz gibt. Zuschüsse für Zahnersatz zahlen im Regelfall nur die Krankenkassen sowie die Zahnzusatzversicherungen, sofern ein Vertrag abgeschlossen wurde. Bei der Versicherung kommt es jedoch darauf an, wann der Vertrag abgeschlossen wurde und welche Vereinbarungen für Zahnersatz getroffen wurden.

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen bei Zahnersatz:

Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz. Hier kommt es auf den Befund an, denn der Festzuschuss für die Behandlung ist befundorientiert. Der Befund entsteht aus dem Ergebnis der zahnmedizinischen Untersuchung und wird von dem Zahnarzt gemeinsam mit einem Heil- und Kostenplan erstellt. Damit die Krankenversicherungen wissen, was bei welchem Befund bezuschusst werden kann, wurde die Regelversorgung bestimmt, die bei den gesetzlichen Krankenversicherungen übereinstimmt. Der Regelversorgung ist immer ein Betrag zugeordnet, der feststeht. Gemeinhin wird dieser Betrag als Festzuschuss bezeichnet, so dass die Patienten immer wissen, von was die Rede ist, wenn es um Festzuschüsse für Zahnersatz geht.





Bei der Regelversorgung beträgt der Festzuschuss fünfzig Prozent der durchschnittlichen Kosten für Zahnarzt und Zahntechnik. Die Regelung mit einem Festzuschuss hat den Vorteil, dass diese immer gewährt wird. Das heißt, auch dann, wenn der Patient eine teurere Behandlungsmöglichkeit in Anspruch nehmen möchte. Das kann er natürlich tun, bekommt aber dann dennoch nur den Festzuschuss von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt und muss den Rest der Behandlung aus eigener Tasche zahlen.

Vor Beginn der Behandlung:

Wenn ein Patient neue Zähne wünscht, wird der Zahnarzt nach der Untersuchung zunächst einen Heil- und Kostenplan erstellen, der dann bei der Krankenkasse eingereicht werden muss. Hierbei sollte auch das Bonusheft mit eingereicht werden, denn auch hierdurch kann der Patient beim Zahnersatz Kosten sparen. Vor der Behandlung wird dann der Zuschuss durch die Krankenkasse festgelegt und der Patient erfährt, welchen Eigenanteil er für die neuen Zähne dazuzahlen muss. Besteht eine Zahnzusatzversicherung, ist es je nach Vertrag möglich, dass auch diese einen Teil der Kosten für die neuen Zähne übernimmt.

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