Zahnbehandlung in Vollnarkose:
Bei größeren Zahnbehandlungen wird der Arzt zu einer Vollnarkose raten. Aber auch kann es oft der Wunsch des Patienten sein, dass die Zahnbehandlung in Vollnarkose durchgeführt wird.
Der Zahnarzt wird sich für die Vollnarkose entscheiden, wenn die Zahnbehandlung einen größeren Umfang hat. Nur so kann erreicht werden, dass der Patient ruhig ist. Oft kann so in einer einzelnen Sitzung mehr gemacht werden, als dann, wenn die Behandlung nur unter einer örtlichen Betäubung gemacht wird. Gerade dann, wenn Zähne gezogen werden müssen, wie die Weisheitszähne, die starke und verästelte Zahnwurzeln haben, ist die Vollnarkose sinnvoll.
Wenn Implantate, Kronen oder Brücken angebracht werden, kann der Arzt, damit der Patient geschont wird, auch die Behandlung mit der Vollnarkose durchführen. Der Patient aber muss beachten, dass eine Vollnarkose immer ein gewisses Risiko birgt. Dieses ist zwar in der heutigen Zeit eher minimal, aber es besteht weiterhin. Die Zahnbehandlung in Vollnarkose wird daher selten in der Praxis selber durchgeführt, sondern eher in speziellen Kliniken. Hier kann besser gewährleistet werden, dass es dem Patienten während der Vollnarkose auch gut geht. Es muss eine Narkose gesetzt werden, wozu ein Anästhesist erforderlich ist. Dieser wird auch während der gesamten Zeit, die die Zahnbehandlung andauert, den Zustand des Patienten der Vollnarkose, überwachen.
Wenn es der Arzt war, der die Zahnbehandlung in Vollnarkose beantragt hat, da sie aus medizinischer Sicht sinnvoller ist, dann wird die Krankenkasse die Kosten hierfür auch tragen. Auf der anderen Seite aber, wenn der Patient selber sich für die Vollnarkose entscheidet, kann es sein, dass die Kassen die Kostenübernahmen ablehnen. Oft sind es Angstpatienten, die eine Vollnarkose haben möchten, sodass die Zahnbehandlung bei ihnen in erster Linie so erreicht werden soll. Hierbei ist es nicht selten der Fall, dass die Kassen die Zahlung ablehnen. Wenn es aber ausreichend bewiesen werden kann, dass eine Zahnarztangst besteht, dass der Patient anders gar keine Behandlung durchführen lassen würde, dann kann die Kasse einlenken und die Kosten dennoch tragen.
Geschrieben von Michael Mitterer on Google+
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