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14.05.2013

Kosten für Zahnersatz:

Die Kosten für den eigenen Zahnersatz können sehr unterschiedlich sein. Je nachdem, welchen Zahnersatz der Patient möchte und bei welchem Anbieter er diesen kauft. Daher ist eine genaue Kostenaufstellung absolut notwendig. Denn die Kosten für den Zahnersatz kann schon mal, je nach Schwere des Schadens, der notwendigen Behandlung (z.B. Operation), den angebotenen Zahnimplantaten und anderen Zusätzlichen Heilungsmethoden, mehrere tausend Euro betragen. Zwar übernimmt die Krankenkasse durch den sogenannten Festzuschuss 50 Prozent des Zahnersatz. Aber dieser Zuschuss ist gedeckelt. Das bedeutet, dass nicht die Kosten des zu zahlenden Zahnersatzes bezuschusst werden, sondern ein vorab festgelegten Summe gezahlt wird. Diese richtet sich nach den durchschnittlichen Zahnersatzprodukt - Kosten der letzten Jahre und wurde in einem detaillierten Regelleistungs-Katalog festgehalten. Ein Heil- und Kostenplan muss vorab erstellt werden.





Daher können die Kosten für den Zahnersatz je nach Auswahl recht unterschiedlich sein. Je aufwendiger Behandlung, Herstellung des Zahnersatzes und Nachbehandlung ist, desto teurer kann dies für den Patienten werden. Gleichzeitig können die Kosten für den Zahnersatz, auch mit der richtigen Wahl des Anbieters komplett auf Null gesenkt werden und damit den eigenen Geldbeutel entscheidend entlasten. Wenn der Zahnersatz zum Beispiel 1300 Euro kosten würde, die Krankenkasse aber nur der Festsatz von 350 Euro zahlt, muss der Patient die Eigenleistung von 950 Euro aus eigener Tasche zahlen. Kostet der Zahnersatz bei einem anderen Anbieter dagegen nur 350 Euro, so ergibt das eine Differenz von Null und der Patient hat keinerlei zusätzliche Kosten für den Zahnersatz. Daher lohnt sich ein Vergleich von verschiedenen Zahnersatz-Anbietern auf jeden Fall.



Für Menschen, die sich aufgrund definitiv keinen Zahnersatz leisten können, gibt es die sogenannte Härtefall - Regelung, welche auf dem Sozialgesetz V basiert (Bruttoeinkommen muss bei Einzelpersonen weniger als 994 Euro betragen). Hier übernimmt die Krankenkasse den doppelten Festzuschuss oder gar die kompletten Kosten für die Behandlung. Wichtig ist, der Härtefall - Patient die Krankenkasse vor Behandlungsbeginn darüber informiert bzw. die erforderlichen Finanznachweise erbringt.

Weitere Infos zum Thema:

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