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18.04.2014

Kosten Zahnbehandlung im Ausland

Eine Zahnbehandlung verursacht mitunter hohe Kosten. Deshalb klingen Angebote ausländischer Zahnärzte mit vergleichsweise niedrigen Preisen verlockend. Patienten reisen gezielt für Eingriffe an den Zähnen in Ausland. Anders gestaltet sich die Lage, wenn während eines Aufenthalts außerhalb des Heimatlandes eine zahnärztliche Behandlung aufgrund eines Unfalls oder Schmerzen erforderlich ist. Im weiteren Verlauf folgen Informationen und Hinweise zu den beiden genannten Fällen und den dabei anfallenden Kosten.

Medizintourismus: kostengünstige Behandlung beim ausländischen Zahnarzt

Bei schweren Defekten an den Zähnen reicht eine herkömmliche Behandlung des natürlichen Zahnes nicht aus. Der Zahnarzt empfiehlt einen künstlichen Ersatz – in Form von Brücken, Kronen oder Prothesen. Auf den Patienten kommen hohe Kosten zu.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt einen festen Zuschuss. Die Höhe des Betrags richtet sich nach der grundsätzlichen Art der Behandlung: die sogenannte Regelversorgung. Hierbei handelt es sich um eine – für einen bestimmten Fall definierte – Standardtherapie. Der Festzuschuss beläuft sich mindestens auf die Hälfte der für die Regelversorgung anfallenden Kosten. Die Differenz zwischen tatsächlichen Behandlungskosten und Regelzuschuss trägt der Patient. Wünscht Letzterer eine kostspieligere Behandlung, steigt der zu zahlende Eigenanteil.





Deshalb liegt der Gedanke nahe, die Therapie bei einem Arzt aus dem Ausland in Auftrag zu geben. Den festen Zuschuss erstattet die Krankenkasse gleichermaßen bei einer ausländischen Behandlung. Ärzte aus östlichen Ländern wie Polen, Ungarn oder Tschechien versprechen deutlich günstigere Konditionen. Sie bezahlen in ihren Heimatländern niedrigere Löhne, weniger Kosten für das Material und geringere Mietpreise. Das senkt die Kosten einer zahnärztlichen Behandlung. Dadurch spart der Patient bis zu 70 Prozent der Kosten.

Die Zahl der Patienten, die für einen ärztlichen Eingriff ins Ausland reisen, steigt kontinuierlich. Dadurch etablierte sich der Begriff des Medizintourismus. Sprachliche Barrieren drohen dabei nicht. Ausgewählte Praxen beherrschen die deutsche Sprache.

Unsicherheit über die Qualität und anfallende Reisekosten als Nachteile

Ungewiss bleibt die Qualität der Therapie im Ausland. Studien untersuchten den Aspekt bislang noch nicht ausreichend. Neben den Kostenvorteilen geht die Zahntherapie im Ausland mit zusätzlichem Aufwand einher. Die einmalige Behandlung erfordert eine längere An- und Rückreise. Treten später Korrekturen erfordernde Probleme am Zahnersatz auf, folgt eine erneute Reise.



Zusätzlich unterscheiden sich die Gewährleistungsgesetze im Ausland von den deutschen Pflichten. Ohnehin spielen die Reisekosten bei dem Vorhaben eine entscheidende Rolle. Übersteigt der Reiseaufwand die beim Zahnarzt eingesparten Kosten, spart der Patient in Summe nichts. Anders gestaltet sich die Lage, wenn er die Zahntherapie mit einem Urlaub verbindet. Angesichts der zunehmenden Popularität des Medizintourismus verbreiten sich Pauschalangebote. Letztere beinhalten die ärztliche Therapie, die Hin- und Rückreise und die Übernachtung im Hotel zu einem festen Preis.

Gründliche Planung vor der Zahnbehandlung im Ausland

Die Entscheidung über eine Zahnbehandlung im Ausland erfordert im Vorfeld eine gründliche Planungsphase. Zunächst holt der Patient bei inländischen Ärzten einen Kostenvoranschlag ein. Die Angebote vergleicht er mit Voranschlägen von Zahnärzten aus dem Ausland. Zusätzlich rechnet er die jeweils anfallenden Aufwendungen für die Hin- und Rückreise ein. Ergibt sich hierbei eine deutliche Kostenersparnis, wendet sich der Patient an seine Krankenkasse. Von ihr fordert er eine schriftliche Zusage über den Festzuschuss ein.

Zertifikate als Anhaltspunkte für die Qualität der ausländischen Praxis oder Klinik

Anschließend folgt die Qualitätsfrage. Die Therapie im Ausland geht mit einem Risiko einher. Die Qualität der dortigen Behandlung bleibt aus der Ferne schwer zu beurteilen. Als einen ersten Anhaltspunkt zur Reduktion des Risikos bieten sich die Zertifizierungen der behandelnden Praxis oder Klinik an. Das Zertifikat namens ISO 9001 vom TÜV garantiert technische Sicherheit und Qualitätsmanagement gemäß den Standards in Deutschland. Ferner gehört das Zertifikat TEMOS zur Liste der relevanten Siegel. Das zugehörige Dokument bescheinigt den Kliniken die Ausrichtung auf Patienten, die für die Therapie ins Ausland reisen.

Ein Kriterium stellt beispielsweise die Mehrsprachigkeit beim behandelnden Personal dar. Darüber hinaus empfehlen Experten, sich – so weit möglich – einen Eindruck von der Zahnpraxis zu verschaffen. Dazu begutachtet der Patient den Internetauftritt der Praxis im Hinblick auf dessen Seriosität.





Ferner bewertet er die Kompetenz des Zahnarztteams über Telefongespräche. Die Telefonate zeigen außerdem, wie gut die Kommunikation funktioniert. Möglicherweise finden sich im Internet Erfahrungsberichte anderer Patienten. Sie stellen ebenfalls eine gute Informationsquelle dar. Dasselbe gilt für Testergebnisse von Internetportalen.

Individuelles Angebot verhindert versteckte Kosten

Neben der Qualität birgt die ausländische Zahnbehandlung weitere Risiken. Möglicherweise handelt es sich bei den günstigen Preisen im Ausland lediglich um eine Lockmethode. Die vermeintlich günstigen Angebote ziehen Patienten an, auf die später versteckte Kosten zukommen. Experten raten deshalb, von der ausländischen Zahnpraxis ein individuelles Angebot einzuholen. Anschließend untersucht der Patient das Angebot auf verdeckte Kosten oder täuschende Formulierungen.

Empfehlung: Ausländische Praxis mit deutschem Kooperationsarzt auswählen

Verbleiben nach dem Bewerten der Kosten, der Qualität und dem Eindruck keine Vorbehalte gegen eine ausländische Zahntherapie, folgt das Auswählen einer geeigneten Praxis. In dieser Hinsicht empfiehlt sich ein ausländischer Arzt, der mit einem Zahnarzt im Inland kooperiert. Damit umgeht der Patient eine erneute Reise ins Ausland, sofern später Komplikationen auftreten.

Die Nachbehandlung übernimmt der deutsche Kooperationsarzt. Die zusätzlichen Kosten der Nachbehandlung trägt die Krankenkasse nicht. Reist der Patient wiederholt ins Ausland, bezahlt er die anfallenden Reisekosten. Das gilt nicht, wenn die Klinik eine Beteiligung an den Kosten einer Nachbehandlung verspricht. Es empfiehlt sich, vor der ersten Behandlung Informationen über die Kosten eines erneuten Eingriffs einzuholen.

Haftungsrecht im Ausland beachten

Treten trotz sorgfältiger Auswahl der Praxis Behandlungsfehler auf, haftet der zuständige ausländische Arzt. Folglich gilt das Recht des gewählten Landes. Anders gestaltet sich die Lage, wenn die Praxis im Inland mit Handzetteln oder über Zeitungsinseraten für die günstige Therapie wirbt. In diesem Fall greift das deutsche Haftungsrecht. Die Werbung über Internetportale reicht für die besagte Regelung nicht aus. Darüber hinaus akzeptieren einige ausländische Zahnärzte von sich aus das deutsche Haftungsrecht. Der Patient befindet sich auf der sicheren Seite, wenn er dafür eine schriftliche Bestätigung einfordert.

Innerhalb der EU greift ein einheitlich definiertes Gewährleistungsrecht bei Mängeln. Weist zum Beispiel ein Zahnersatz Fehler auf, besitzt der Patient über zwei Jahre das Recht zur Reklamation. Möglicherweise bietet der ausländische Zahnarzt Garantien an, die über die angesprochene Frist hinausgehen.

Kostenanteil der Krankenkasse bei zahnärztlicher Notfallbehandlung im Ausland

Neben der geplanten ausländischen Zahnbehandlung im Rahmen des Medizintourismus existiert ein zweiter denkbarer Fall. Plötzliche Zahnschmerzen während eines Urlaubs oder eine Geschäftsreise im Ausland erfordern eine sofortige Behandlung. In Mitgliedsländern der Europäischen Union besteht ohne Genehmigung der Krankenkasse das Recht auf zahnärztliche Hilfe im Notfall. Das gilt gleichermaßen für die stationäre wie für die ambulante Behandlung. Als wichtig gilt der Aspekt des Notfalls.

Bei Situationen ohne zwingenden Eingriff übernehmen die Krankenkassen eine stationäre Behandlung nicht. Ausnahme: Die Krankenkasse stimmt der Behandlung im Vorfeld zu. Dagegen bedarf ein ambulanter zahnärztlicher Eingriff innerhalb der EU – unabhängig ob Notfall oder nicht – keiner Genehmigung.

Dennoch gestaltet sich das Bezahlen der anfallenden Kosten anders als im Heimatland. Oftmals verlangt der behandelnde Arzt zunächst die Bezahlung durch den Patienten. Es findet in den meisten Fällen keine direkte Abrechnung mit der Krankenkasse in Deutschland statt. Aus diesem Grund benötigt der Patient eine Quittung mit detailliertem Bericht vom Zahnarzt. Die Dokumente übergibt er nach der Heimreise an seine deutsche Krankenkasse. Die Krankenkasse berechnet anschließend den von ihr übernommenen Anteil an den Kosten. Sie richtet sich dabei an den Leistungen des Auslands aus. Die Übernahme orientiert sich an den Zuschüssen, welche die dortigen Bürger erhalten.

Erhalten die Einheimischen für eine Therapie keinen Zuschuss, greifen die deutschen Kassentarife. Umgekehrt scheidet die Kostenerstattung für in Deutschland nicht ersetzte Leistungen gleichermaßen bei ausländischen Therapien aus. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist in allen Fällen der Anschluss des behandelnden Zahnarztes an das öffentliche Gesundheitssystem. Probleme bei der späteren Erstattung umgehen die Patienten, indem sie vom Arzt einen Eingriff gemäß des öffentlichen Gesundheitssystems verlangen. Zusätzlich zieht die Krankenkasse vom erstatteten Betrag eine Bearbeitungsgebühr und einen Abschlag aufgrund der fehlenden Wirtschaftlichkeitsprüfung ab. Der Abschlag beläuft sich auf rund 7,5 Prozent.

Weiterführende Infos zum Thema:

Zahnersatz aus dem Ausland - Übersicht

Zahnersatz Ungarn

Zahnbehandlung Mallorca

Zahnersatz aus Polen

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