Zahnarzt Narkose:
Eine Behandlung beim Zahnarzt kann in zahlreichen Fällen mit einer Zahnarzt Narkose verbunden sein. Dabei
unterscheidet man zwischen einer Teil- und einer Vollnarkose. Letztere zeichnet sich dadurch aus,
dass der Patient während der Zahn Operation in einen Tiefschlaf versetzt wird. Dies geschieht immer
dann, wenn es sich um einen Eingriff handelt, der länger dauert und vor allem mit Schmerzen verbunden
ist.
Auch wenn der Patient über einen ausgeprägten Würgereiz verfügt, der dazu führt, dass der
Zahnarzt nicht mehr richtig tätig werden kann, kommt eine Vollnarkose zum Einsatz. Das Gleiche gilt
für Angstpatienten. Der Vorteil an einer solchen Vollnarkose liegt vor allem darin, dass der Zahnarzt
während der OP zahlreiche Eingriffe auf einmal durchführen kann, wozu er bei einer normalen Betäubung
mehrere Sitzungen bräuchte. Eine lokale Narkose (Betäubung) ist in diesem Fall nicht geeignet. Bei
einer Vollnarkose muss immer ein Anästhesist vor Ort sein, der die Narkose einleitet und diese während
der OP auch überwacht.
Die Dauer und Intensität der Narkose ist vom jeweiligen Eingriff abhängig.
Vorab bespricht der Anästhesist mit dem Patienten den Verlauf der Narkose und klärt diesen über
mögliche Komplikationen auf. Darüber hinaus müssen im Vorfeld mögliche Risiken abgeklärt werden. Dies
ist vor allem wichtig, wenn bestimmte Allergien oder Kreis- bzw. Herzprobleme vorliegen. Ein bekannter
zahnmedizinischer Eingriff unter Vollnarkose ist eine Weisheitszahnoperation. Diese müssen, wenn sie
zu Problemen führen bzw.
andere Zähne schädigen unbedingt entfernt werden. Das Gleiche gilt für die
Extraktion ganzer Zahnreihen, die mit den normalen Behandlungsmethoden nicht mehr gerettet werden
können.
Heutzutage sind die Narkosemittel sehr sicher und vor allem gut verträglich. Daher muss man generell
keine Angst vor der Narkose beim Zahnarzt haben. Nach der OP ist es wichtig, dass eine Nachbehandlung
stattfindet.
Zunächst einmal muss sich der Patient aber von der Narkose erholen. Das bedeutet vor
allem, dass der Operierte nicht gleich nach dem Eingriff die Praxis verlassen darf. Da es bei einer
Operation immer frische Wunden gibt, müssen diese vom Zahnarzt mehrfach kontrolliert werden.
Geschrieben von Michael Mitterer on Google+
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