Fissurenversiegelung:
Betrachtet man sich einen Zahn einmal genauer, so wird man feststellen, dass der Zahn an sich nicht glatt ist, sondern ganz im Gegenteil: er besteht aus vielen, vielen Furchen (=Fissuren). Und eben aufgrund dieser Fissurenversiegelung sind Zähne in gewisser Hinsicht überaus anfällig für Kariesbakterien etc., da die Zahnbürste oftmals bedingt durch ihre zu dicken Borsten nicht in diese Bereiche eindringen und Lebensmittelreste vollständig entfernen kann. Da reicht auch ein noch so häufiges Putzen der Zähne nicht aus. Selbst eine elektrische Zahnbürste, welche im Allgemeinen effektivere Reinigungsergebnisse erzielen kann, gewährleistet in diesem Zusammenhang keinen vollständigen Schutz.
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Um also dem Eindringen von zahnschädigenden Speiseresten bereits im Vorfeld aus dem Weg zu gehen, liegt es nahe, sich einer so genannten Fissurenversiegelung beim Zahnarzt zu unterziehen. Dieses sollte jedoch so früh wie nur irgend möglich geschehen - etwa ab dem siebenten Lebensjahr. In diesem Alter sind die Zähne in der Regel noch völlig unbeschädigt und ohne Füllungen, denn nur dann ist eine derartige Behandlung auch wirklich sinnvoll. Eine Fissurenversiegelung erfolgt in mehreren Schritten, wobei der Zahn zuerst von Speichelresten etc. befreit wird. Aus dem dann folgenden so genannten Anätzen mit einer speziellen, schwachen Säure resultiert eine relativ raue Zahnoberfläche, wodurch im Endeffekt die Versiegelungsmasse intensiver haften bleibt.
Das Versiegelungsmaterial ist eine flüssige Kunststoffmasse, welche nach dem Auftragen zu guter Letzt durch Lichteinwirkung getrocknet, bzw. gehärtet wird. Um sicherzugehen, dass auch langfristig gesehen ein steter Kariesschutz besteht, sollten regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt durchgeführt werden. Erwähnenswert ist übrigens, dass Krankenkassen üblicherweise die Kosten einer entsprechenden Behandlung übernehmen.
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