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14.05.2013

Ankerzahn:

Ein Ankerzahn dient vereinfacht gesagt als Stütze. Wie in der Schifffahrt, bei der der Anker das Schiff sicher an seinem Platz hält, ist ein Ankerzahn dazu da, eine Zahnbüecke oder eine Zahnprothese zu halten. Für Zahnersatz ist somit ein Ankerzahn sehr wichtig. Manchmal wird er auch als Pfeilerzahn bezeichnet, da auch ein Pfeiler der Stützfunktion nachkommt. In der Regel kann jeder Zahn ein Ankerzahn sein, solange er gesund ist und genügend Stabilität hat.

Stütze für Brücken und Prothesen:

Wird es notwendig Brücken oder Prothesen einzusetzen, wird der Zahnarzt nach einem Ankerzahn Ausschau halten, um daran die Brücke oder Prothese zu befestigen. Manchmal kommen auch Ankerkronen infrage, die ebenfalls die Stützfunktion erfüllen. Fehlt ein Zahn, wird der Zahnarzt immer versuchen diesen zu ersetzen, da die Gefahr besteht, dass die seitlichen Nachbarzähne „kippen“. In dem Fall ändern sich auch die Belastungen der Zähne und die vorher gesunden Zähne können geschädigt werden. Um fehlende Zähne zu ersetzen gibt es verschiedene Möglichkeiten.





Der Zahnarzt kann eine Brücke von einem gesunden Zahn zum anderen einsetzen oder ein Zahnimplantat einpflanzen. Natürlich spielen hier auch die Kosten eine Rolle, denn nicht jede Behandlung wird durch die Krankenkasse bezahlt. Wer jetzt schon weiß, dass er einmal eine Brücke oder ein Implantat braucht, ist daher gut beraten, sich nach einer Zahnzusatzversicherung umzusehen, denn diese übernehmen die Kosten für Implantate oder Brücken. Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach dem Tarif und dem Vertrag. Natürlich muss der Vertrag bereits abgeschlossen sein, ehe der Zahnarzt zu solch einer Behandlung rät. Hat der Zahnarzt die Empfehlung bereits ausgesprochen oder die Behandlung bereits begonnen, wird die Zahnzusatzversicherung die Kosten nicht übernehmen.



Kontrolle bei Gebissträgern:

Wer eine Prothese von seinem Zahnarzt bekommen hat, sollte als gesetzlich Versicherter wissen, dass er zweimal im Jahr Anspruch auf eine Kontrolle der Zahnprothese hat. Für diese Kontrolle übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten. Auch Patienten, die eine Teil- oder eine Vollprothese tragen, sollten ihre jährliche Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt immer in das Bonusheft eintragen lassen, damit bei einer eventuellen Reparatur der Prothese oder bei einer neuen Prothese ein höherer Zuschuss seitens der Krankenkasse gezahlt wird.



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