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Oberkiefer:

Der Oberkiefer ist ein Gesichtsknochen und trägt den lateinischen Namen Maxilla. Man ihn quasi als Dach der Mundhöhle bezeichnen. Dabei unterteilt man den Oberkiefer in die vier Bereiche Gesichtsfläche, Augenhöhlenfläche, Nasenfläche und Unterschläfenfläche. Am Oberkiefer befindet sich auch der sogenannte Oberkiefernerv (Nervus maxillaris) und versorgt dadurch die Oberkieferzähne. Die Zähne sind dabei spiegelbildlich zu denen des Unterkiefers angeordnet. In den Oberkiefer sind 16 Zähne integriert. Dazu kommen noch im Erwachsenenalter maximal zwei Weisheitszähne. Auch im Bereich des Oberkiefers kann es zu Fehlstellungen bzw. andersartigen Defekten infolge eines Unfalls kommen. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist die Oberkieferfraktur. Der Knochenbruch entsteht durch Gewalteinwirkung (z.B. Prügelei oder Sportunfall). Bis zu 25 Prozent aller Gesichtsfrakturen sind Oberkieferbrüche. Oftmals muss diese Verletzung operiert werden. Zahlreiche Zahnfehlstellungen haben ihren Ursprung in einem Defekt des Oberkiefers. Diese können angeboren, vererbt oder durch falsches Verhalten entstanden sein. Zu den bekanntesten Fehlstellungen gehören der Überbiss (Zähne ragen über die des Unterkiefers), Tiefbiss (die oberen Zähne bedecken beim Zusammenbeißen die untere Zahnreihe) und das Diastema. Letztere Fehlstellung zeichnet sich dadurch aus, dass zwischen den oberen Schneidezähnen sehr große Lücken klaffen.







Solche Fehlstellungen sollte schnellstmöglich behandelt werden. Am besten geht dies im Kindesalter, da die Zähne und der Kiefer von jüngeren Menschen noch wachsen und daher besser korrigiert werden können. Der Zahnarzt überweist den Patienten zunächst an den Kieferorthopäden. Dieser legt fest, in welcher Art und Weise die Korrektur am Oberkiefer vorgenommen werden soll. In den meisten Fällen reicht eine feste oder herausnehmbare Zahnspange bzw. Zahnklammer aus. Diese muss der Patient über einen längeren Zeitraum tragen. Für Erwachsene, die keine sichtbare Klammer tragen möchten, gibt es transparente Zahnspange, die man auch Invisalign nennt. Der Nachteil an dieser Zahnklammer besteht darin, dass die Anschaffungskosten extrem hoch sind und von den Krankenkassen nicht getragen werden. Bei sehr schwierigen Fällen muss auch über eine Kieferoperation nachdacht werden. Diese übernimmt dann der Kieferchirurg.














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