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Die Abrechnung beim Zahnarzt

Im Gegensatz zu vielen anderen medizinischen Behandlungskosten werden die Kosten für den Zahnersatz nur unter ganz bestimmen Voraussetzungen komplett von der gesetzlichen oder der privaten Krankenkasse übernommen. Eine wichtige Voraussetzung ist in jedem Fall das so genannte Bonusheft, welches den regelmäßigen Besuch beim Zahnarzt dokumentieren soll.

Es ist aus zahnmedizinischer Hinsicht unbedingt erforderlich, einen Patienten zu behandeln, ja, diesem natürlich gar - sofern die Notwendigkeit gegeben ist - einen geeigneten Zahnersatz zu ermöglichen. In einem solchen Falle ist es für die Abrechnung unabdingbar, dass ein so genannter Heil- und Kostenplan aufgestellt wird.

Dieser Plan muss unbedingt bereits vor dem Beginn der eigentlichen Behandlung bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden. Da der behandelnde Zahnarzt jedoch grundsätzlich nicht unbedingt dazu verpflichtet ist, seinen Patienten über die Kosten, welche ihnen unter Umständen entstehen könnten, zu informieren, sollte es sich der Patient in diesem Zusammenhang keineswegs nehmen lassen und sich über alle eventuellen Gebühren und Kosten aufklären lassen.

Dennoch ist es so, dass in der heutigen Zeit ein guter Zahnarzt seinen Patienten darüber mit Rat und Tat zur Seite stehen wird. Sollte es sich in bestimmten Fällen um einen relativ teuren Zahnersatz handeln, so hat der Patient stets auch das Recht, sich bei verschiedenen anderen Zahnärzten zu erkundigen.






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