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Zahnversiegelung:

Eine Zahnversiegelung wird vor allem bei sogenannten Fissuren der Zahnoberfläche eingesetzt. Damit soll z.B. Karies prophylaktisch verhindert werden. Doch aufgepasst: Eine Zahnversiegelung ist zwar eine sinnvolle und vorbeugende Maßnahme, sie ersetzt aber nicht das tägliche Reinigen der Zähne. Hier sollte man auch weiterhin auf eine regelmäßige Pflege achten und zuckerhaltige Speisen auf ein Minimum reduzieren. Kariesbakterien ernähren sich nämlich von dem Zucker und produzieren im Gegenzug eine Säure, welche die Zahnoberfläche extrem stark angreift und neben Karies auch Parodontose und Parodontitis verursacht. Eine Fissur selbst ist eine Spalte oder Furche an der Zahnoberfläche. Dort können sich schnell Bakterien festsetzen, die ihrerseits den Zahnschmelz oder andere Zahnbestandteile angreifen und damit den Zahn nachhaltig schädigen. Dadurch kann z.B. Karies entstehen. In der Fachsprache wird dieses auch Fissurenkaries genannt. Dieser zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass er an der Oberfläche gar nicht zu erkennen ist, sondern unterhalb der Zahnkrone wirkt. Wenn die Furchen und Spalten auf dem Zahn zu groß sind, kann man bei Zahnarzt eine Zahnversiegelung machen lassen. Dafür werden die betroffenen Zähne zunächst professionell gereinigt.





Dies soll verhindern, dass bei der Versiegelung andere Fremdpartikel miteingeschlossen werden. Danach wird in der Regel der Zahn ein wenig mit Hilfe einer bestimmten Paste aufgeraut. Dadurch soll die Versiegelung besser am Zahn haften. Das Versiegelungsmaterial besteht aus einem Kunststoff, der hauchdünn auf den Zahn aufgetragen wird. Damit dieser schnell trocknet, wird eine UV-Licht Lampe eingesetzt. Danach werden noch letzte Unebenheiten abgeschliffen. Die Behandlung wird meistens nicht von einem Zahnarzt, sondern von einer ausgebildeten Zahnarzthelferin durchgeführt. Generell kann man davon ausgehen, dass seine solche Zahnversiegelung rund vier Jahre hält. Während viele gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine Zahnversiegelung bei den Backenzähnen bis zu einem Alter von 17 Jahren übernehmen, ist dies im Erwachsenalter nicht mehr der Fall. Hier muss der Patient die Kosten für die Zahnversiegelung selbst übernehmen.

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