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21.08.2014

ALG II – Zuschuss für Zahnersatz ?

Dass Zahnersatz teuer ist, ist bekannt. Weniger bekannt ist aber, wer Zuschüsse für Zahnersatz zahlt und was einem Patienten beispielsweise zusteht, wenn er ALG II Bezieher ist. Zahlt in diesem Fall die Krankenkasse, das Arbeitsamt oder vielleicht beide?

Höhere Festzuschüsse durch die gesetzliche Krankenversicherung:

Bei unzumutbarer Belastung zahlen die gesetzlichen Krankenkassen bis zu 100 Prozent für den Zahnersatz, wenn gewisse Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Dabei können die Patienten, die von dieser Regelung betroffen sind, von einem höheren Zuschuss für den Zahnersatz sowohl bei der Regelleistung als auch bei besonderen Leistungen profitieren. Da die Einkommensgrenzen nicht immer gleich bleiben, sollte jeder, der Zahnersatz braucht und nur ein geringes Einkommen hat, die Einkommensgrenzen überprüfen, ob ihm im jeweiligen Fall ein höherer Zuschuss zusteht.





Einkommensgrenzen für 2012:

Für das Jahr 2012 wurden folgende monatlichen Bruttoeinnahmen festgelegt, die nicht überstiegen werden dürfen:

  • für Alleinstehende 1.050,00 Euro
  • mit einem Angehörigen 1.443,75 Euro,
  • für jeden weiteren Angehörigen zusätzlich 262,50 Euro

Anhand dieser Zahlen kann jeder selbst überprüfen, ob es sich in seinem Fall lohnt, sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen und höhere Zuschüsse für Zahnersatz zu vereinbaren. Vor der Behandlung ist aber auch der Heil- und Kostenplan wichtig, den der Zahnarzt in jedem Fall erstellen muss und der vor Beginn der Behandlung an die Krankenkasse geschickt werden muss. Erst dann wird sich die Krankenkasse mit dem Plan beschäftigen und ausrechnen, wie hoch die Zuschüsse sind, die dazu bezahlt werden.





Auch der Eigenanteil des Patienten wird aufgelistet. So weiß jeder bereits vor Behandlungsbeginn, wie hoch der Eigenanteil am Zahnersatz ist. Einige gesetzliche Krankenversicherungen bieten auf ihrer Webseite auch einen Zahnersatzrechner an, mit dem die Kosten und Zuschüsse berechnet werden können. Werden die Voraussetzungen für einen höheren Zuschuss erfüllt, wird in der Regel der doppelte Festzuschuss als Höchstbetrag bewilligt. Wie hoch dann die Beteiligung an den Kosten durch die GKV ausfällt, ist auch abhängig davon, welche Höhe die Zahnarztrechnung am Ende hat.



Zahlt das Arbeitsamt Ihren Zahnersatz ?

Generell erhalten Sie als Arbeitsloser Zuschuß für Ihren Zahnersatz, wie schon zuvor beschrieben wurde. Allerdings sollten Sie nicht zwangsläufig davon ausgehen, daß das Arbeitsamt für alle Arten von Zahnersatz finanziell aufkommt. Teure Keramikkronen zahlt beispielsweise das Amt nicht. Befinden Sie sich in Arbeitslosigkeit und benötigen innerhalb dieser Periode eine Zahnkrone, Zahnbrücke, Zahnimplantat oder Zahnprothese, dann sollten Sie auf jeden Fall vorher mit Ihrem Berater beim Arbeitsamt und parallel mit Ihrer Krankenkasse sprechen. Es werden nur bestimmte Kosten bezahlt, aber wichtig ist, daß Sie die Höhe der Bezuschussung vorher klären und genehmigen lassen.

Weiterführende Infos zu diesem Thema:

Zahnersatz Härtefallregelung

Zahnersatz bei Geringverdienern

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